19.29

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Dr. Brigitte Zarfl: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Erlauben Sie mir, kurz zu dieser vorliegenden Initiative Stellung zu nehmen. Die auch in enger Abstimmung mit den Experten meines Hauses erfolgten Klar­stel­lungen, die jetzt im Abänderungsantrag vorliegen, sind sinnvoll, weil sie klarstellen, dass diese Erweiterung des Tätigkeitsfeldes des diplomierten Gesundheitspersonals nunmehr in Zukunft in mobilen Blutspendeeinrichtungen stattgreift. Der stationäre Be­reich bleibt unverändert, wie ja bisher auch. Das ist wichtig.

Es steht außer Frage, dass die Tätigkeit der Blutabnahme bei der Blutspende durch das diplomierte Personal durchgeführt wird, aber im Sinne der Qualitätssicherung des gewonnenen Arzneimittels, der Blutspende hat es sich bewährt – und das ist eine der tragenden Säulen des österreichischen Blutspendewesens seit Ende der Neun­zi­gerjahre –, dass man auf den gesundheitlichen Zustand der österreichischen Blutspen­der achtet und bestimmte Ausschlüsse von Risikofaktoren durch eine ausführliche Anamnese der Spender vornimmt. Diese Tätigkeit war bisher Ärzten vorbehalten und sollte durch Ärzte erfolgen.

Der nun vorliegende Initiativantrag wird durch eine Anpassung der Blutspen­derver­ordnung flankiert werden, die derzeit bereits in meinem Haus in Vorbereitung ist und, wenn heute der Beschluss erfolgt, relativ zügig in Begutachtung gehen wird, sodass wir Regelungen haben werden, mit denen dann im Betrieb im mobilen Bereich Algorith­men, standardisierte Fragebögen für das diplomierte Personal österreichweit einheitlich zur Verfügung stehen, anhand derer die gesundheitliche Eignung des Spenders über­prüft werden kann.

Es zieht niemand die Qualifikation des diplomierten Personals für das Durchführen der Spende infrage, aber es braucht eine bestimmte, doch umfassende Überprüfung des­sen, ob ein Spender gesund genug ist, die Blutspende durchzuführen, oder nicht. Und in diesen Fällen ist es ebenfalls wichtig, dass im Zweifel ein Arzt durch das diplomierte Personal zurate gezogen werden kann.

Also noch einmal: Die Verordnung, die angesprochen wurde, wird sehr zügig von meinem Ressort in Begutachtung gehen. Sollten die Abstimmungen rasch erfolgen, gehen wir davon aus, dass die Verordnung noch im November verlautbart werden kann. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

19.32

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte, Frau Abgeordnete.