14.24

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine Herren Minister! Meine Damen und Herren! Ich möchte den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Plessl, Dr. Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bundesheer – Sicherheit ist uns auch etwas Wert“einbringen.

Warum ich das bei diesem Tagesordnungspunkt tue, möchte ich Ihnen erläutern: Die mit der Novelle des Transparenzdatenbankgesetzes verfolgten Intentionen zielen darauf ab, die Kontrolle und Effizienz des Ressourceneinsatzes sowie die Transparenz weiter zu erhöhen. Die Sicherung der Tragfähigkeit und der Qualität der öffentlichen Finanzen ist eine zentrale Herausforderung für die Finanz- und Haushaltspolitik. Öster­reich bekennt sich zu einer nachhaltigen Budget- und Finanzpolitik, die Spielräume für entsprechende Schwerpunktsetzungen erlaubt.

Eine solche Schwerpunktsetzung, die nicht zuletzt verfassungsrechtlich geboten ist, ist unserer Ansicht nach die Sicherstellung einer ausreichenden budgetären Ausstattung des österreichischen Bundesheeres.

Die Abgeordneten Plessl und Bösch stellen deshalb folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rudolf Plessl, Dr. Reinhard Bösch, Kolleginnen und Kollegen be­treffend „Bundesheer – Sicherheit ist uns auch etwas Wert“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass, im Hinblick auf den Investitionsrückstau des Österreichischen Bundesheeres im Bereich der militä­rischen Ausrüstung, Gerät und Kaserneninfrastruktur, das Ziel der Fortschreibung des Aufwärtstrends der letzten Jahre beim Bundesheer im Sinne des Allparteienantrages vom November 2015, weiterverfolgt und eine budgetäre Ausstattung in der Höhe von 2,6 Mrd für das Jahr 2020 – dies auf Basis des BFRG zuzüglich der bereits geneh­migten bzw. in Umsetzung befindlichen Sonderinvestitionspakete ‚Hubschrauber und Mobilität‘, und 3 Mrd für das Jahr 2021 vorgesehen wird.

In den weiteren Jahren sind die notwendigen budgetären Mittel zur Verfügung zu stellen, um einen verfassungskonformen Zustand des Österreichischen Bundesheeres zu gewährleisten.

Große Beschaffungsvorhaben, wie zum Beispiel Flugzeuge für die Luftraum­über­wachung, sind durch weitere Investitionspakete zusätzlich zum Regelbudget abzu­decken.“

*****

(Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, wir bringen diesen Antrag getrieben von der Verantwortung für das Land ein. Er soll eine Weiterentwicklung des damals überparteilich und ein­stimmig beschlossenen Antrages aus dem Jahre 2015 sein. Dieser Antrag hatte zur Folge, dass ab dem Jahre 2016, ab dem Wechsel der Ministerschaft zu Bundes­minister Doskozil, ein Richtungswechsel in der Entwicklung des österreichischen Bundesheeres festzustellen war: der Beginn eines Wiederaufbaus von Strukturen, die notwendig sind.

Im Jahre 2017 hat Bundesminister Mario Kunasek dieses Amt übernommen und sich konsequent darangemacht, diese Entwicklung weiterzuführen. Wir haben das auch in den Regierungsverhandlungen mit dem damaligen Regierungspartner ÖVP festge­halten. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben damals festgehalten, dass wir im Laufe der damals bis 2022 in Aussicht gestandenen Legislaturperiode das Regelbudget des österreichischen Bundesheeres jährlich um 200 bis 300 Millionen Euro verstärken sollen, damit wir am Ende der Legislaturperiode – das wäre im Jahr 2022 gewesen – die 3-Milliarden-Grenze deutlich überschreiten würden.

Das war der Plan eines kontinuierlichen Wiederaufbaus des österreichischen Bundes­heeres, den wir für notwendig erachtet haben, aber an den sich der Koalitionspartner leider nicht gehalten hat. Mario Kunasek musste im Jahre 2017 mit aller Kraft für die Budgetjahre 2018 und 2019 181 Millionen Euro erkämpfen, um nicht einen Rückgang des Wiederaufbaus zuzulassen. Mario Kunasek hat in weiterer Folge das 400-Millionen-Paket erkämpft, das sicherstellen soll, dass die Hubschrauberflotte, die ausgemustert werden müssen wird, ersetzt wird und dass wir in Bezug auf die Mobilität des österreichischen Bundesheeres endlich einen Schritt nach vorne machen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben diese Situation mit Bundesminister Starlinger gemeinsam mit den Wehr­sprechern von vier Parteien – die Liste JETZT hat bei dieser Besprechung gefehlt – besprochen. Wir haben dort auch vereinbart, dass wir uns bemühen werden, hier einen Entschließungsantrag auf die Beine zu stellen, um dem österreichischen Bundesheer noch vor dem Sommer die notwendigen Signale mitzugeben, sodass es in der Lage sein wird, auch im Herbst nach den Wahlen, nach der Bildung einer neuen Regierung diesen Aufwärtstrend weiterzuführen.

