15.22

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Vizekanzler Dr. Dr. h.c. Clemens Jabloner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Dr. Pilz, ich gebe Ihnen heute sehr gerne Auskunft über den Stand der Ermittlungen im Verfahren der Staatsanwaltschaft Wien über den Verdacht des widerrechtlichen Zugriffs auf das Computersystem der ÖVP und den damit im Zusammenhang stehenden Verdacht der Datenbeschädigung. Damit eröffnet sich für mich auch eine gute und angemessene Gelegenheit, hier in öffentlicher Sitzung des Plenums des Nationalrates den Beschluss des Nationalen Sicherheitsrates vom 11. September 2019 umzusetzen,  mit dem der Bundesregierung empfohlen wurde – ich zitiere wörtlich –, „jene ihr zur Verfügung stehenden Informationen betreffend des vermeintlichen Hackerangriffes auf die ÖVP mit der Öffentlichkeit zu teilen, die den BürgerInnen eine auf Tatsachen gegründete Beurteilung der Situation ermöglichen“.

Diesem Verlangen komme ich umso bereitwilliger nach, als es mir auch persönlich ein großes Anliegen ist, dass sich die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes ihre Meinung aufgrund eines fairen, sachlichen und von Manipulationen freien Wahlkampfs bilden können. Soweit die Justiz, die eine solche Meinungsbildung ermöglicht, dazu beitragen kann, dass jene Rahmenbedingungen gesichert sind, wird sie ihren Beitrag leisten. Dies betrifft in erster Linie die Klärung der Frage, ob im Rahmen der Wahl­auseinandersetzung strafrechtlich relevante Vorgänge stattgefunden haben oder nicht.

Lassen Sie mich doch vorweg einige wenige grundsätzliche Gedanken zu meinem Verständnis meiner Rolle und meiner Aufgaben im Verhältnis zu den das Ermitt­lungs­verfahren führenden Staatsanwaltschaften ausführen! Orientierung bietet diesbezüglich die Verfassung sowie auf einfachgesetzlicher Ebene das Staatsanwaltschaftsgesetz und die Strafprozessordnung. Mag auch verfassungsdogmatisch die Bedeutung des Artikels 90a B-VG unterschiedlicher Auslegung zugänglich sein, so ist es mir doch ein Anliegen, als Vertreter der Verwaltung Organen der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Respekt zu begegnen – Respekt, den ich natürlich auch dem Hohen Haus und seiner Kontrolle des Handelns der, wohlgemerkt, Verwaltung entgegenbringe.

Mein Respekt vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit wird aber auch durch das Staats­an­waltschaftsgesetz gestützt, das die Staatsanwaltschaften seit der letzten Novelle mit gutem Grund davon entbindet, über einzelne Ermittlungsschritte im Vorhinein zu berichten. Das ist gut und wichtig, um das Ermittlungsverfahren unbeeinflusst, nach den Notwendigkeiten der Aufklärung objektiv und unter voller Wahrung der Unschulds­vermutung führen zu können. Sicher, die Staatsanwaltschaften haben im Nachhinein über bedeutende Ermittlungsschritte zu informieren; über nicht mehr und nicht weniger kann ich Ihnen hier berichten, und ich gebe zu, dass mein Informationsstand natur­gemäß lückenhaft sein muss. Nicht ich oder meine Strafrechtssektion führen das Ermittlungsverfahren, sondern eben die Staatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei, die allein Zugang zu den Ermittlungsakten und den Ermittlungsdetails haben.

