18.55

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich nehme Bezug auf das Führerscheingesetz, dessen Änderung wir im Ausschuss beschlossen haben und nun hier im Plenum diskutieren. Bei dieser Änderung gibt es folgende Schwerpunkte:

Es ist, glaube ich, im Sinne aller, dass, wenn jemandem aus dem Ausland der Führer­schein abgenommen worden ist, die Rücksendung des Führerscheins in den Ausstel­lungsstaat nach dem Entzug der Lenkerberechtigung erst nach Ablauf der Entzugs­dauer stattfindet. Es gibt weiters eine gesetzliche Grundlage für die Fahrprüfungs­ver­waltung, die geändert worden ist, die nun wesentlich einfacher ist.

Zwei Punkte, die von den Vorrednern auch schon angesprochen worden sind, sind auch für mich relevant. Das ist einmal die Sperrfrist bei der theoretischen Fahrprüfung, wenn gröberer Betrug vorherrscht. Man muss sich nämlich vorstellen, es gibt tat­sächlich Prüflinge, die sich in die Kleidung eine Minikamera eingebaut haben, die Prüfungsfragen dann nach außen übertragen haben, und über Kopfhörer, über technische Hilfsmittel wurde ihnen dann von außen mitgeteilt, was sie anzukreuzen haben. Ich glaube, da ist es durchaus gerechtfertigt, dass wir da eine neunmonatige Sperrfrist bei der Prüfung einführen. Es ist vonseiten der SPÖ ein Vorschlag für sechs Monate gekommen, aber ich glaube, in diesem Fall kann man durchaus bei den neun Monaten bleiben, wogegen beim „normalen“ – unter Anführungszeichen – Schummeln, wenn jemand einen Schummelzettel oder sonst etwas verwendet, die zweiwöchige Sperrfrist bleibt.

Das Befahren der Rettungsgasse ist auch ein ernstes Thema, denn eine Rettungs­gasse funktioniert eben nur dann, wenn sich alle daran halten. Wenn nur einer diese Rettungsgasse blockiert und die Einsatzfahrzeuge nicht zum Unfallopfer kommen, dann kann schwerer Schaden angerichtet werden. Darum ist es gerechtfertigt, dass man das als Vormerkdelikt ahndet. Kollege Keck hat die Motorradfahrer angesprochen: Da wird es erst ein Vormerkdelikt, wenn sie ein Einsatzfahrzeug auch tatsächlich behindern. Das, glaube ich, sollte man berücksichtigen, wenn man darüber diskutiert.

In Summe darf ich feststellen, dass diese Änderung des Führerscheingesetzes durch­aus ihre Berechtigung hat, dass das ein gutes Gesetz ist, dass auch die Arbeit im Ausschuss in den letzten eineinhalb Jahren, in denen ich in diesem Ausschuss dabei sein durfte, wirklich eine gute war.

Das Wesentliche, worum es generell geht, ist, dass wir für die Verkehrssicherheit sind, dass in dem Zusammenhang natürlich eine gute Ausbildung für die Führerschein­kandidatinnen und -kandidaten erfolgt und dass letztendlich auch die Umsetzung bestens erfolgt. – Herzlichen Dank und alles Gute! (Beifall bei der ÖVP.)

18.58

Präsidentin Doris Bures: Als Nächste: Frau Abgeordnete Claudia Plakolm. – Bitte.