17.43

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Am 26. Oktober 2008 ist die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderung in Kraft getreten. Elf Jahre später diskutieren wir einen wesentlichen Teilbereich, in dem der gleichberechtigte Zugang zu Wissen, zu Infor­mationen, zur Recherche immer noch nicht vollständig umgesetzt ist. Es geht um die Barrierefreiheit im Internet.

Es ist eine sehr wichtige Materie, die jetzt endlich, wenn auch sehr spät, zur Sprache kommt. Kollegin Himmelbauer hat es schon skizziert: Es geht im Groben darum, dass die Websites, aber auch die mobilen Anwendungen des Bundes für Userinnen und User, insbesondere für Menschen mit Behinderungen barrierefrei und damit besser zugänglich gestaltet sind. Es handelt sich um eine EU-Richtlinie und natürlich auch um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Wir werden dem Web-Zugäng­lichkeits-Gesetz natürlich zustimmen, weil es ganz wichtig ist.

Dennoch gibt es offene Fragen: Wieso wird diese EU-Richtlinie eigentlich mit fast einem Jahr Verspätung umgesetzt? Sie hätte 2018 implementiert werden müssen. Wieso gibt es erneut Ausnahmeregelungen? Damit müssen Menschen mit Behin­derung weiter auf eine umfassende Gleichstellung und Gleichbehandlung warten. Von der Ausnahmeregelung betroffen – das ist kurz angesprochen worden – sind be­stimmte Archive, aber eben auch Kinderkrippen, Kindergärten und Schulen. Sie, Frau Ministerin, haben beispielsweise Kleinstschulen und Kleinstkindergärten angeführt.

Ich bin mir durchaus bewusst, dass Änderungen oftmals mit höheren Kosten ver­bun­den sind, mit zusätzlichem Aufwand und vielleicht auch mit zusätzlichem Personal. Es geht jedoch um die Gleichstellung und die Gleichbehandlung, und da gilt es, alles daranzusetzen, dass Menschen mit Behinderung nicht weiterhin vernachlässigt und benachteiligt sind und bleiben. Wieso müssen Menschen mit Behinderung eigentlich immer noch darauf warten? Das ist unfair und ungerecht. Es ist unsere Pflicht, ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen, drücken wir bitte endlich auf die Tube! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich darf deshalb im Kontext des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes einen Unselbständigen Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend „den Bericht über Auswirkungen der Ausnahmen gemäß § 2 Abs. 3 des Web-Zugäng­lich­keits-Gesetzes - WZG“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirt­schaftsstandort, wird ersucht, bis 31. Dezember 2019 einen Bericht vorzulegen, mit dem die Auswirkungen der in § 2 Abs. 3 Web-Zugänglichkeits-Gesetz genannten Aus­nah­men auf die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung evaluiert werden und Vorschläge für das Auslaufen dieser Ausnahmen zeitlich zu terminisieren sind.“

*****

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich darf um breite Zustimmung zu unserem Antrag bitten. Ich appelliere, da mitzugehen, um Menschen mit Behinderung endlich zu ihrem Recht kommen zu lassen. Schaffen wir es, endlich Barrieren auf der Straße abzubauen, in den öffentlichen Einrichtungen, in den Kindergärten und Schulen, schaf­fen wir Barrierefreiheit im Internet und endlich in den Köpfen von uns allen! – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Cox.)

17.47

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Unselbstständiger Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

der Abgeordneten Katharina Kucharowits

Genossinnen und Genossen

betreffend den Bericht über Auswirkungen der Ausnahmen gemäß § 2 Abs. 3 des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes - WZG

eingebracht in der 86. Stizung des Nationalrates, XXVI. GP am 3. Juli 2019 im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses zur Forschung, Innovation und Tech­nologie über die Regierungsvorlage (574 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes­gesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) erlassen wird (655 d. B.)

Ziel dieses Gesetzes ist, die Websites und mobilen Anwendungen des Bundes für Nutzerinnen und Nutzer, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, barrierefrei und damit besser zugänglich zu gestalten. Der Gesetzesentwurf verfolgt die Umset­zung der Web-Zugänglichkeits-Richtlinie der EU und soll auch das Übereinkommen der UNO über die Rechte von Menschen mit Behinderung in Bezug auf die Websites öffentlicher Stellen umsetzen.

Das Gesetz umfasst grundsätzlich alle Websites und mobilen Anwendungen von Bund, Ländern und Gemeinden sowie öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, sofern diese nicht von den Ausnahmebestimmungen des § 2 Abs. 3 umfasst sind. Diese Ausnahme­be­stimmungen sind sehr detailreich gestaltet, so sind z.B. Online-Kartendienste, be­stimmte Archive und Schulen, Kindergärten oder Kindergrippen von den Verpflich­tungen dieses Gesetzes ausgenommen. Art. 9 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) verpflichtet Österreich, geeignete Maßnahmen zu treffen, damit Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, zu Information und Kommunikation, ein­schließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und –systemen sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und länd­lichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, haben. Die Ausnahme­bestimmung § 2 Abs. 3 des Weg-Zugänglichkeits-Gesetzes schränken diesen gleich­be­rechtigten Zugang ein.

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirt­schaftsstandort, wird ersucht, bis 31. Dezember 2019 einen Bericht vorzulegen, mit dem die Auswirkungen der in § 2 Abs. 3 Web-Zugänglichkeits-Gesetz genannten Aus­nahmen auf die Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung evaluiert werden und Vorschläge für das Auslaufen dieser Ausnahmen zeitlich zu terminisieren sind.“

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek. – Bitte.