Über das Spannungsverhältnis zwischen dem Anspruch der Öffentlichkeit, über be­deutende Strafverfahren informiert zu werden, und den grundrechtlichen Bindungen, insbesondere Schutz der Unschuldsvermutung und Schutz personenbezogener Daten, ist viel publiziert und diskutiert worden. Die schwierige Abwägung im Einzelfall liegt auch den Bestimmungen des Veröffentlichungsverbots nach § 54 StPO und des § 35b StAG über die Information der Medien zugrunde. Persönlichkeitsrechte, Grundsatz der Unschuldsvermutung, Anspruch auf ein faires Verfahren binden auch meine Auskunfts­erteilung, im Rahmen derer ich auch eine Gefährdung des Zwecks des Ermittlungs­verfahrens zu vermeiden habe. So sehe ich es auch nicht als meine Aufgabe, den Verfahrensgrundsatz des § 12 StPO, wonach das Ermittlungsverfahren nicht öffentlich ist, im Rahmen der Beantwortung einer Dringlichen Anfrage in sein Gegenteil zu ver­kehren. Ich muss schon jetzt um Verständnis bitten, dass ich über Details der Ermitt­lungen, insbesondere den Inhalt von Anordnungen und das weitere Vorgehen nur beschränkt Auskunft geben kann; Gleiches gilt für Angaben zu Personen, die nicht in meinem Ressortbereich tätig sind.

Bei einem Ermittlungsverfahren geht es ja darum, jene konkreten Anhaltspunkte aufzu­klären, die den Verdacht einer Straftat begründen. Das Nähren von Spekulationen oder Mutmaßungen liegt außerhalb des Sinns eines rechtsstaatlich einwandfreien Ermitt­lungsverfahrens. Ich gebe hier auch zu bedenken, dass nicht jede Anzeige gegen be­stimmte Personen einen Anfangsverdacht zu begründen vermag, sodass in diesem Stadium dem Respekt vor den Persönlichkeitsrechten eine besondere Bedeutung auch und gerade in Zeiten der sogenannten heißen Phase einer Wahlauseinandersetzung zukommt. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Staatsanwaltschaften gut daran tun, sich nicht politisch vereinnahmen zu lassen; ihr Fokus ist allein auf die objektive Aufklärung konkreter Verdachtsmomente gerichtet. (Beifall bei der ÖVP.)

Hohes Haus! Unter diesen Prämissen und in Befolgung des von mir bereits zitierten Beschlusses des Nationalen Sicherheitsrates kann ich den Stand meiner Informationen über das Ermittlungsverfahren der StA Wien zum Zugriff auf Daten der ÖVP wie folgt zusammenfassen.

„Am Montag den 2. September 2019 gelangten vermeintliche ‚Buchhaltungs­doku­mente‘ der ÖVP an die Öffentlichkeit, in denen ‚Wahlkampfkosten‘ aufgeführt werden. Diese Dokumente würden nachweisen, wie die ÖVP bewusst die gesetzlichen Vor­gaben zur Deckelung der Wahlkampfkosten umgehe. Vier Tage nach der Veröffent­lichung der Dokumente, am Donnerstag den 5. September 2019, informierte die ÖVP im Wege einer ‚Pressekonferenz‘, sie sei Opfer eines gezielten Hackangriffs gewor­den.“ – Ich zitiere aus dem Beschluss des Nationalen Sicherheitsrates vom 11. Sep­tember.

Ebenfalls am 5. September 2019 erstattete die ÖVP wegen des von ihr vermuteten und durch eigene Nachforschungen verifizierten Datenleaks im eigenen System auch An­zeige beim Innenministerium. Noch am selben Tag wurde ein Ermittlungsteam, be­stehend aus Mitarbeitern des BKA und des BVT, zusammengestellt. Am darauf­folgenden Tag fanden eine Erstbesprechung mit der StA Wien sowie Ersterhebungen vor Ort, also eine erste Befragung der Beteiligten und eine Erstsichtung von Doku­men­ten, statt.

Das von der StA Wien zu einer näher bestimmten Zahl am 6. September 2019 eröff­nete Ermittlungsverfahren wird gegen bislang unbekannte Täter wegen des Verdachts des widerrechtlichen Zugriffs auf ein Computersystem, § 118a Abs. 1 Z 2 StGB, und der Datenbeschädigung, § 126a Abs. 1 StGB, zum Nachteil der ÖVP geführt.

Seit Einlangen der Anzeige wurden bereits diverse Ermittlungsschritte gesetzt. So wurden etwa durch das Ermittlerteam technisch-datenforensische Untersuchungen vorge­nommen und Vernehmungen durchgeführt, um den in der Anzeige dargestellten Sachverhalt zu verifizieren. Außerdem besteht in dieser Strafsache seit dem 10. Sep­tember eine enge Kooperation mit Europol.

