15.19

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren zu Hause vor den Fernsehschirmen, auf der Galerie und Abgeordnete hier im Hohen Haus! Es ist ein denkwürdiger Tag, denn wir sichern heute für Sie, meine sehr verehrten Österreiche­rinnen und Österreicher, den gemeinnützigen Wohnungsbestand. Dieser schützt Österreich vor extremen Mietpreissteigerungen, leider leiden aber auch in Österreich noch immer 7,2 Prozent der Wohnungssuchenden unter zu hohen Mietkosten.

Das ist aber auch nur die Hälfte von 15,8 Prozent, die in Deutschland darunter leiden. Warum ist das in Deutschland so? – Deutschland hat den falschen Weg gewählt. Nach der deutschen Wende haben sie die gemeinnützigen Wohnungsbestände verkauft, und heute gibt es dort die Probleme, die wir sehen und von denen wir in den Medien hören, in Berlin und in München. Und das ist leider heute das System der SPÖ Wien. Auch die verkauft gemeinnützige Wohnungsbestände zu günstig – mein Vorredner, Kollege Zinggl, hat es schon angesprochen –, und das schafft Möglichkeiten für Finanzin­ves­toren, enorme Gewinne herauszuholen. Und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, schaffen wir heute gemeinsam mit der ÖVP ab. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Auch die SPÖ Burgenland hat das schon erkannt und hat einen dieser Finanz­investoren bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, weil ein Schaden von über 40 Millio­nen Euro für den Steuerzahler entstanden ist; über 40 Millionen Euro Schaden für die Mieterinnen und Mieter, die dann auch zu hohe Mieten bezahlen müssen!

Ein gutes Beispiel, das Sie sicher aus den Medien kennen, ist auch das Heumarkt­hochhaus, das sicher günstige Wohnungen bringen wird. – Ich glaube es leider nicht.

Im Bestand haben gemeinnützige Wohnbauträger im Durchschnitt 6,06 Euro pro Quadratmeter für einen ungleich höheren Standard als in Deutschland. Das heißt, diese GBVs sichern dem Steuerzahler und den Mieterinnen und Mietern mit hoher Qualität einen günstigen und leistbaren Wohnraum. Dafür werden sie auch vom Steuerzahler bevorzugt – sie sind von der Körperschaftsteuer befreit –, daher unter­liegen sie strengen Regelungen. Wir, die FPÖ, haben das in den letzten Jahren sehr oft angeprangert, wenn da nicht streng genug geschaut worden ist. Mit diesem Paket sichern wir ab, dass GBVs kontrolliert und auch streng reglementiert werden. Und wenn sie das werden, dann leisten sie Großartiges.

Ich bedanke mich in diesem Zusammenhang bei meinem Kollegen Johann Singer von der ÖVP für neun Monate ausgezeichnete Verhandlung, bei den Experten und den Beamten im Wirtschaftsministerium, aber auch beim ehemaligen Verbandsobmann Karl Wurm und beim jetzigen Verbandsobmann, Herrn Bernd Rießland, der diese Novelle auch noch eingefordert hat. Er hat gesagt: Auch wenn diese Regierung geplatzt ist, diese Novelle ist so gut, dass wir sie unbedingt brauchen. – Ich wünsche ihm alles Gute und hoffe auf weitere gute Zusammenarbeit. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Allen Finanzinvestoren sei gesagt: Der Gewinn des gemeinnützigen Wohnbaus ist leistbarer Wohnraum und nicht der Ertrag für sie. Wir legen ein klares Bekenntnis für die Vermögensbindung ab und sichern diesen gemeinnützigen Wohnbau für die Österreicherinnen und Österreicher ab.

Die Kritik der SPÖ, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist leider ein wenig scheinheilig – Entschuldigung, ist leider schade; ich nehme das Wort scheinheilig zurück. Die Kritik der SPÖ ist schade. Während nämlich in Wien Rot-Grün Parallel­gesellschaften im gemeinnützigen Wohnbau zulässt, handeln wir, und zwar so, wie wir in Oberösterreich schon seit 2015 handeln. (Zwischenruf der Abg. Becher.) Wir stellen sicher (Abg. Vogl: Genau, dass nicht gebaut wird!), dass auch im gemeinnützigen Wohnbau der Grundsatz gilt: Österreicher zuerst!, und zwar in allen Belangen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Vogl: Ihr stellt sicher, dass nichts gebaut wird!)

Wir sagen: Österreicher zuerst, wenn Mietwohnungen vergeben werden! Wir sagen: Österreicher zuerst, wenn man dann die Möglichkeit hat, Eigentum zu erwerben, sein Alter abzusichern! Auch dann gilt für uns: Österreicher zuerst!

Wer heute bei diesem Gesetz nicht mitstimmt, sagt Nein zu Österreich (Heiterkeit bei SPÖ und NEOS), und das ist genau das Gegenteil von dem, was wir versprochen haben und jetzt auch halten: Wir sagen Ja zu den Österreicherinnen und Öster­reichern, Ja zu gemeinnützigen Wohnungen. (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Kollegin Becher meint, dass im Bereich der Gemeinnützigen die Wohnungen teurer werden. Ich sage Ihnen Folgendes: Meine sehr verehrten Österreicherinnen und Österreicher, ich verspreche Ihnen, dass keine einzige Wohnung teurer wird, sondern wir ziehen den Sanierungsbeitrag etwas hinaus, die Miete bleibt gleich, genauso hoch, wie Sie das bisher gewohnt waren. Sie wohnen allerdings nach zwei Jahren wahr­scheinlich, im Durchschnitt, in einer topsanierten Wohnung, wenn Sie auf die Grund­kosten herunterfallen. Sie können sich entscheiden, meine sehr verehrten Damen und Herren, am 29. September: Wollen Sie in einer unsanierten Wohnung wohnen, dann wählen Sie die SPÖ! (Heiterkeit bei SPÖ und NEOS.) Wollen Sie eine günstige und leistbare Wohnung, aber topsaniert – dann am 29. September FPÖ! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bringe noch folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die erforderliche Anpassung der Bezügebegrenzung bei gemeinnützigen Bauvereinigungen im Rahmen der Gebarungsrichtlinienverordnung“

