13.51

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (JETZT): Frau Präsidentin! Meine Herren Minister! Hohes Haus! Christoph Matznetter hat ja schon einen kurzen historischen Abriss über die Entstehung der Datenbank geliefert, er hat mit Josef Pröll begonnen, der ja sozusagen der Erfinder war.

Was du nicht dazugesagt hast, ist, dass er damals, als die Idee aufgetaucht ist, eine Transparenzdatenbank zu schaffen, das sehr geschickt in eine Leistungsträgerdebatte verpackt hatte, um davon klar die Sozialschmarotzer abzugrenzen. Das war eine ziem­lich perfide Angelegenheit. Man muss in der Tat dem damaligen Bundeskanzler Faymann dankbar dafür sein, dass die Ziele der Transparenzdatenbank weg von Überprüfungszwecken auch auf andere Zwecke hin ausgeweitet worden sind, nämlich auf Informationszwecke und auf Steuerungszwecke.

Wenn wir aber jetzt die sieben Jahre, seit es diese Transparenzdatenbank gibt, an­schauen und einen Blick in einen Bericht des Rechnungshofes werfen, dann müssen wir feststellen, dass keines dieser drei Ziele bislang erreicht wurde, weder der Über­prüfungszweck, noch der Steuerungszweck und auch nicht der Informationszweck.

Einige Worte zum Steuerungszweck: Wenn die Transparenzdatenbank wirklich ein Steuerungsinstrument sein soll, dann brauche ich natürlich auch Klarheit über bestimmte Begrifflichkeiten. Wer jemals einen Blick in den Förderungsbericht des Bundes geworfen hat, der weiß, dass dieser drei Teile hat, sozusagen den Förde­rungsbericht als solchen, mit einer eigenen Förderdefinition nach den haushalts­gesetz­lichen Bestimmungen, dann gibt es die Transparenzdatenbank als zweiten Teil in die­sem Bericht, mit einer anderen Definition als der haushaltsrechtlichen Definition, und dann gibt es einen dritten Teil, der auch einen internationalen Vergleich mitein­schließt, der stellt auf die volkswirtschaftliche Gesamtrechnung ab, und die volkswirt­schaftliche Gesamtrechnung hat wieder eine andere Definition von Förderungen als die Trans­parenzdatenbank und als das Haushaltsrecht.

Das heißt, wir haben da ein wildes Durcheinander. Ich weiß nicht, seit wie vielen Jahren ich das schon kritisiere, immer, wenn wir den Förderungsbericht des Bundes diskutieren. Herr Finanzminister Schelling hat mir seinerzeit zugesagt, Bemühungen in die Wege zu leiten, um diese Begrifflichkeiten zu vereinheitlichen. Passiert ist natürlich nichts. Wenn ich aber jetzt keine einheitliche Definition habe, dann werde ich nie dazu kommen, dass wir dieses Instrument jemals als Steuerungszweck einsetzen können.

Können wir es für Informationszwecke und Überwachungszwecke einsetzen? – Nein, weil Länder und Gemeinden die Datenbank nicht vollständig befüllen. Mein Vorredner Kollege Ofenauer hat ja darauf hingewiesen, dass es zwar sechs Länder sind – die anderen nicht – und bei den Gemeinden tut sich auch nichts. Wenn wir aber einen vollständigen Überblick haben wollen, dann müssen wir die Datenbank befüllen. Das geht in Österreich offenbar nicht mit Überzeugungsarbeit, Herr Kollege, sondern da braucht es eine Verpflichtung, dass Länder und Gemeinden die Datenbank vollständig befüllen. Alles andere ist eine Illusion. Solange das nicht Platz greift, ist die Trans­parenzdatenbank nicht etwas, was uns Budgetmittel erspart, sondern – ganz im Gegenteil – diese Transparenzdatenbank war bisher eine Geldvernichtungsmaschine.

Werfen wir wiederum einen Blick in den Bericht des Rechnungshofes, dann können wir feststellen, dass allein für den Bund in den Jahren 2010 bis 2015 10,6 Millionen Euro an internen Kosten und 3 Millionen Euro an externen Kosten entstanden sind. Dazu kommen jährliche Implementierungskosten für diese Transparenzdatenbank in der Höhe von 2,3 Millionen Euro.

Jetzt ist zwar die hier zu diskutierende Novelle mit einigen Verbesserungen ausge­stattet – Kollege Matznetter hat ja schon darauf hingewiesen und hat auch Vorschläge zu Verbesserungen in einem Abänderungsantrag gemacht; diesen könnten wir im Prinzip zustimmen, den Änderungen im Abänderungsantrag werden wir zustimmen –, aber solange die Transparenzdatenbank nicht ein ernsthaftes Steuerungs- und Infor­mationsinstrument ist, so lange werde ich diese Datenbank und jede Novelle dazu ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall bei JETZT.)

13.56

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kaniak. – Bitte, Herr Abgeordneter.