12.40

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minis­ter! Frau Bundesministerin! Wirtshauskultur hin oder her, ich rede jetzt über die Frauen in diesem Land. (Beifall bei der SPÖ.) Über Frauen in diesem Land wird im Zusam­menhang mit der Steuerreform und im Zusammenhang mit der Sozialversicherung immer zu wenig geredet. Wir alle wissen es: Was brauchen und wollen viele Frauen? – Sie wollen ein unabhängiges Leben führen; sie wollen ein finanziell gut ausgestattetes Leben führen, sodass sie gut über die Runden kommen – nicht im Luxus schwelgen, sondern gut über die Runden kommen –, und sie wollen vor allem selbstbestimmt leben und nicht ein Leben lang abhängig von einem Partner sein.

Über Frauen wurde heute in Bezug auf diese Reformen, die jetzt beschlossen werden, noch nicht sehr viel gesagt, aber über das Rauchen und die Wirte wurde gerade sehr viel geredet. Ich sage Ihnen eines: Pamela Rendi-Wagner und die Sozialdemokratie sagen, dass das, was die Sozialpartner in der Vergangenheit für fast alle Berufs­branchen geschafft haben, nämlich 1 500 Euro durchzusetzen, unabdingbar ist, und so ist auch der nächste Schritt überfällig.

Warum ist dieser Schritt, 1 700 Euro netto durchzusetzen, überfällig? – Das ist nötig, damit Frauen ein Monat lang gut sich selbst, ihre Kinder, ihre Familien durchbringen können, denn viele Frauen leben alleine. Es sind Hunderttausende, deren Ex-Partner nicht immer willens sind, auch ihren Beitrag zu leisten. Wir haben es noch nicht geschafft, gemeinsam ein gutes Unterhaltssicherungsgesetz auf die Beine zu stellen. (Abg. Haubner: Wo ist Frau Rendi-Wagner eigentlich?)

Daher braucht es 1 700 Euro steuerfrei, Kindergarten ganzjährig gratis (Beifall bei der SPÖ), die Schule ganztägig und gratis, auch in den Ferien Betreuung. – Das wäre etwas, was vielen Frauen und Kindern helfen würde!

Sie wurden gerade von Kollegen Muchitsch eingeladen, zuzustimmen, dass jeder, der 45 Arbeitsjahre erreicht hat, ohne Abschläge seine Pension genießen können soll. Ja, wenn 45 Jahre genug sind, so sind es für Frauen mit Kindern 40 Jahre. Für Frauen, die Kinder haben, müssen unter Anrechnung von 60 Monaten Kinderbetreuung 40 Jahre genug sein (Zwischenrufe bei der ÖVP), damit sie keine Abschläge bei der Pension bekommen. – Bitte stimmen Sie heute mit! (Beifall bei der SPÖ.)

Weiters ist es nicht einzusehen, dass man ein Jahr auf die erste Pensionsanpassung warten soll. Das ist gerade für Frauen, für sehr viele Frauen – wir wissen, es gibt im Durchschnitt 42 Prozent Unterschied in der Pension – ein Kratzen an der Altersarmut. Das könnte man ein bisschen vermindern, indem man diese Wartefrist, wie wir es heute vorschlagen werden, einfach entfallen lässt. Dazu laden wir wirklich alle ein.

Ich darf zum Thema Pensionen, zum Thema Vermeidung von Altersarmut noch einen Entschließungsantrag einbringen und ihn ein bisschen erläutern. Ich glaube, dass es ganz wichtig für die Frauen in diesem Land ist, dass wir als Parlament es nicht dulden können, dass Frauen um fast die Hälfte weniger Pension bekommen als Männer und somit in hohem Maß von Armut im Alter betroffen sind. Daher gab es einen Vorschlag von Pamela Rendi-Wagner zu diesem Bereich (Abg. Haubner: Wo ist sie?), nämlich dass wir die Anrechnung von Kindererziehungszeiten um fast 50 Prozent erhöhen. Das heißt, die Berechnungsgrundlage, die Beitragsgrundlage, muss eine höhere sein, Kindererziehungszeiten müssen höher angerechnet werden, sodass wir einer Frau im Endeffekt nicht 110 Euro pro Monat mehr Pension zugestehen, sondern 160 Euro. Das wären 50 Euro pro Monat mehr, die Frauen in der Pension hätten.

