19.04

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn wir über saubere Mobilität und einen Beitrag des Verkehrs zum Klimaschutz sprechen, dann sprechen wir sehr oft von der Eisenbahn. (Präsident Sobotka über­nimmt den Vorsitz.)

Gerade in Kontinentaleuropa gibt es ein großes Potenzial, Verkehre kontinuierlich verstärkt auf die Schiene zu verlagern. Gleichzeitig haben wir innerhalb der Euro­päischen Union aber noch nicht einmal eine gemeinsame Geschäftssprache im System Bahn. Damit sich ein europäisches System entwickeln kann, braucht es gemeinsame Ziele, aber auch gemeinsame Regeln.

Als Mitglied des Verkehrsausschusses freue ich mich sehr, dass wir auch bei diesem Thema die Sache in den Vordergrund gestellt und einen Dreiparteienantrag zustande gebracht haben. Gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen von FPÖ und SPÖ setzen wir mit dieser Novelle eine EU-Richtlinie um und greifen damit auch einem Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich vor.

Die vorgeschlagenen Änderungen im Eisenbahngesetz sorgen im Wesentlichen dafür, dass es zu einer verstärkten Unabhängigkeit von Schieneninfrastrukturunternehmen kommt. Ein paar Punkte darf ich herausgreifen.

Künftig gibt es beispielsweise ein Verbot von direkten und indirekten Kreditvergaben zwischen Infrastrukturbetreibern und Verkehrsunternehmen. Was bedeutet das kon­kret? – Dass die ÖBB-Infrastruktur AG der ÖBB-Personenverkehrs AG im Sinne des fairen Wettbewerbs keine Darlehen mehr gewähren kann.

Ebenso werden personelle Entflechtungen vorgeschrieben, das betrifft primär Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder. Diesbezüglich darf es in Zukunft keine Doppelfunktionen in vertikal integrierten Unternehmungen geben. Stärker geschützt werden Eisenbahn­infra­strukturunternehmen auch vor der Einflussnahme hinsichtlich der Trassen­zuwei­sung und Entgeltfestsetzung. Gleichzeitig werden Zugangsrechte von Eisenbahnver­kehrsunternehmen mit Sitz in der Europäischen Union oder in EWR-Staaten aus­geweitet. Diese können in Österreich künftig einfacher Personenverkehrs­dienstleistun­gen erbringen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe heute schon von der Verlagerung der Verkehre von der Straße auf die Schiene gesprochen. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist die Entwicklung eines Österreichtickets, das natürlich auch ein Beitrag zur Erreichung der Klimaziele ist. Ich freue mich daher, zu diesem Thema folgenden Ent­schließungsantrag einbringen zu können:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Johann Singer, Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Entwicklung eines Österreich-Tickets zur Erreichung der Klima-Ziele“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, dem Natio­nalrat bis 31. Oktober 2019 einen Bericht vorzulegen, der darstellt, unter welchen Rahmenbedingungen ein in ein sozial gerechtes und kostengünstiges Tarifsystem ein­gebettetes, einheitliches öffentliches Verkehrsticket (,Österreich-Ticket‘) mit Gültigkeit im gesamten Bundesgebiet sowie eine kostengünstige Variante für junge Menschen in Ausbildung und Studierende angeboten werden kann.“

*****

Abschließend bedanke ich mich für das Zustandekommen dieser Novelle des Eisen­bahngesetzes. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

19.08

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Johann Singer, Christian Hafenecker, MA

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Entwicklung eines Österreich-Tickets zur Erreichung der Klima-Ziele

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 918/A der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Andreas Ottenschläger, Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Eisenbahngesetz 1957 geändert (638 d.B.)

Es ist ein gemeinsames Anliegen der Politik, ein verbessertes Angebot im öffentlichen Verkehr, auch unter dem Aspekt der Erreichung der Klima-Ziele, zu schaffen. Dazu wurde zuletzt ein neues österreichweites Tarif- und Vertriebssystem für den öffent­lichen Verkehr (Einrichtung einer neutralen und verkehrsträgerübergreifenden Stelle für den Vertrieb aller Mobilitätstickets) und die Harmonisierung der Tarif- und Automaten­systeme zur Steigerung der Kundenzufriedenheit angestrebt. Weiters sollten Finanzie­rungs- und Verrechnungsströme transparent gestaltet und Synergien zwischen Sys­tem­partnern genutzt werden. Daher hat das BMVIT unter dem Titel „Projekt ÖV 2022“ eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die an der Harmonisierung der Systeme arbeitet.

Um das Nahverkehrsangebot kundengerechter zu gestalten, bedarf es jedenfalls einer besseren Abstimmung der Nahverkehrsagenden (z.B. österreichweit abgestimmter Taktverkehr, wesentliche Verbesserung der Fahrgastinformationen, österreichweite Verkehrsauskunftssysteme und Vereinheitlichung der Tarife zwischen den Verkehrs­verbünden).

Langfristig könnte diese Harmonisierung zu einem „Österreich-Ticket“ mit Gültigkeit im gesamten Bundesgebiet führen.

Dazu sollten im BMVIT Grundlagen für politische Beratungen erarbeitet werden.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, dem Natio­nalrat bis 31. Oktober 2019 einen Bericht vorzulegen, der darstellt, unter welchen Rah­menbedingungen ein in ein sozial gerechtes und kostengünstiges Tarifsystem einge­bettetes, einheitliches öffentliches Verkehrsticket („Österreich-Ticket“) mit Gültigkeit im gesamten Bundesgebiet sowie eine kostengünstige Variante für junge Menschen in Ausbildung und Studierende angeboten werden kann.“

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der eingebrachte Entschließungsantrag ist aus­reichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stöger. – Bitte.