Die bisherigen Ermittlungen bestätigen den Verdacht, dass sich ein unbekannter Täter ab dem 27. Juli 2019 Zugriff auf das gesamte ÖVP-IT-Netzwerk verschafft hat. Aufgrund der bisherigen Untersuchungen ist weiters davon auszugehen, dass dieser unbekannte Täter zumindest eine Administrator-Passwortänderung im internen IT-Netzwerk der ÖVP durchgeführt hat. Damit wurden berechtigte Administratoren tem­porär aus der betroffenen EDV-Applikation der ÖVP ausgesperrt. Außerdem wurde festgestellt, dass es jedenfalls zwischen dem 30. August 2019 und dem 1. September 2019 einen widerrechtlichen Datentransfer größeren Umfangs gegeben hat. Dabei wurden circa 463 Gigabyte auf einen französischen Zielserver übermittelt.

Nach einer Kontaktaufnahme auf polizeilicher Ebene wurde am 13. September auch ein ausführliches schriftliches Rechtshilfeersuchen der StA Wien an die französischen Strafverfolgungsbehörden übermittelt. Aufgrund neuer Ermittlungserkenntnisse besteht nunmehr der Verdacht, dass zumindest ein unbekannter Täter sich, erstens, in Wien in der Zeit vom 27. Juli bis zum 3. September 2019 zu einem Computersystem, über das er nicht oder nicht alleine verfügen durfte, oder zu einem Teil eines solchen durch Überwindung einer spezifischen Sicherheitsvorkehrung im Computersystem Zugang verschafft hat, in der Absicht, einem anderen durch die Verwendung von im System gespeicherten und nicht für ihn bestimmten Daten, deren Kenntnis er sich verschafft, oder durch die Verwendung des Computersystems einen Nachteil zuzufügen, indem er von außen auf mehrere Server der ÖVP zugriff und zumindest 52 Zip-Dateien mit einer Größe von 463,13 GB, gezippt, auf einen externen FTP-Server in Frankreich übermittelte; zweitens, am 27. Juli 2019 einen anderen dadurch geschädigt zu haben, dass er automationsunterstützt verarbeitete, übermittelte oder überlassene Daten, über die er nicht verfügen durfte, verändert, gelöscht oder sonst unbrauchbar gemacht oder unterdrückt hat, indem er von außen auf die Netzwerkapplikation der ÖVP zugriff, eine Passwortänderung durchführte und hiedurch bewirkte, dass die berechtigten Adminis­tratoren der ÖVP nicht auf die Applikation zugreifen konnten.

In Hinblick auf diese erweiterte Verdachtslage hat die StA Wien am 18. September 2019 eine erweiterte Europäische Ermittlungsanordnung an die französischen Straf­verfolgungsbehörden gerichtet. Die Identifizierung der Person, die sich nach den bis­herigen Erkenntnissen unberechtigt Zugriff auf das IT-System der ÖVP verschafft hat, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Ich kann Ihnen versichern, dass die Straf­verfolgungsbehörden mit großem Nachdruck arbeiten. Der Staatsanwalt und unter seiner Führung die Kriminalpolizei ermitteln hier wie immer entlang der im Raum stehenden Tatbestände zur Aufklärung eines möglichen strafrechtlich relevanten Ver­haltens, von wem auch immer, und nicht prioritär gerade für den Wahlkampf politisch interessanter Aspekte.

Ich möchte in diesem Zusammenhang ausdrücklich der StA Wien und insbesondere deren Sachbearbeiter meine Anerkennung und meinen Dank für das initiative Vorge­hen und das Engagement im Zusammenwirken mit der Sonderkommission des Bun­des­kriminalamtes aussprechen.

Hohes Haus! Die an mich konkret gestellten Fragen beantworte ich nun wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Darüber, wer konkret an der Besprechung am 6.9.2019 teilgenommen hat und was genau in dieser Besprechung erörtert wurde, liegen mir keine Informationen vor. Von den Vertretern der ÖVP wurden meinen Informationen zufolge auch Beweismittel für einen Hackerangriff in erheblichem Ausmaß vorgelegt; zu welchem Zeitpunkt genau entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.

