19.39
Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Frauen Ministerinnen! Wir reden heute über Lebendtiertransporte in Österreich und – mit einem kleinen Aspekt – auch in der Europäischen Union.
Einleitend zu den Leistungen der österreichischen Landwirtschaft: Wir erzeugen Lebensmittel höchster Qualität und wir sorgen für die schöne österreichische Landschaft. Wenn man Lebensmittel und Landschaft in der bäuerlichen Praxis paart, dann ist es notwendig, dass es Nutz- und Haustiere gibt – Rinder, Schweine, Geflügel oder Pferde zum Beispiel –, und ich kann Ihnen sagen: In der guten landwirtschaftlichen Praxis ist abgebildet, dass es unseren Tieren aus ethischen und aus ökonomischen Gründen gut gehen soll und dass es unser täglicher Auftrag ist – jener einer Bäuerin oder eines Bauern –, dafür zu sorgen, dass es den Tieren am Hof gut geht.
Was ist der Auftrag der Europäischen Union? – Wir sollen gesunde Lebensmittel erzeugen, wir sollen diese gesunden Lebensmittel in ausreichender Menge und Qualität erzeugen, und wir sollen angemessene Preise gestalten, und zwar für die Bäuerinnen und Bauern auf der einen Seite, aber auch für die Konsumentinnen und Konsumenten auf der anderen Seite. Dieser Auftrag der Europäischen Union und der Öffentlichkeit in Europa fordert uns. Auch die Tiertransporte werden in der Europäischen Union mitgeregelt, und da darf ich berichten: Es gibt die Tiertransportverordnung (Abg. Vogl: Kein Golden Plating!), und es gibt ein System, ein Monitoringsystem, durch das zum Beispiel Langstreckentransporte europaweit überwacht werden, damit unsere Tiertransporte letztendlich auch gut dokumentiert sind.
Jetzt zu den Tiertransporten in Österreich: Wir verfügen über relativ strenge nationale Regeln. Ich darf da etwa eine Maximallänge von 4,5 Stunden oder eine 30-Grad-Obergrenze, speziell wenn es um Exporte in Drittländer wie zum Beispiel in die Türkei geht, anführen. Es gibt auch relativ strenge Kontrollen. 2016 sind 152 000 Kontrollen durchgeführt worden, wobei 1 400 Beanstandungen erfolgt sind – das sind 0,9 Prozent –, und aus dem Jahr 2015 wissen wir, dass circa die Hälfte dieser Beanstandungen rein bürokratische Probleme mit den Aufzeichnungen betrafen.
Ich darf wie folgt zusammenfassen: Die Kontrollen funktionieren ganz gut, es gibt Beanstandungen in einem relativ geringen Ausmaß, und die Transportunternehmen halten sich im Großen und Ganzen recht gut an die gegebenen gesetzlichen Regelungen.
Es ist uns Bäuerinnen und Bauern aber wichtig, dass das Vertrauen – das Vertrauen zwischen den Produzenten und den Konsumentinnen und Konsumenten, das Vertrauen in unsere Produktionsmethoden – aufrechterhalten wird, und überall, wo es Verbesserungen geben kann, sind wir gerne dabei.
Kollege Androsch hat einen Antrag eingebracht, und zu diesem Antrag 566/A(E) darf ich einen Abänderungsantrag mit folgendem Entschließungstext einbringen:
Gesamtändernder Abänderungsantrag
der Abgeordneten Franz Leonhard Eßl, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, die Erstellung des nationalen Kontrollplans so zu gestalten, dass durch die Bildung von Schwerpunktaktionen die Anzahl der Straßenkontrollen, insbesondere bei Schlachttiertransporten auf der Langstrecke, risikobasiert verbessert wird.“
*****
Ich glaube, dass unser Antrag eine wesentliche Erweiterung des vorliegenden Antrages von Kollegen Androsch ist, und ich ersuche Sie um Ihre Zustimmung. – Danke schön und alles Gute! (Beifall bei der ÖVP.)
19.43
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Gesamtändernder Abänderungsantrag
der Abgeordneten Eßl, Kolleginnen und Kollegen,
betreffend den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen, betreffend mehr Kontrollen von Lebendtiertransporten am Transportweg zur Verhinderung unnötigen Tierleids (566/A(E))
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen, betreffend mehr Kontrollen von Lebendtiertransporten am Transportweg zur Verhinderung unnötigen Tierleids (566/A(E)) lautet zur Gänze wie folgt:
Die Arbeitsteiligkeit in der Landwirtschaft hat zugenommen und wird weiter zunehmen. Damit einhergehen aber auch zunehmende Transport- und Logistikprozesse (u.a. Verarbeitung, Schlachtung, Vermarktung). Selbst in der EU bzw. in EU-nahen Regionen (Nordafrika und Naher Osten mit ca. 500 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern) gibt es oft nicht die Möglichkeit einer ausreichenden Selbstversorgung mit Lebensmitteln und Rohstoffen tierischer Herkunft. Dies vor allem aus klimatischen Gründen, aufgrund fehlender Ressourcen oder aus politischen Gründen (z.B. fehlende Stabilität, Krieg, mangelnde Infrastruktur).
Die Ausfuhr von Zucht- und Nutzrindern in Regionen ohne ausreichender Eigenversorgung, kann aus entwicklungshilfepolitischer Sicht eine echte Hilfe und Verbesserung der Situation vor Ort herbeiführen. Der Aufbau von Tierbeständen in armen Regionen nach Tierseuchen, Kriegen oder als Basis für funktionierende Versorgungsketten ist allerdings nur im Wege von Tiertransporten erreichbar und dann vertretbar, wenn unter wirtschaftlich zumutbaren Kriterien Tierschutzstandards eingehalten werden. Das Ziel ist immer der Erhalt gesunder unverletzter Tiere am Bestimmungsort.
In Österreich werden Tiertransporte nach einem von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) und im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz entwickelten Stichproben- und Schwerpunktkontrollplan kontrolliert. Dieser Plan sieht Kontrollen sowohl auf der Straße als auch am Bestimmungsort vor.
Der Tierschutzbericht 2017 zeigt die erfolgreiche Kontrollarbeit der Behörden auf:
• Im Jahr 2015 wurden rund 159.000 Kontrollen durchgeführt, der Großteil am Schlachthof selbst.
• Bei 1.285 Kontrollen wurden zumindest eine Zuwiderhandlung nach dem TTG festgestellt (lediglich 0,8%). Davon betrifft die Hälfte Mängel bei den mitgeführten Dokumenten.
• Im Jahr 2016 wurden rund 152.000 Kontrollen durchgeführt, wobei 1.382 Beanstandungen festgestellt wurden (0,9%)
Die nationalen Kontrollen der Tiertransporte sollen in bestimmten Punkten weiterentwickelt werden.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, die Erstellung des nationalen Kontrollplans so zu gestalten, dass durch die Bildung von Schwerpunktaktionen die Anzahl der Straßenkontrollen, insbesondere bei Schlachttiertransporten auf der Langstrecke, risikobasiert verbessert wird.“
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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der ordnungsgemäß eingebrachte Antrag steht mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Androsch. – Bitte, Herr Abgeordneter.