18.26

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich melde mich zur 32. Straßenverkehrsordnungs-Novelle zu Wort, die das sogenannte Rechtsabbiegeverbot für Lkws über 7,5 Tonnen ohne Abbiegeassistenten zum Inhalt hat.

Wie Sie wissen, hat es da tragische Unfälle gegeben. Wir haben dies zum Anlass ge­nommen, um in einer sehr breiten Mehrheit einen Dreiparteienantrag zu erstellen. – Danke auch gleich an dieser Stelle für die trotz aller Vorwahlturbulenzen sehr sachliche Debatte im Verkehrsausschuss und die vielen Gemeinsamkeiten, die wir vor allem beim Thema Verkehrssicherheit gefunden haben.

Es handelt sich nun um eine Ermächtigung für die Gemeinden, dass sie bei be­stimm­ten Gefahrenstellen, bei Kreuzungen auf Schulwegen beispielsweise, eine solche Gefahrenstelle proaktiv entschärfen können. Das ist sicherlich der erste Schritt dieses Maßnahmenpakets zur Steigerung der Verkehrssicherheit insbesondere der schwächs­ten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer, vor allem unserer Kinder, das wir im vergangenen Frühjahr hier in diesem Haus einstimmig beschlossenen haben.

Ein weiteres Thema, das uns, wie Sie wissen, auch sehr wichtig ist, im Rahmen des Straßenverkehrs findet sich insbesondere in Bundesländern, wie unter anderem in Tirol, und bezieht sich auf das Verkehrsaufkommen. Dazu darf ich folgenden Antrag einbringen und die Eckpunkte ganz kurz erläutern – ich ersuche die Präsidentin um Verteilung des Antrages, der mehrere Seiten hat, beziehungsweise ist dieser Antrag bereits im Saal verteilt worden –:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Josef Lettenbichler, Carmen Schimanek, Christian Kovacevic, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bericht über Varianten zur Weiterentwicklung des Mautsystems auf Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich unter besonderer Berücksichtigung der Bekämpfung der ,Maut-Flucht‘“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, dem Natio­nalrat bis 31. Oktober 2019 einen Bericht vorzulegen, mit dem unterschiedliche Varian­ten zur Weiterentwicklung des Mautsystems auf Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich unter besonderer Berücksichtigung der Bekämpfung der Ausweichverkehre beschrieben werden.

Dieser Bericht soll jedenfalls die Frage beleuchten, durch welche organisatorischen oder gesetzgebenden Maßnahmen Ausweichverkehre (,Maut-Flucht‘) in (grenznahen) Regionen und die damit einhergehende Belastung für die Bevölkerung in Zukunft vermieden werden könnten. [...]

*****

Sie alle kennen die mediale Berichterstattung zu diesem Thema, und ich glaube, es ist ein wichtiger Antrag, der von den Tiroler Abgeordneten und anderen initiiert wurde, um einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Mautsystems zu erreichen.

Wir ersuchen den Herrn Bundesminister, darauf hinzuwirken, dass wir in dieser Frage zu einer sachlichen Debatte kommen und gemeinsam daran arbeiten, dass wir die Bevölkerung, die unter diesen Ausweichverkehren leidet, entsprechend entlasten können. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

18.30

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Josef Lettenbichler, Carmen Schimanek, Christian Kovacevic, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Bericht über Varianten zur Weiterentwicklung des Mautsystems auf Auto­bahnen und Schnellstraßen in Österreich unter besonderer Berücksichtigung der Be­kämpfung der „Maut-Flucht“

eingebracht in der 86. Sitzung des Nationalrates, XXVI. GP, am 3. Juli 2019 im Zuge der Behandlung von TOP 29, Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 915/A der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, AloisStöger, diplômé, Andreas Ottenschläger, Kolleginnen undKollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem dieStraßenver­kehrs­ordnung 1960 geändert wird (32. StVO-Novelle) (637 d.B.)

Seit vielen Jahren wird in der Öffentlichkeit und dem Parlament die Frage beraten, wie Ausweichverkehre durch „Maut-Flucht“, die meist in einzelnen Grenzregionen liegen und eine besondere Belastung der Umwelt und der Bevölkerung etwa durch Staus und damit verbundenen Lärm auf den Ausweichstrecken mit sich bringen, bekämpft werden können. Als besonderes Beispiel sei an dieser Stelle Kufstein erwähnt.

Zur Vorbereitung von fundierten Beratungs- und Entscheidungsgrundlagen soll ein Bericht über Varianten zur Weiterentwicklung des Mautsystems auf Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich unter besonderer Berücksichtigung der Bekämpfung der „Maut-Flucht“ erstellt werden.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, dem Natio­nalrat bis 31. Oktober 2019 einen Bericht vorzulegen, mit dem unterschiedliche Varian­ten zur Weiterentwicklung des Mautsystems auf Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich unter besonderer Berücksichtigung der Bekämpfung der Ausweichverkehre beschrieben werden.

Dieser Bericht soll jedenfalls die Frage beleuchten, durch welche organisatorischen oder gesetzgebenden Maßnahmen Ausweichverkehre („Maut-Flucht“) in (grenznahen) Regionen und die damit einhergehende Belastung für die Bevölkerung in Zukunft vermieden werden könnten.

Mögliche Lösungsvarianten sollen in finanzieller (z.B. Auswirkungen auf Einnah­men/Ausgaben ASFINAG), rechtlicher (z.B. verfassungsrechtliche Implikationen / EU-Recht) und volkswirtschaftlicher Hinsicht sowie vor allem unter Berücksichtigung gesundheits- und umweltpolitischer Aspekte beurteilt werden.

Dabei ist insbesondere der Variante einer möglichen Vignetten-Befreiung von der Staatsgrenze bis zur ersten oder zweiten grenznahen Autobahnausfahrt bzw. Ausfahr­ten innerhalb der ersten 10 Kilometer nach der Staatsgrenze oder der möglichen Ein­führung von Ein- oder Zwei-Tages-Vignetten besonderes Augenmerk zu schenken.

Würdigung besonderer Aspekte einer möglichen Vignettenbefreiung als Begründung für eine unsachlichen Ungleichbehandlung:

- Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L) – Gebiet

- Grenzkontrollen

- Gewährleistung der Verkehrs- und Versorgungssicherheit (insb. Durchfahrt Blaulicht-Einsatzorganisationen, Zufahrt zu Krankenhäusern, usw.)

- Stadtdurchfahrt vs. Umfahrung durchs „Grüne“ (besondere Gesundheits- und Um­weltbelastung)

Schließlich sollen alle Wünsche auf Ausnahme-Regelungen vom Bundesstraßenmaut­gesetz gelistet werden, die bisher an das BMVIT herangetragen wurden.“

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag wurde bereits an alle Abge­ord­neten verteilt, in den Kernpunkten auch erläutert und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Alois Stöger. – Bitte.