Zu den Fragen 4 bis 11:

Die Ermittlungstätigkeit von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei orientiert sich wie in jedem Ermittlungsverfahren auch in diesem ausschließlich an den im Raum stehenden Tatbeständen. Zweck der Ermittlungen ist allein die Aufklärung eines möglichen, von wem auch immer gezeigten strafrechtlich relevanten Verhaltens. Welche Ermittlungs­handlungen zu welchem Zeitpunkt gesetzt werden, richtet sich folglich allein nach ermittlungstaktischen Überlegungen. Wahltaktische Überlegungen beziehungsweise eine Sonderbehandlung von für den Wahlkampf politisch besonders interessanten Aspekten haben auf die Arbeit der Ermittlungsbehörden keinen Einfluss. Welche kon­kreten Ermittlungsschritte die StA aufgrund welcher Überlegungen zu welchem Zeit­punkt setzt, ist Ausfluss ihrer Tätigkeit als Organ der Gerichtsbarkeit und daher der parlamentarischen Interpellation nicht zugänglich. Es hat keine Dienstbesprechung zur Vorgangsweise der StA Wien gegeben.

In der von der ÖVP beim BMI eingebrachten Anzeige wird auch der Verdacht einer Weitergabe von allenfalls auch verfälschten Daten an die Presse geäußert. Ob und gegebenenfalls inwieweit geleakte Daten in der Folge verfälscht wurden, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

Zu den Fragen 12 bis 17 sowie 39 bis 50:

Zu diesen Fragen verweise ich auf meine einleitenden Ausführungen, in denen ich den aktuellen Stand der Ermittlungen anhand der mir vorliegenden Informationen dargelegt habe, soweit dies einerseits für die Information der Öffentlichkeit zwecks einer auf Tatsachen gegründeten Beurteilung der Situation notwendig und andererseits ohne Gefährdung der weiteren Ermittlungen im laufenden Verfahren möglich war.

Die ÖVP hat jedenfalls den von ihr vor Anzeigeerstattung privat in Auftrag gegebenen, Datenleaks darstellenden Analysebericht an die Ermittlungsbehörden übergeben. Den Ermittlern wurde auch Zugriff auf etwaige Protokolldateien und Analysesysteme ge­währt. Ein technischer Experte der Ermittlungsgruppe ist zudem regelmäßig vor Ort und führt vor Ort Prüfungen durch.

Im Übrigen ist es nicht meine Aufgabe als Justizminister, Spekulationen zu möglichen Tatbeteiligten anzustellen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zu den Fragen 18 bis 22:

Die StA Wien hat von den Hackerangriffen auf die ÖVP aus den Medien erfahren und noch am 5.9.2019 aus eigenem einen Ermittlungsakt angelegt. Die Bekanntgabe der konkret ergangenen Ermittlungsaufträge würde das laufende Ermittlungsverfahren ge­fährden; darüber kann ich daher keine Auskunft geben.

Zu den Anzeigemodalitäten und zum Verfahrensstand verweise ich auf meine ein­leitende Darstellung. Ermittelnde Polizeibehörde ist das Bundeskriminalamt, wobei nach den mir vorliegenden Informationen dem Ermittlerteam auch Experten des BVT beigezogen wurden.

Zu den Fragen 23 bis 32:

Zur Identität der konkreten Ermittler liegen mir keine Informationen vor. Diesbezüglich weise ich jedoch darauf hin, dass solche personenbezogene Daten aus datenschutz­rechtlichen Gründen nicht im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage bekannt ge­geben werden können.

Im Übrigen habe ich als Justizminister auf die Zusammensetzung des Ermittlerteams der Kriminalpolizei keinen Einfluss. Die Prüfung allfälliger Befangenheiten in diesem Bereich obliegt allein dem zuständigen Leiter des Innenressorts und betrifft sohin nicht meinen Zuständigkeitsbereich.

