19.47

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! (Abg. Haubner: So, jetzt sag, wie’s wirklich ist! – Zwischenrufe bei ÖVP, FPÖ und NEOS. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) Kommen wir vielleicht einmal zur Sache (Abg. Loacker: Zur Marktwirtschaft, bitte!), es entsteht nämlich ein bissl der Eindruck, dass wir hier von sehr unterschiedlichen Materien reden!

Eines möchte ich schon vorausschicken, lieber Herr Kollege Sepp Schellhorn: Wir machen weder ein Gesetz für noch eines gegen ein einzelnes Unternehmen, das du hier immer erwähnst (Abg. Scherak: Macht’s ein Gesetz gegen die ...! – Abg. Loacker: Ein gesetzliches Kartell! – Zwischenruf des Abg. Schellhorn), das noch dazu – ihr redet ja auch immer von Steuergerechtigkeit –, wie wir wissen, hier Umsatzsteuer bezahlt, aber alle anderen Gewinnsteuern über Lizenzgebühren ins Ausland verschiebt. Das sollte man bei dieser Gelegenheit auch sagen. (Zwischenruf des Abg. Hoyos-Trauttmansdorff.) So viel dann zum fairen Wettbewerb. (Beifall bei der ÖVP.)

Nur einmal zur grundsätzlichen Klarstellung: Wovon reden wir heute bei dem vorlie­genden Gesetzentwurf? Was sind die Intention und das Ziel? – Das Ziel ist, zwei Gewerbe in eines zusammenzuführen, weil es in der Vergangenheit, in den letzten Jahren durch neue innovative Entwicklungen, die wir durchaus positiv sehen, dazu gekommen ist, dass die einen unter anderen Voraussetzungen das Gleiche getan haben wie die anderen. Das heißt, es hat diese berühmten Streitfälle gegeben; alle hier in diesem Raum wissen das. Die sogenannte Rückkehrpflicht führte zu Anzeigen, zu Streitigkeiten und auch zu hohen Geldstrafen. Wir lösen dieses Problem jetzt damit. Es gibt die sogenannte Rückkehrpflicht in Zukunft für diese Unternehmen nicht mehr. Sie dürfen in Zukunft zum Beispiel auch die Taxispur benutzen.

Das heißt, wir machen nichts anderes, als dass wir gleiche Rahmenbedingungen für diese Marktteilnehmer schaffen. Wenn man so will, schaffen wir jetzt sozusagen eine gemeinsame Startlinie, von der alle, die dieses Gewerbe ausüben wollen, wegstarten, und alle haben auch die gleichen Möglichkeiten. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir reden hier über das Gelegenheitsverkehrs-Gesetz. Das ist Bundesrecht.

Es ist vorhin gerade etwas erwähnt worden, was sehr interessant war: Es geht auch um die Sicherheit, beispielsweise die Sicherheit der Kinder. Du (in Richtung Abg. Schellhorn) hast das vorher angesprochen: Wie sind Sie unterwegs? – Wenn ich die App habe, weiß ich das. Was in der Diskussion bis jetzt aber eigentlich nie vorge­kommen ist, ist, dass wir bis jetzt, nach dem Status quo keinerlei Qualifikation der Fahrerinnen und Fahrer in diesem Bereich hatten. Das heißt, auch jemand, der gerade einmal den Probeführerschein hat, durfte deine, meine Kinder chauffieren. (Ruf bei der ÖVP: Jetzt sagt er nichts mehr!) Da frage ich mich schon: Ist das der Sicher­heitsstandard, den wir alle dann für unsere Kinder haben wollen? Oder ist es in diesem Bereich nicht vielleicht sogar logisch – wir haben eben noch nicht das vollauto­matisierte Auto, beim Autofahren besteht ja doch noch immer auch eine gewisse Gefahr –, sind wir da nicht froh, dass es eine gewisse Grundqualifikation eines Fah­rers, einer Fahrerin geben sollte? Wenn wir schon beim Thema Sicherheit sind. (Zwi­schenruf des Abg. Schellhorn.)

Genau das, diese Basis wollen wir jetzt schaffen, damit alle die gleichen Möglichkeiten und die gleichen Grundvoraussetzungen haben, um ihr Unternehmen entsprechend zu führen. (Beifall bei der ÖVP.)

Jetzt sage ich noch etwas, da wir vom Rahmen sprechen, ich mache vielleicht einen kurzen Sidestep: Wenn ich eine Immobilie errichte, wenn ich ein Haus bauen will, habe ich eine vorgegebene Flächenwidmung, eine Bauordnung, an die ich mich halten muss. Ich habe die gleichen Voraussetzungen, die gleichen Rahmenbedingungen wie der Mitbewerber. (Abg. Scherak: ...Uber auch einen Passus wie die Taxis!)

