19.32

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine Herren Mi­nister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Zuseherin­nen und Zuseher! Dieser Tagesordnungspunkt beschäftigt sich im weiteren Sinne auch mit den Auswirkungen der Hausdurchsuchung beim BVT. Ein Jahr Untersuchungsaus­schuss hat zu mehreren Erkenntnissen geführt, unter anderem haben sich auch zahl­reiche Mängel, die sich im Zuge dieser Hausdurchsuchung herausgestellt haben, of­fenbart.

Die Art und Weise, wie diese Hausdurchsuchungen durchgeführt wurden, hat eine gro­ße Dimension an Fehlern nach sich gezogen. Allein die Tatsache, dass der gesamte Server im BVT für 30 Minuten lahmgelegt wurde, hat dazu geführt, dass die gesamte Gebäudesicherheit in Gefahr war. Auch das ist ein Indiz dafür, dass es durchaus ein mangelndes Bewusstsein für die Sicherheit im BVT, aber damit auch für die Sicherheit der Bevölkerung gegeben hat. Es wurden auch sämtliche Daten ohne Maß und Ziel und vor allem ohne konkrete Vorgaben beschlagnahmt. Es hat einfach nur geheißen, es muss alles beschlagnahmt werden, alles, ohne Rücksicht auf irgendeine Relevanz.

Diese Mängel haben zu einer Verunsicherung ausländischer Partnerdienste gegenüber dem BVT geführt, was letztendlich dazu geführt hat, dass sich das BVT freiwillig aus den Arbeitsgruppen des Berner Clubs zurückgezogen hat.

Auf der Hand liegt natürlich, dass der Umstand, dass im Zuge der Hausdurchsuchung Daten ausländischer Geheimdienste verschafft wurden, bei diesen zu einem großen Miss­trauen geführt hat. Noch dazu wurden solche hochsensiblen Daten, die beschlagnahmt wurden, entgegen entsprechenden Hinweisen der BVT-Mitarbeiterinnen und –Mitarbei­ter auch in Plastiksackerln und in offenen Kartons transportiert.

Aus diesem Grund haben wir in unserem Fraktionsbericht die Empfehlung ausgespro­chen, den Schutz vor einer Beschlagnahmung von Informationen der Partnerdienste zu erhöhen. Auch der Verfahrensrichter bemängelt den nicht ausreichenden Schutz von nachrichtendienstlichen Informationen. Es soll nämlich für die Beschlagnahmung nach­richtendienstlicher Datenträger oder Aufzeichnungen dringend eine analoge Regelung zum § 112 StPO sichergestellt werden, sodass im Falle eines Widerspruchs eines Be­troffenen gegen unbefugte Einsichtnahme oder Veränderung diese zu sichern und zu hinterlegen sind. Ein Gericht hat das zu überprüfen. Wir unterstützen auch den Vor­schlag, dass die generelle Einführung eines Rechts auf Verschwiegenheit von Mitarbei­terInnen im BVT geprüft werden und entsprechend in einem Gesetzentwurf enthalten sein soll.

Von unserer Seite gibt es also in diese Richtung die entsprechende Unterstützung. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

19.35

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Krisper. – Bitte, Frau Abgeordnete.