17.39

Abgeordneter Dr. Markus Tschank (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Der Kritik, dass wir keine Volksvertreter wären, wie das Kollege Noll formuliert hat, kann ich nichts ab­gewinnen. Wir können einmal die Augen öffnen und zuhören, was uns die Menschen draußen sagen, denn dann können wir ein bisschen besser verstehen, was wirklich gewollt wird. Ich höre sehr oft aus der Bevölkerung oder auch von Experten Kritik da­ran, dass Vermögensdelikte mit viel härteren Strafen bedroht werden, als das bei De­likten gegen Leib und Leben der Fall ist. Das empfinden viele Menschen als ungerecht. (Abg. Heinisch-Hosek: Das haben wir 2015 geändert!)

Sie haben das mit Ihrer damaligen Strafrechtsreform in den Siebzigerjahren unter Bro­da eingeführt, das wurde damals also eigentlich von sozialistischer Seite gewünscht. (Abg. Heinisch-Hosek: 2015 war die letzte, vor drei Jahren!) Das ist eine Asymmetrie, die wir natürlich tendenziell beseitigen wollen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein großer Beitrag in diese Richtung. Zahlreiche Gerichtsurteile, sehr geehrte Damen und Herren, sind für viele Menschen nicht mehr nachvollziehbar (Abg. Duzdar: Sie wissen, dass das nicht stimmt! Was reden Sie!), und wenn die Menschen die Rechtsprechung nicht mehr nachvollziehen können, dann geht das Vertrauen in den Rechtsstaat verloren. Dabei können und wollen wir nicht zusehen. (Abg. Duzdar: Dann lassen Sie es! – Abg. Heinisch-Hosek: Lassen Sie den Broda in Ruh!) Unsere Devise war immer Opferschutz statt Täterschutz, und dem möchten wir auch treu bleiben.

Da das Gesetz so umfangreich ist, möchte ich drei Themen herausgreifen, die aus meiner Sicht sozusagen auch symbolisch für dieses Gewaltschutzgesetz stehen.

Thema Vergewaltigung: Es ist die Anhebung der Mindeststrafe vorgesehen. Vergewal­tigungsdelikte – wer das im Gerichtsverfahren einmal miterlebt hat, weiß es – sind schwer beweisbare Delikte. Es steht oft Aussage gegen Aussage, im Zweifel natürlich für den Angeklagten, und obwohl man oft sieht, dass vielleicht die Sachlage nicht so ist, wie der Beschuldigte dort aussagt, muss man trotzdem machtlos zusehen. Gelingt der Beweis einmal und jemand wird rechtskräftig wegen Vergewaltigung verurteilt, dann soll er auch das Haftübel erleben und nicht einfach ohne Haftstrafe am Tag der Verurteilung nach Hause gehen. (Beifall bei der FPÖ. Abg. Heinisch-Hosek: Aber der wird fast nie verurteilt! – Zwischenruf der Abg. Duzdar.) Das ist doch gerechtfertigt, sehr geehrte Damen und Herren (Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger); deswegen: eine Mindeststrafe bei Vergewaltigung und die Anhebung der Mindeststrafe von einem auf zwei Jahre und ein Teil davon muss unbedingt abgebüßt werden.

Ein zweiter Punkt, der uns wichtig war: die Einführung einer höheren Mindeststrafe bei absichtlicher schwerer Körperverletzung eines Beamten, Zeugen oder Sachverständi­gen, § 87 StGB. Wenn Sie einen Blick in die Kriminalstatistik 2018 werfen, dann sehen Sie, dass jährlich circa 2 000 Gewaltdelikte gegen Polizeibeamte begangen werden. 68,1 Prozent dieser Delikte werden von Ausländern begangen, das ist ein Faktum. Das zeigt letztlich, wie wenig Respekt ausländische Straftäter vor unserem Rechtsstaat ha­ben, und das erklärt auch, warum das subjektive Sicherheitsgefühl in Österreich stetig abnimmt. (Abg. Erasim: Das stimmt doch nicht!) Die Menschen fühlen sich in unserem Land nicht mehr so sicher wie noch vor einigen Jahren, das ist ein Riesenproblem.

Mit der Anhebung der Mindeststrafe von einem auf zwei Jahre stellen wir uns dieser Thematik, und wir stellen uns auch ausdrücklich hinter unsere Exekutiv- und Polizeibe­amten. (Beifall bei der FPÖ.) Diese Menschen sind es nämlich, die unseren Rechts­staat, unsere Bevölkerung schützen und verteidigen, und die Exekutivbeamten verdie­nen es, dass auch sie vor Gewalttätern entsprechend geschützt und verteidigt werden. Ich verspreche – und dafür setzen wir uns als Partei auch ein –, wir werden weiter da­ran arbeiten, dass ausländische Straftäter ihre Haft nicht in Österreich, sondern in ihren Heimatländern absitzen. (Abg. Duzdar: Das passiert doch schon ...!) Das wird, wenn wir in die Regierung kommen, auch einer der Schritte sein, die wir noch konsequenter setzen werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Dritter Punkt – er wurde schon angesprochen –, die Anzeige- und Meldepflichten für Mitarbeiter in Gesundheitsberufen: Das ist ein ganz wesentlicher Punkt. Im Vorfeld zur heutigen Sitzung wurde die große Sorge geäußert, dass es da Verschwiegenheitsver­pflichtungen gebe, die massiv gefährdet sind. Ich verstehe diese Sorge und Kritik teil­weise nicht. (Zwischenruf der Abg. Duzdar.)

Das Gesetz formuliert die Anzeigepflicht bewusst negativ; es besteht keine gesetzliche Anzeigepflicht, es sei denn, es besteht eine unmittelbar drohende Gefahr für die be­troffene Person oder für dritte Personen. Die Kernfrage ist: Ist es nicht im Sinne einer Interessenabwägung gerechtfertigt, dass bei einer unmittelbar drohenden Gefahren­lage eine Anzeigepflicht vorgeschrieben wird und dass auch ganz besonders Minder­jährige massiv geschützt werden? – Das ist doch eine absolut zulässige Rechtferti­gung. Wie man so etwas – bei akuten Gefahrenlagen – überhaupt in Zweifel ziehen kann, ist mir schleierhaft, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn eine massive Gewaltneigung während Behandlungen bei Ärzten oder Psychia­tern offenkundig wird, ist sofort zu reagieren, denn es geht um die Gefährdung dritter Personen. Als Arzt kann man sich in so einer Situation nicht ultimativ auf die Ver­schwiegenheitsverpflichtung zurückziehen. (Zwischenruf der Abg. Duzdar.) Da muss man dann proaktiv agieren, da muss man selbst eine Tat setzen, auch wenn man den Patienten dann letzten Endes verliert.

Abschließend möchte ich sagen, meine sehr geehrte Damen und Herren, dass na­türlich kein Gesetz perfekt ist, und es gilt, jedes Gesetz und jedes gesetzliche Vorha­ben weiterzuentwickeln. (Abg. Heinisch-Hosek: Warum haben wir nicht im Ausschuss darüber gesprochen! Abg. Erasim: ... fahrlässig ...!) Diese Asymmetrie, die die SPÖ unter ihrem einstigen Justizminister verursacht hat, wird da ein Stück weit korrigiert, und das ist auch das, was sich die Bevölkerung in Hunderten Gesprächen, die ich geführt habe, von uns Politikern erwartet. Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

17.45

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Irmgard Griss. – Bitte.