Nichts anderes tun wir: Wir schaffen jetzt einmal einen einheitlichen Rahmen für alle, wir bringen eine Vereinfachung zustande. Ganz ehrlich: Bis auf eine Firma und ganz wenig andere haben eigentlich alle Marktteilnehmer gesagt, dass das der richtige Schritt ist. Wir sagen auch: Es ist der erste Schritt in die Zukunft, zur Weiterentwicklung und Modernisierung dieses Beförderungsgewerbes.

Vielleicht auch noch zur weiteren Aufklärung, zum Gelegenheitsverkehrs-Gesetz: Wir schaffen jetzt einen einheitlichen Rahmen, faire Wettbewerbsbedingungen für alle.

Das Zweite sind eben die Grundvoraussetzungen, beispielsweise die Fahrerqualifi­zierung; die habe ich schon erwähnt. Das ist in der Betriebsordnung geregelt, die der Minister dann auf Basis des Gesetzes als Verordnung erlassen wird, die in Begut­achtung gehen wird. Dazu können sich auch die Marktteilnehmer entsprechend äußern, und wir schauen dann, dass wir gemeinsam möglichst praxistaugliche Lösun­gen finden.

Das dritte Thema, das auch immer wieder erwähnt wird, sind die Tarife. Wir alle sollten wissen, dass die Tarife – das ist keine Neuigkeit, sondern das ist bestehendes Recht – von einem Landeshauptmann/von einer Landeshauptfrau erlassen werden können. (Abg. Scherak: Ja, das ist ja das Schlimme!) Es muss nicht sein. Wir haben das Beispiel der Steiermark gehabt, da wurde von 2000 bis 2005 kein Tarif verhängt. Es gibt Gegenden in Österreich, in anderen Bundesländern, wo es keine Tarife gibt, und dann gibt es wieder welche, wo Tarife vorhanden sind.

Ich glaube, dass es zulässig ist, darüber nachzudenken, dass man das weiterent­wickelt. Deswegen haben wir in das Gesetz implementiert, dass wir, wenn es einen Tarif gibt – wenn es einen gibt; das liegt in der Entscheidung der Landeshauptleute –, eine gewisse Flexibilisierung schaffen wollen. Im vorliegenden Gesetzesantrag ist einmal ein Teil der Flexibilisierung vorgesehen, nämlich beim Grundentgelt. Wir als ÖVP bringen einen Abänderungsantrag ein, mit dem wir eine noch größere Flexi­bili­sierung implementieren wollen.

Ich darf diesen Antrag nun einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen zu Tagesord­nungspunkt 32.), Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 917/A der Abge­ordneten Christian Hafenecker, MA, Andreas Ottenschläger, Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die nichtlinienmäßige gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahr­zeugen (Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG) geändert wird sowie über den Antrag 613/A(E) der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Zusammenlegung des Mietwagengewerbes und des Taxigewerbes (640 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem oben stehenden Bericht angeschlossene Gesetzesantrag wird wie folgt geän­dert:

Die Ziffer 13 lautet:

„13. § 14 Abs. 4 lautet:

„(4) Die Tarife gemäß Abs. 1 bis 3 haben alle zur Bestimmung des Beförderungs­ent­geltes notwendigen Angaben sowie erlaubte Zuschläge zu enthalten und einen ange­messenen Gewinn zu berücksichtigen. Alle Tarife (insbesondere Grundentgelt und kilometerabhängiges Entgelt) dürfen frei und somit auch mittels Preisspanne, Ober- oder Untergrenzen festgelegt werden. Zuschläge können insbesondere für den Trans­port mehrerer Personen, für die Bestellung des Fahrzeuges im Wege eines Kommuni­ka­tionsdienstes sowie für die Vermittlung von Personentransportleistungen durch Dritt­anbieter festgelegt werden. Bei Fahrten, die einer Verordnung gemäß Abs. 1 unterlie­gen, sind Preisnachlässe oder geldwerte Begünstigungen aller Art unzulässig; als Preisnachlässe gelten insbesondere auch Sonderpreise, die wegen der Zugehörig­keit zu bestimmten Verbraucherkreisen, Berufen, Vereinen oder Gesellschaften einge­räumt werden.““

*****

Vielleicht kurz zur Erklärung: Ich habe vorhin schon gesagt, dass wir das Instrument einer flexibleren Tarifgestaltung mitbeschließen wollen. Wir haben das im jetzt vorlie­genden Entwurf nur beim Grundentgelt. Wir sind auch dafür, dass man es beim kilo­meterabhängigen Entgelt macht, um einfach den örtlichen, den regionalen Gegeben­heiten entsprechend nachkommen zu können und eine gewisse Flexibilisierung bei der Tarifgestaltung zuzulassen.

