Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich des Beschlusses auf Beendigung der ordentlichen Tagung 2018/2019 der XXVI. Ge­setzgebungsperiode zu verlesen, damit dieser Teil mit Schluss der Sitzung als geneh­migt gilt.

„Auf Antrag der Abgeordneten Wöginger, Mag. Leichtfried, Ing. Hofer, Mag. Meinl-Reisinger, MES, Mag. Dr. Zinggl, Kolleginnen und Kollegen [...] fasst der Nationalrat einstimmig nachstehenden Beschluss:

,Der Herr Bundespräsident wird ersucht, die ordentliche Tagung 2018/2019 der XXVI. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates mit Ablauf des 9. Juli 2019 für beendet zu erklären.‘“

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Erheben sich Einwendungen gegen diese Fassung oder den Inhalt dieses Teiles des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Dann gilt dieser Teil des Amtlichen Protokolls gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäfts­ord­nung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

Im Übrigen bin ich für eine Reform der Geschäftsordnung. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie des Abg. Loacker.)

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die für Mittwoch, den 25. September 2019, um 9 Uhr, in Aussicht genommen ist, wird auf schriftlichem Wege einberufen.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

Die Sitzung ist geschlossen.