Zu den Fragen 33 bis 38:

Wie bereits in der Einleitung dargestellt, wird derzeit gegen unbekannte Täter wegen des Verdachts des widerrechtlichen Zugriffs auf ein Computersystem und der Daten­beschädigung zum Nachteil der ÖVP ermittelt. Es gibt soweit keine Anhaltspunkte für eine Vortäuschung einer strafbaren Handlung, respektive wird in diese Richtung nicht ermittelt.

Zu den Fragen 51 bis 54:

Darauf gibt es keine Hinweise.

Zur Frage 55:

Es wurden keine Weisungen erteilt.

Zur Frage 56:

Die StA Wien hat bislang zwei Informationsberichte, sogenannte Zwischenberichte, an die Oberstaatsanwaltschaft Wien erstattet, die vom 13.9.2019 und vom 18.9.2019 datieren und in denen jeweils über den aktuellen Stand der Ermittlungen berichtet wur­de.

Zu den Fragen 57 bis 59:

Es gibt Hinweise darauf, dass personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung vom ÖVP-Server abgesaugt wurden. Es wurde eine Meldung nach Artikel 33 DSGVO erstattet. Diese Meldung langte am 5.9.2019 bei der Datenschutz­behörde ein.

Der Inhalt der Meldung ist Gegenstand eines Verfahrens, das die Datenschutzbehörde in völliger Unabhängigkeit zu führen hat. Ich kann daher zu dieser Frage keine weitere Auskunft erteilen.

Zu den Fragen 60 bis 64:

Am 17. Juni 2019 brachten die ÖVP-Bundespartei, die Wiener Landespartei der ÖVP, Sebastian Kurz und Mag. Gernot Blümel durch ihre rechtsfreundliche Vertretung eine Sachverhaltsdarstellung bei der StA Wien ein, in der auch Beweise zu den behaup­teten Manipulationen vorgelegt beziehungsweise angeboten wurden. Diese Sachver­haltsdarstellung nahm die StA Wien zum Anlass für die Einleitung eines Ermittlungs­verfahrens gegen unbekannte Täter wegen § 108 Abs. 1 StGB.

Da das besagte Mail nach bisherigem Erkenntnisstand unter Verwendung einer regis­trierten IP-Adresse versandt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Wien gemäß § 76a Abs. 2 StPO die Erteilung einer Auskunft über Stamm- und Zugangsdaten nach Maßgabe des § 99 Abs. 5 Z 2 TKG für einen Internetzugangsdienst angeordnet und im Rechtshilfeweg umgesetzt. Zu den weiteren Details des nicht öffentlichen Ermittlungs­verfahrens kann ich keine Auskunft geben.

Zu den Fragen 65 bis 69:

Nach den mir vorliegenden Informationen ist die Soko Ibiza in die Ermittlungen der Causa E-Mail-Affäre eingebunden. Die Zusammensetzung fällt in den Zuständigkeits­bereich des Innenministers, dem auch die Prüfung allfälliger Befangenheiten ihrer Mit­glieder obliegt. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich hiezu keine Auskunft geben kann.

Zu den Fragen 70 und 71:

Auch die Beantwortung dieser Fragen betrifft den Zuständigkeitsbereich des Innen­ministers.

Zu den Fragen 72 bis 75:

Nach den mir vorliegenden Berichten wird primär gegen unbekannte Täter wegen § 108 Abs. 1 StGB ermittelt, wobei auch die Verdachtslage gegen einen namentlich bekannten Beschuldigten, gegen den die StA Wien wegen § 118a Abs. 1 Z 1 StGB ermittelt, Gegenstand der staatsanwaltschaftlichen Prüfung ist. Zur Frage, ob und ge­gebenenfalls in welcher Beziehung dieser zur ÖVP steht, kann ich keine Auskunft geben.

Zur Frage 76:

Nach derzeitigem Erkenntnisstand: Nein.

Zu den Fragen 77 und 78:

Zu diesen Fragen kann ich nach dem derzeitigen Ermittlungsstand keine Auskunft geben, zumal es nicht zu meinen Aufgaben gehört, zu Spekulationen Stellung zu neh­men. Die Staatsanwaltschaft wird jedenfalls allen ersichtlichen Verdachtsgründen nach­gehen.