Ich kann es nur wiederholen: Das Thema ist, dass es heute schon möglich ist, dass Tarife erlassen werden können, aber nicht müssen. (Abg. Scherak: ... ja abschaffen! Ihr von der sozialistischen Volkspartei! – Zwischenruf des Abg. Zarits.  Abg. Loacker: Rabatte gibt’s ja sogar bei ...! – Zwischenruf des Abg. Hoyos-Trauttmansdorff.) Wir wollen ein Instrument, das es ermöglicht, dass die Tarife, wenn es Tarife gibt, mög­lichst flexibel und marktnah gestaltet werden.

Ich kann nur sagen, ich glaube, wir sind da wirklich mit einem ersten richtigen Schritt zur Vereinheitlichung dieses Gewerbes unterwegs. Das ist die Startlinie, die für alle gleich ist, und ich bin davon überzeugt, dass es auch den Vermittlerplattformen, die vorhin genannt wurden, weiterhin möglich sein wird, ihre Tätigkeit entsprechend auszu­üben. Denn was ist die eigentliche Funktion einer Vermittlerplattform, einer Taxifunk­zentrale? – Es ist die Dienstleistung, den Fahrer, sozusagen den Wagen und den Kunden zueinander zu führen, und das hängt nicht per se damit zusammen, wie billig oder teuer diese Fahrt ist, sondern das hängt eben mit modernen Möglichkeiten zusammen, mit Service et cetera, et cetera. Dem schieben wir überhaupt keinen Riegel vor. Im Gegenteil, wir sind dafür, dass wir das weiterentwickeln, aber es muss für alle Marktteilnehmer faire Regeln geben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Hafenecker.  Abg. Loacker: Ist schwer zu erklären, gell? – Abg. Scherak: Jetzt ist die Liste JETZT wirtschaftsliberaler als die ÖVP! Könnt’s euch schämen! – Ruf bei der ÖVP: Ihr stimmt’s mit den Roten ja mit!)

19.57

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Kolleginnen und Kollegen

zu Tagesordnungspunkt 32.), Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 917/A der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Andreas Ottenschläger, Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die nichtlinienmäßige gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen (Gelegenheitsverkehrs-Gesetz 1996 – GelverkG) geändert wird sowie über den Antrag 613/A(E) der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenlegung des Mietwagengewerbes und des Taxige­werbes (640 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem oben stehenden Bericht angeschlossene Gesetzesantrag wird wie folgt ge­ändert:

Die Ziffer 13 lautet:

„13. § 14 Abs. 4 lautet:

„(4) Die Tarife gemäß Abs. 1 bis 3 haben alle zur Bestimmung des Beförde­rungs­entgeltes notwendigen Angaben sowie erlaubte Zuschläge zu enthalten und einen angemessenen Gewinn zu berücksichtigen. Alle Tarife (insbesondere Grundent­gelt und kilometerabhängiges Entgelt) dürfen frei und somit auch mittels Preisspanne, Ober- oder Untergrenzen festgelegt werden. Zuschläge können insbesondere für den Transport mehrerer Personen, für die Bestellung des Fahrzeuges im Wege eines Kommunikationsdienstes sowie für die Vermittlung von Personentransportleistungen durch Drittanbieter festgelegt werden. Bei Fahrten, die einer Verordnung gemäß Abs. 1 unterliegen, sind Preisnachlässe oder geldwerte Begünstigungen aller Art unzulässig; als Preisnachlässe gelten insbesondere auch Sonderpreise, die wegen der Zuge­hörigkeit zu bestimmten Verbraucherkreisen, Berufen, Vereinen oder Gesellschaften eingeräumt werden.““

Begründung

Zu Ziffer 13 (§ 14 Abs 4 GelverkG):

Der Landhauptmann hatte schon bisher die Möglichkeit gar keinen oder einen be­stimmten Tarif festzusetzen. Nunmehr soll die Flexibilität für die Landeshauptmänner erhöht werden, indem sie alle Tarife vollkommen frei und somit auch mit Preisspannen, Ober- oder Untergrenzen festsetzen zu können, um letztlich im Sinne der Bevölkerung einen fairen Wettbewerb gewährleisten zu können.

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unter­stützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Cox. – Bitte.