Die unterfertigten Abgeordneten stellen in diesem Zusammenhang folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort wird aufgefordert, die Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 12. Dezember 1979 zur Sicherung einer ordnungsmäßigen Geschäftsgebarung gemeinnütziger Bauvereinigun­gen (Gebarungsrichtlinienverordnung – GRVO), zuletzt geändert mit BGBl. II Nr. 366/2018 im Hinblick auf die Neufassung der §§ 25 und 26 WGG dergestalt anzupassen, dass die Bezüge von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern gemeinnütziger Bauver­einigungen weiterhin mit den per 1.1.2019 branchenüblichen Höchstbezügen begrenzt sind, wobei eine jährliche Valorisierung dieser Bezüge höchstens mit der jeweiligen durchschnittlichen Erhöhung der Kollektivvertragsgehälter des Kollektivvertrages für die Angestellten der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft Österreichs vorzusehen ist.“

*****

Dieser Antrag ist notwendig geworden, da wir leider die Arbeit dieser erfolgreichen Bundesregierung, die über 66 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher zuletzt so gelobt haben, nicht fortsetzen konnten; daher also dieser Entschließungsantrag. Ich denke, die Frau Bundesministerin wird dann selber dazu Stellung nehmen und wird diesem Antrag gerne folgen, weil er intelligent ist. (Abg. Klaus Uwe Feichtinger: Aus­nahmsweise!)

Ich schließe: Mit der FPÖ gibt es sichere, leistbare, soziale und hoch qualitative Woh­nungen für Sie und uns. Deshalb: am 29. September FPÖ! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

15.27

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Singer, Mag. Schrangl

Kolleginnen und Kollegen

betreffend die erforderliche Anpassung der Bezügebegrenzung bei gemeinnützigen Bau­vereinigungen im Rahmen der Gebarungsrichtlinienverordnung (GRVO)

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 22) Bericht des Ausschusses für Bauten und Wohnen über den Antrag 907/A der Abgeordneten Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­desgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (Wohnungsgemein­nützig­keitsgesetz – WGG), BGBl. Nr. 139/1979, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 69/2018, geändert wird (653 d.B.)

Die Modernisierung des Wohnungsgemeinnützigkeitsrechtes erfasst auch eine Neu­regelung der Höchstbezüge von Vorstandsmitgliedern bzw. Geschäftsführern gemein­nütziger Bauvereinigungen. Die Neufassung der relevanten §§ 25, 26 WGG mit der Ausrichtung auf die gesetzlichen Bestimmungen für Unternehmen des öffentlichen Sektors anstatt auf jene für Bundesbeamte, erfolgt im Sinne einer besonders seitens des Rechnungshofes geforderten Modernisierung. Allerdings ohne, dass dadurch eine Änderung der bisher branchenüblichen Bezüge für das Management gemeinnütziger Bauvereinigungen intendiert wäre. Vielmehr ist lediglich das bisherige Schema auf das künftige umzulegen. Dies wird etwa fundiert durch die beschlossene Ausschuss­fest­stellung zum Initiativantrag 907/A, wonach die Branche bei Erstellung eines spezi­fischen Corporate Governance Kodex auch detailliertere, selbst beschränkende Rege­lungen zu den Bezüge-Obergrenzen zu treffen haben wird. Es ist dem bisherigen Weg zu folgen, wonach zunächst innerhalb des Gesetzeswortlautes des WGG ein grund­sätzliches Schema vorgegeben wird. Das wiederum im Rahmen der Gebarungs­richt­linienverordnung im Detail hinsichtlich seiner Umsetzung durch die Unternehmen spezifisch zu deklinieren ist. Dies dient einerseits der Rechtssicherheit der Unterneh­men bzw. ihres Managements und betont andererseits ein klares Bekenntnis zur Gemeinnützigkeit.

Die einschlägige Verordnungsermächtigung gem. § 23 Abs. 3 WGG sieht vor, dass die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort durch Verordnung Richt­linien erlassen kann, die unter Berücksichtigung branchenüblicher Verhältnisse Rege­lungen zur Sicherung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung und Geschäfts­geba­rung zu enthalten haben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher in diesem Zusammenhang folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort wird aufgefordert, die Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 12. Dezember 1979 zur Sicherung einer ordnungsmäßigen Geschäftsgebarung gemeinnütziger Bauvereinigun­gen (Gebarungsrichtlinienverordnung – GRVO), zuletzt geändert mit BGBl. II Nr. 366/2018 im Hinblick auf die Neufassung der §§ 25 und 26 WGG dergestalt anzu­passen, dass die Bezüge von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern gemein­nüt­ziger Bauvereinigungen weiterhin mit den per 1.1.2019 branchenüblichen Höchst­be­zügen begrenzt sind, wobei eine jährliche Valorisierung dieser Bezüge höchstens mit der jeweiligen durchschnittlichen Erhöhung der Kollektivvertragsgehälter des Kollektiv­vertrages für die Angestellten der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft Österreichs vorzusehen ist.“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Ich darf noch zum vorigen Redner Abgeordneten Zinggl nachholen: Auch sein Abän­derungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht ebenso mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.