Mit diesem Entschließungsantrag, den ich jetzt einbringen möchte, lade ich Sie alle dazu ein, sich dem auch anzuschließen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „faire Pensionen für Frauen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu übermitteln, die eine ver­besserte Anrechnung der Kindererziehungszeiten (statt 110 Euro künftig 160 Euro pro Monat) für zukünftige Pensionen vorsieht, und für Menschen, die schon jetzt in Pension sind und Kindererziehungszeiten haben, soll diese Extra-Pension von 50 Euro pro Monat pauschal auf die normale Pension aufgeschlagen werden.“

*****

Ich glaube, es ist nur recht und billig, dass wir versuchen, gemeinsam Frauenalters­armut zu bekämpfen. Bitte schließen Sie sich diesem Antrag an! (Beifall bei der SPÖ.)

12.45

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek

Genossinnen und Genossen

betreffend faire Pensionen für Frauen

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversiche­rungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Heimopferrentengesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pen­sionsgesetz geändert werden (Pensionsanpassungsgesetz 2020 – PAG 2020) (688 d.B.)

Frauen bekommen im Schnitt nur halb so viel Pension wie Männer. Hauptgrund dafür ist die schlechtere Bezahlung von Frauen. Es braucht deshalb eine Pensionserhöhung durch die bessere Anrechnung der Kindererziehungszeiten.

Im Juli ist mit der vollen Anrechnung der Karenzzeiten ein großer Erfolg gelungen, von dem vor allem Frauen profitieren. Denn durch die volle Anrechnung der Karenzzeiten werden bisherige Nachteile beim Urlaubsanspruch, bei der Kündigungsfrist oder beim Aufrücken im Gehaltsschema beseitigt.

Am Ende des Arbeitslebens erhalten aber die meisten Frauen nur die Hälfte der Pension, die Männer erhalten. Frauenpensionen liegen im Median bei 957 Euro pro Monat, Männerpensionen bei 1.863 Euro. Grund für die Schieflage ist die Lohnschere (gender pay gap), da der Lohn eine Grundlage für die Pensionsberechnung ist. Dazu kommt: Wenn Mütter (oder auch Väter) nach der Geburt zuhause bleiben oder danach Teilzeit arbeiten gehen, wirkt sich das später negativ auf die Pension aus.

Als Ausgleich dafür sieht die geltende Rechtslage vor, dass pro Kind vier Jahre Kin­dererziehungszeiten mit einer Beitragsgrundlage von rund 1.600 Euro im Monat (14-mal) angerechnet werden. Durch diese Anrechnung hat jede Frau mit Kind um 110 Euro mehr Pension pro Monat. Natürlich können auch Männer diese Zeiten zugerech­net bekommen.

Wichtig wäre in diesem Zusammenhang, dass eine deutliche Erhöhung der Beitrags­grundlage für Kindererziehungszeiten erfolgt und für alle Frauen (und Männer) mit Kindererziehungszeiten, die bereits in Pension sind oder von der Anhebung der Beitragsgrundlage nicht mehr profitieren, 50 Euro Extra-Pension im Monat erhalten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu übermitteln, die eine verbes­serte Anrechnung der Kindererziehungszeiten (statt 110 Euro künftig 160 Euro pro Monat) für zukünftige Pensionen vorsieht, und für Menschen, die schon jetzt in Pension sind und Kindererziehungszeiten haben, soll diese Extra-Pension von 50 Euro pro Monat pauschal auf die normale Pension aufgeschlagen werden.“

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben verlesene Entschließungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kopf. – Bitte schön, Herr Abgeordneter. (Zwi­schenruf des Abg. Haubner.)