18.32

Abgeordneter Ing. Christian Pewny (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Jahr 1998 wurde die computerunterstützte the­oretische Führerscheinprüfung eingeführt, da es damals immer wieder zu Problemen mit Dolmetschern, aber auch mit Schummelversuchen kam.

In den letzten Jahren haben die Betrugsversuche bei der theoretischen Fahrprüfung leider wieder immer stärker zugenommen. Neue Technologien, der breitere Zugang zu Informationen über das Internet und Smartphones erleichtern nicht nur unsere Alltags- und Arbeitswelt, sondern schaffen eben auch neue Möglichkeiten zum Erschwindeln von Leistungen.

In Bezug auf die Führerscheinprüfungen hat das organisierte Verbrechen anscheinend einen neuen Geschäftszweig für sich entdeckt. Eine Handykamera, die durch ein kaum erkennbares kleines Loch im Pullover den PC-Bildschirm und somit die Prüfungsfragen abfilmt, zählt unter anderem zur Ausstattung der Betrüger. Gelegentlich kann aber auch eine in Brillen integrierte kleine Kamera zur Anwendung kommen. Damit werden die Fragen an einen Helfer außerhalb der Fahrschule übertragen. Dieser wiederum gibt die richtigen Antworten per Funk an ein im Ohr verstecktes Hörgerät des jeweiligen Prüfungskandidaten durch.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Schwindeln ist aber nicht nur im Allge­meinen jenen gegenüber höchst unfair, die sich fleißig auf solche Prüfungen vor­bereiten, sondern es stellt im Bereich von Lenkerberechtigungen auch ein nicht zu unterschätzendes Sicherheitsrisiko für die Allgemeinheit dar, wenn Führerschein­inhaber unsere Straßenverkehrsregeln nicht kennen und beherrschen.

Wie wir alle wissen, handelt es sich beim Autofahren um eine potenziell gefährliche Tätigkeit. Je geringer das Wissen der Straßenverkehrsteilnehmer über die Verkehrs­rege­lungen ist, umso mehr Unfälle und im schlimmsten Fall Todesfälle haben wir zu befürchten. Es ist daher höchst an der Zeit, eine rechtliche Grundlage zur Sanktio­nierung des Führerscheinprüfungsbetruges zu schaffen, um zu gewährleisten, dass die rund 210 000 Führerscheinprüfungen, die jährlich in Österreich stattfinden und von denen immerhin 85 000 auf die Klasse B entfallen, ordnungsgemäß abgelegt werden, damit die Sicherheit im Straßenverkehr aufrechterhalten bleibt.

Mit der 19. FSG-Novelle schaffen wir eine rechtliche Grundlage mit Augenmaß. So werden jene Prüflinge, die beim hoch technisierten Schwindeln à la James Bond erwischt werden, zukünftig einer Sperrfrist von neun Monaten für den Wiederantritt unterworfen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Neuerung ist sehr wichtig, sie kann Leben retten, denn Schummeln ist genauso wie Alkohol im Straßenverkehr kein Kava­liersdelikt. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

18.35

Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dipl.-Kffr. Pfurtscheller. – Bitte.