23.04

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Vizekanzler Dr. Dr. h.c. Clemens Jabloner: Herr Präsident! Hohes Haus! Aus meiner Sicht handelt es sich um ein positives Unterfangen. Ich glaube auch nicht, dass es schlimm wäre, wenn man eine Korruptionsstatistik aufstellt, wenn es Korruptionsdelikte gibt. So, wie das hier angedacht wird, sprengt es aber die Ressourcen des Justizministeriums, es ist schlechthin nicht bewältigbar. Wir haben außerdem im Jahr 2016 schon eine umfassende Evaluierung in diesem Bereich vorgelegt.

Ich darf vielleicht illustrativ sagen, dass das Justizministerium im Jahr 2010 beim Inst­itut für Konfliktforschung eine Studie zu Formen und Verbreitung von Korruption in Österreich mit einem Fokus auf die Straftatbestände in Auftrag gegeben hat, die fast 80 000 Euro gekostet und einen Mitarbeiter netto acht Monate Vollzeit beschäftigt hat.

Wir können allerdings gewisse Surrogate erwägen. Es wäre möglich, ein Kapitel in den Sicherheitsbericht aufzunehmen, das der Korruptionsbekämpfung gewidmet wäre. Denkbar wäre auch eine Einbindung des Parlaments in das vom Justizministerium geleitete Koordinationsgremium zur Korruptionsbekämpfung, das circa viermal jährlich tagt und wozu man auch die parlamentarischen Fraktionen einladen könnte.

Weiters hat der Ministerrat am 31. Jänner 2018 eine nationale Antikorruptionsstrategie beschlossen, wobei ein Teil dieser Strategie die Verabschiedung von Aktionsplänen ist, die etwa im Zweijahresrhythmus evaluiert und aktualisiert werden sollen. Der erste Nationale Aktionsplan wurde am 16. Jänner 2019 beschlossen und allfällige Um­setzungsberichte könnten auch dem Parlament zugeleitet werden. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

23.06

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Jarolim. – Bitte sehr.