Wir haben diesen Entschließungsantrag zwischen SPÖ und FPÖ verhandelt. Den Text, der heute hier zu Abstimmung kommen wird, habe ich Ihnen vorgelesen. Wir haben diesen Text gestern mit der ÖVP und mit den NEOS weiterverhandelt. Wir haben uns mit der ÖVP eigentlich auf einen Budgetpfad geeinigt gehabt, der für mich einleuchtend war, weil wir diesen ja schon in den Regierungsverhandlungen vereinbart hatten.

Es war für mich also nicht notwendig, da eine Überraschung mitzuteilen, sondern das war alles schon ausverhandelt. Ich habe mich darüber gefreut, dass sich die ÖVP daran erinnert und daran halten wird, das auch weiter mit uns fortzusetzen. (Beifall bei der FPÖ.)

Leider Gottes ist die ÖVP aus diesem Antrag ausgestiegen. (Abg. Krist: So sind sie! Weiterer Ruf bei der SPÖ: Das kennen wir!) Sie argumentieren damit, dass sie grundsätzlich nicht Budgetzahlen in einem Entschließungsantrag des Nationalrates haben wollen. Gut, ich nehme das zur Kenntnis, ich bedauere es aber. Genauso haben die NEOS argumentiert, auch das nehme ich zur Kenntnis, das ist ihre Grundlinie, ich bedauere es aber auch dort. Von der Liste JETZT haben wir keine Antwort bekommen, nachdem wir ihr den Antrag übermittelt hatten.

Meine Damen und Herren, wir glauben, dass dieser Antrag notwendig ist, weil die Diagnose über den Zustand des österreichischen Bundesheeres unbestritten ist. Wir brauchen keine weiteren Diagnosen, die festhalten, was dort Realität ist, sondern wir brauchen endlich einen Einstieg in eine wirkungsvolle Therapie, und das soll dieser Antrag gewährleisten. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, das österreichische Bundesheer liegt auf der Intensiv­station, weil diesem Körper über Jahre verantwortungslos die Nahrung entzogen worden ist. Es wäre zum einen Teil falsch, jetzt von diesem siechen Körper Glieder abzutrennen und zu amputieren, weil er ja wieder auf die Beine kommen und nach vorwärts wird schreiten müssen. Deshalb sind wir der Ansicht, dass wir den ganzen Körper wieder mit neuem Blut befüllen müssen, damit er stark und gerade dasteht.

Es ist also nicht mehr notwendig, dass wir weitere Diagnosen stellen, es ist auch nicht notwendig, dass wir Weißbücher und so weiter erstellen. Wir haben die Studie des Herrn Generalstabschefs Generals Brieger, die klar erläutert, wie sich die Lage im österreichischen Bundesheer derzeit darstellt, und wir haben auch die öffentlichen Aussagen des ehemaligen Bundesministers Mario Kunasek, der diese schrittweise Erhöhung des Landesverteidigungsbudgets klar angekündigt hat. Das ist besonders bedauerlich, weil Kunasek in den Verhandlungen mit dem damaligen Koalitionspartner ÖVP sehr weit fortgeschritten war und wir eigentlich guter Dinge waren, dass wir in den Verhandlungen über das Budget 2020 und 2021 im Rahmen der Koalition mit der ÖVP einen großen Fortschritt erzielen können.

Durch das Auseinanderbrechen der Regierung ist diese Weiterentwicklung unmöglich geworden, wir müssen praktisch wieder bei null beginnen, und das ist jetzt dieser Antrag, meine Damen und Herren.

Es ist natürlich befremdlich, dass wir als ehemalige Regierungspartei das Regierungs­programm, das wir mit der ÖVP ausgemacht hatten, jetzt mit einer damaligen Oppo­sitionspartei, nämlich der SPÖ, umsetzen müssen. Meine Damen und Herren vor allem von der ÖVP, geben Sie sich einen Ruck, stimmen Sie diesem Antrag zu! Er ist ein Meilenstein, weil in diesem Antrag zum ersten Mal Summen in Bezug auf die bud­getäre Ausstattung des österreichischen Bundesheeres genannt werden. Es werden nicht nur Ankündigungen gemacht, wir reden nicht in Sonntagsreden, was man sollte, sondern es wird eine Mehrheit der österreichischen Volksvertretung heute hier im Nationalrat beschließen, dass klare Summen einzuhalten sind. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Obgleich dieser Entschließungsantrag mit Ende der Legislaturperiode wieder verfallen wird, werden wir nicht lockerlassen, diesen Inhalt auch in der kommenden Legis­laturperiode kraftvoll weiter voranzutreiben. – Ich danke Ihnen sehr. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.34

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Plessl, Dr. Bösch

und weiterer Abgeordneter

betreffend Bundesheer – Sicherheit ist uns auch etwas Wert.

