13.48

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz Vizekanzler Dr. Dr. h.c. Clemens Jabloner: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte das rechtspolitische Anliegen der Garantie des Bargelds nicht diskutieren, finde aber den Antrag rechtstechnisch verfehlt und bedenklich. Zunächst, bitte sehr, gehört er nicht ins Staatsgrundgesetz von 1867. Dort ist jeder Beistrich von größter Bedeutung, und wenn man dort etwas hineinnimmt, was man dann in den Er­läuterungen ohnedies nur als Staatszielbestimmung deklariert, dann entwertet man die Grundrechte, die dort normiert sind. Das ist nicht der Platz dafür. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wenn Sie eine Staatszielbestimmung wollen, dann tun Sie sie bitte woanders hin, zum Beispiel in einen Artikel 13a B-VG oder wo auch immer hin, aber nicht ins Staatsgrund­gesetz von 1867. – Das ist meine erste Bitte.

Das Zweite ist – und das ist möglicherweise durch den Abänderungsantrag, den ich vor mir sehe, gelöst –: Die Formulierung ist weit überschießend, sie ist unionsrechtswidrig, würde sofort durch das Unionsrecht überlagert werden, sie verhindert sinnvolle Maß­nahmen gegen Terrorfinanzierung und gegen Geldwäsche, ist also weit überschießend.

Man könnte sogar auf die Idee kommen, dass sie etwa die unbare Gehaltsauszahlung im öffentlichen Dienst verhindert, sodass jeder Beamte, wenn das ein Grundrecht wä­re, darauf bestehen könnte, sein Gehalt in bar zu bekommen, und das ist sicherlich nicht das, was Sie anstreben.

Ich würde Sie also bitten, die Sache zumindest woanders hinzutun als ins Staatsgrund­gesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger, das wirklich zu den erhabensten Quellen der österreichischen Rechtsordnung gehört. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.50

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Loa­cker. – Bitte, Herr Abgeordneter.