20.03

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Herr Präsident! Frau Kollegin Cox hat in ihrer Rede jetzt gerade gemeint, dass man ihr mitgeteilt hat, dass auch sogenannte Krankentransporte, als Beispiel genannt, betroffen wären.

Ich berichtige tatsächlich: „12. (1a) Eine Verordnung gemäß Abs. 1 ist auf folgende Fahrten jedenfalls nicht anzuwenden:

1. Fahrten, die aufgrund einer ärztlichen Transportanweisung durchgeführt werden“, et cetera, et cetera. – Das ist der sogenannte Krankentransport.

Ich kann hier gleich ergänzen: Fahrten im Zuge der Schülerbeförderung, im Rahmen eines Anrufsammeltaxis, bei Botenfahrten et cetera.

Also insofern ist Ihre Aussage nicht korrekt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Hafenecker.)

20.04

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Margreiter ist zu Wort ge­meldet. – Bitte.