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 21 Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (626 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Transparenzdatenbankgesetz 2012 geändert wird (645 d.B.), in der 86. Sitzung des Nationalrates, XXVI. GP, am 3. Juli 2019

Die mit der Novelle des Transparenzdatenbankgesetzes verfolgten Intentionen zielen darauf ab, die Kontrolle und Effizienz des Ressourceneinsatzes sowie die Transparenz weiter zu erhöhen. Die Sicherung der Tragfähigkeit und die Qualität der öffentlichen Finanzen ist eine zentrale Herausforderung für die Finanz- und Haushaltspolitik. Österreich bekennt sich zu einer nachhaltigen Budget- und Finanzpolitik, die Spiel­räume für entsprechende Schwerpunktsetzungen erlaubt. Eine solche Schwerpunkt­setzung, die nicht zuletzt verfassungsrechtlich geboten ist, ist die Sicherstellung einer ausreichenden budgetären Ausstattung des Österreichischen Bundesheeres.

„Mit den derzeitigen finanziellen Mitteln kann das Bundesheer seine Aufgaben nicht verfassungskonform erfüllen. Bereits getätigte Beschaffungs- und Ausstattungsschritte sind bei weitem nicht ausreichend. Die politische Führung trägt die Verantwortung für die Sicherstellung der notwendigen Ressourcen; eine markante Aufstockung des Regel­budgets ist daher unabdingbar.“ So beschrieb das Präsidium der Parlamen­tarische Bundesheerkommission Abg.z.NR Dr. Bösch, Abg.z.NR Mag. Hammer und Abg.z.NR a.D. Pendl in einer Presseaussendung am 11. Juni 2019 die dramatische Budgetsituation beim Bundesheer.

Trotz der vereinbarten Investitionspakete der letzten Jahre herrscht im Österreichi­schen Bundesheer nach wie vor ein Investitionsrückstau im Bereich militärischer Güter und Kaserneninfrastruktur. Zur Abdeckung der laufend steigenden Personal- und Betriebskosten mussten immer wieder Finanzmittel aus dem Investitionsbereich ver­wendet werden. Dadurch war die erforderliche, rasche Modernisierung und Anpassung der Ausrüstung des Österreichischen Bundesheeres im Hinblick auf das aktuelle Bedrohungsbild nicht möglich. In diesem Zusammenhang wird auf den Bericht des Landesverteidigungsressorts an den Nationalrat aufgrund des Allparteienantrags vom November 2015 verwiesen, welcher im Wesentlichen nach wie vor die aktuelle Situ­ation beschreibt.

Insbesondere erfordern folgende Bereiche zur zukünftigen Sicherstellung der Einsatz­bereitschaft des Österreichischen Bundesheeres dringend weitere Investitionen: per­sönliche (Schutz-)Ausrüstung der Soldaten, geschützte und ungeschützte Mobilität, Kaserneninfrastruktur, Milizausrüstung, IKT- und Cyberbereich, Hubschrauber und Luftraumüberwachung inkl. Fliegerabwehr.

Die Bundesheerkommission hat mehrfach den Zustand von Kasernen, speziell jener, in welchen Grundwehrdiener untergebracht sind, kritisiert. Auch hier ist nicht nur im Sinne der Attraktivierung des Grundwehrdienstes, sondern vor allem zur vernünftigen men­schenwürdigen Unterbringung unserer Soldaten, schnelles Handeln erforderlich. Das Ziel von einem Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) für das Regelbudget wurde schon von der Bundesheerreformkommission unter Dr. Helmut Zilk als unbedingte Notwendigkeit zur Garantie der Sicherheit Österreichs festgehalten.

Der Generalstab hat es in seiner Broschüre „Effektive Landesverteidigung! – Ein Appell“ ganz klar dargestellt:           

Basierend auf den Entschließungsantrag betreffend „ÖBH 2018“ vom 26. November 2015, welchen alle Parteien unterstützt haben und der vom Nationalrat einstimmig beschlossen wurde und zur nachhaltigen Gewährleistung der Sicherheit der österreichischen Bevölkerung stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass, im Hinblick auf den Investitionsrückstau des Österreichischen Bundesheeres im Bereich der militä­rischen Ausrüstung, Gerät und Kaserneninfrastruktur, das Ziel der Fortschreibung des Aufwärtstrends der letzten Jahre beim Bundesheer im Sinne des Allparteienantrags vom November 2015, weiterverfolgt und eine budgetäre Ausstattung in der Höhe von 2,6 Mrd für das Jahr 2020 – dies auf Basis des BFRG zuzüglich der bereits genehmigten bzw. in Umsetzung befindlichen Sonderinvestitionspakete „Hubschrauber und Mobilität“, und 3 Mrd für das Jahr 2021 vorgesehen wird.

In den weiteren Jahren sind die notwendigen budgetären Mittel zur Verfügung zu stellen, um einen verfassungskonformen Zustand des Österreichischen Bundesheeres zu gewährleisten.

Große Beschaffungsvorhaben, wie zum Beispiel Flugzeuge für die Luftraum­über­wachung, sind durch weitere Investitionspakete zusätzlich zum Regelbudget abzudecken.“

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Antrag ist ordnungs­gemäß unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Doppelbauer. – Bitte.