14.39

Abgeordnete Tanja Graf (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer zu Hause! Wir haben heute schon sehr viel und sehr Unterschiedliches über die Steuerreform gehört. Ich möchte aus Sicht einer Unternehmerin und als Vertreterin der Wirtschaft diese erste Etappe der Steuerreform noch einmal betrachten.

Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, Österreich zu reformieren und damit die Öster­reicher und Österreicherinnen und die Unternehmer nachhaltig zu entlasten. Nun gelingt es uns mit dem heutigen Beschluss, den ersten Teil der Steuerreform auf den Weg zu bringen. Entlasten statt belasten ist auch das Motto dieser Steuerreform; davon profitieren auch viele Bezieher niedriger Einkommen, nämlich durch die schon erwähnte Senkung der Sozialversicherungsbeiträge im Umfang von 700 Millionen Euro. Damit bleibt allen mehr Netto vom Brutto. (Beifall bei der ÖVP. – Abgeordnete der ÖVP halten Tafeln mit der Aufschrift „Steuerentlastung. Mehr Netto vom Brutto.“ und dem eingekreisten und mit einem Häkchen versehenen Zusatz „Teil 1“ in die Höhe. Ruf bei der SPÖ: Was steht da drauf? Zwischenruf des Abg. Krainer.) Das gilt nicht nur, wie die lieben Kollegen von der SPÖ behaupten, für Selbstständige und Bauern, sondern eben auch für die vielen Geringverdiener.

Etwas konkreter möchte ich jetzt doch noch auf die Erleichterungen und Verein­fachun­gen für die Kleinunternehmer und die Wirtschaft eingehen, denn Österreich weist bekanntlich mit über 42 Prozent eine der höchsten Steuer- und Abgabenquoten auf. Erste Anzeichen einer möglichen Konjunkturveränderung bedeuten für die Unterneh­mer ohnehin eine große Herausforderung. Daher kommen die Senkung und Redu­zierung der steuerlichen und bürokratischen Belastungen jetzt auch zur richtigen Zeit, und sie sind richtig und wichtig für uns.

Es freut mich, dass unsere Betriebe – speziell die Klein- und Mittelbetriebe, das Rück­grat unserer Wirtschaft – gleich von mehreren Maßnahmen profitieren. Zum einen werden die Kleinunternehmer durch eine einfache Pauschalierung und die Erhöhung der Kleinunternehmergrenze von 30 000 auf 35 000 Euro pro Jahr profitieren. Das hilft 350 000 Unternehmern. Zum anderen wird durch die Verdoppelung der Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter auf 800 Euro eine längst überfäl­lige Maßnahme und Forderung der Wirtschaft umgesetzt. Die letzte Anhebung dieser Wertgrenze erfolgte nämlich vor fast 20 Jahren. Damit müssen Gebrauchsgegen­stän­de wie Smartphone, Drucker und Laptops in der Steuererklärung nicht mehr auf meh­rere Jahre verteilt werden.

Vereinfachung und weniger Bürokratie auf der einen Seite gehen Hand in Hand mit sozialpolitischen Beschlüssen und Erleichterungen für unsere Betriebe auf der anderen Seite. Der sanktionsfreie Zeitraum bei der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung wird bis 31.3.2020 verlängert, die Reduktion der Krankenversicherungsbeiträge bei den Selbstständigen beträgt 0,85 Prozent.

Summa summarum können wir also festhalten, dass wir mit dem ersten Teil der Steuerreform unseren Vorsatz, die Österreicherinnen und Österreicher zu entlasten, konsequent umsetzen und damit unseren Beitrag leisten, dass sie im Endeffekt mehr Netto vom Brutto im Geldtascherl haben. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

14.43

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wolfgang Zanger. – Bitte. (Abg. Leichtfried: Jetzt kommt der Wolfi!)