Zu den Fragen 79, 80 und 81:

Die Anzeige wurde von der Initiative Denkmalschutz, Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter, erstattet. Diese Anzeige langte am 25. Oktober 2017 bei der WKStA ein. Das Ermittlungsverfahren wurde am 3. November 2017 eingeleitet, sodass die WKStA von Beginn an mit den Ermittlungen in dieser Causa betraut war.

Zu den Fragen 82 und 83:

Das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wurde mit Ermittlungsersuchen vom 3. November 2017 um die Übernahme und Durchführung der notwendigen Ermittlungen ersucht, deren Zielrichtung ich hier zur Vermeidung einer Gefährdung des Zwecks des Ermittlungsverfahrens nicht weiter konkretisieren kann.

Zur Frage 84:

Das Amtshilfeersuchen des BAK an die Gemeinde Wien erging bereits im Herbst 2018. Die Bearbeitung nahm dort gewisse Zeit in Anspruch, weshalb im Rahmen einer Besprechung am 18. Juni 2019 die Beschleunigung der Amtshilfe im Wege der frei­willigen Nachschau vereinbart wurde. Diese freiwillige Nachschau wurde bis zum 8. Juli 2019 abgeschlossen.

Zur Frage 85:

Da die Anzeige von einer Pressekonferenz des Anzeigers beziehungsweise des Anzei­ge­vertreters begleitet wurde, war davon auszugehen, dass alle staatsanwalt­schaft­lichen Anordnungen, die auf die Gewinnung von in der Sphäre des Beschuldigten befindlichen Unterlagen und Daten abzielen würden, nur eine geringe Erfolgsaussicht haben, mithin eine allenfalls drohende Verdunkelung aufgrund des Vorgehens des Anzeigers bereits eingetreten wäre.

Zu den Fragen 86, 87 und 98:

Die Ermittlungen richten sich gegen sechs natürliche Personen, eine unbekannte Anzahl von unbekannten Tätern und einen belangten Verband, die sämtliche als Be­schuldigte geführt werden. Soweit nach einer allfälligen politischen Unterstützung ge­fragt wird, entzieht sich das einer staatsanwaltschaftlichen Beurteilung.

Zu den Fragen 88 bis 90:

Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich zu diesen Fragen aus Gründen des Schutzes personenbezogener Daten keine Auskunft geben kann.

Zu den Fragen 91 und 92:

Ermittelt wird wegen Geldflüssen an den Verein S2arch – social and sustainable archi­tecture. Deren Zusammenhang mit konkreten Projekten ist noch einer Überprüfung zuzuführen.

Zur Frage 92:

Nein, weil entsprechende tragfähige Verdachtsmomente im Ermittlungsverfahren der­zeit nicht vorliegen.

Zur Frage 93:

§§ 302 Abs. 1, 304 Abs. 1 und 2 StGB, § 307 Abs. 1 und 2 StGB.

Zur Frage 94:

§§ 302 Abs. 1, 304 Abs. 1 und 2 StGB.

Zur Frage 95:

Die Namen der Spender sind aufgrund einer Bankauskunft bekannt, aber noch nicht abschließend Investoren zugeordnet. Die nachfolgenden Fragen lassen sich daher nicht seriös beantworten.

Zur Frage 96: Nein.

Zur Frage 97:

Im Sinn einer Vorteilsannahme durch den Zufluss in die Sphäre des angeführten Ver­eins: Ja.

Ein Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit des Mag. Christoph Chorherr und den gewährten Vorteilen ist Gegenstand des offenen Ermittlungsverfahrens.

Ich bedanke mich. (Beifall bei der ÖVP.)

15.46

Präsidentin Doris Bures: Danke, Herr Vizekanzler.

Wir gehen jetzt in die Debatte ein.

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass jeder Redner, jede Rednerin maximal 10 Mi­nuten Redezeit hat. Gesamtredezeit jedes Klubs nach der Geschäftsordnung: 25 Minu­ten.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber. – Bitte.