20.08

Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Mi­nisterin! Werte Kolleginnen! Werte Zuschauer auf der Galerie! Die Gleichbehandlungs­anwaltschaft ist eine unabhängige staatliche Einrichtung zur Durchsetzung des Rechts auf Gleichbehandlung und Gleichstellung und zum Schutz vor Diskriminierung. Es wer­den kostenlose und vertrauliche Beratungen angeboten. Es gibt eine Zentrale in Wien und vier Regionalbüros in Graz, Klagenfurt, Linz und Innsbruck.

Die Gleichbehandlungsberichte der letzten Jahre zeigen auch, dass die Gleichbehand­lungsanwaltschaft große Bedeutung für die Betroffenen hat. Als Frauensprecherin der FPÖ ist es mir wichtig hervorzuheben, dass weiterhin an der Gleichstellung von Frau­en, besonders auch am Arbeitsmarkt, an der Beseitigung der Diskriminierung, auch in den Kollektivverträgen, gearbeitet werden muss.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt noch viel zu tun. Es braucht ein brei­tes Sicherheitsnetz für Frauen in Österreich. Frauen müssen sich sicher fühlen, und es braucht auch mehr finanzielle Mittel – wir haben das bei der Diskussion zum Thema Gewaltschutzgesetz bereits gehört, auch Frau Kollegin Heinisch-Hosek hat das be­mängelt –, und deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Carmen Schimanek, Kolleginnen und Kollegen betreffend „mehr finanzielle Mittel um Gewalt an Frauen zu verhindern“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend wird aufgefordert, sich in den nächsten Bugdetberatungen für ein angemessenes Budget für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung einzusetzen.“

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte aber auch noch ganz kurz auf den Entschließungsantrag von Herrn Dr. Taschner betreffend „Ausweitung des Kopf­tuchverbotes in Schulen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (sowie im öffentli­chen Dienst)“ eingehen, der heute auch noch eingebracht wird. Nach dem Verbot des Kopftuchs in den Kindergärten und an den Volksschulen ist die Ausweitung des Kopf­tuchverbots auf Hauptschulen ein notwendiger und richtiger Schritt. Wir haben das Kopftuchverbot an den Volksschulen bereits am 15. Mai beschlossen, und ich finde es sehr gut, dass wir diesen Antrag heute noch einmal besprechen; wir werden ihm auch zustimmen.

Liebe ÖVP, wir haben auch einen Fristsetzungsantrag eingebracht, zu einem gleich­lautenden Antrag, und es wäre ein Leichtes gewesen, diesem zuzustimmen, ähnlich wie wir ja heute auch dem Fristsetzungsantrag zur Mautbefreiung bei Kufstein-Süd zu­stimmen werden. Es wäre also auch für Sie ein Leichtes gewesen, unserem Antrag zu­zustimmen.

Ich möchte an dieser Stelle schon noch einmal sagen: Wir haben in der Diskussion am 15. Mai über das Kopftuchverbot gesprochen und auch darüber, dass das ein starkes Symbol ist. Ich wünsche mir an dieser Stelle wirklich Frauensolidarität von allen Seiten, denn in dieser Frage gibt es kein Rechts und Links, sondern nur ein Richtig oder Falsch. (Beifall bei der FPÖ.)

20.12

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Carmen Schimanek Kolleginnen und Kollegen

betreffend mehr finanzielle Mittel um Gewalt an Frauen zu verhindern

eingebracht in der 89. Sitzung des Nationalrates. XXVI. GP am 25. September 2019 im Zuge der Debatte über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Selma Yil­drim, Kolleginnen und Kollegen betreffend personelle Aufstockung der Gleichbehand­lungsanwaltschaft (471/A(E))

Laut Bundesvoranschlag 2018 und 2019 standen für den Bereich Frauenangelegenhei­ten und Gleichstellung jeweils ein Betrag von € 10.15 Mio. Euro zur Verfügung. Der Bundesvoranschlag für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung ist damit seit 2009 unverändert.

Die Verwendung der Mittel gliedert sich wie folgt:

•           Rd. 45% (2019: rd. 47%) des Frauenbudgets stehen für den Bereich des Ge­waltschutzes zur Finanzierung der Interventionsstellen/Gewaltschutzzentren ge­gen Gewalt in der Familie und der Interventionsstelle gegen Frauenhandel ge­meinsam mit dem BM.I zur Verfügung.

Dieses Angebot wird jährlich von über 18.250 Frauen in Anspruch genommen.

•           Rd. 54% (2019: rd. 52%) dienen der Finanzierung von frauen- und mädchen­spezifischen Beratungs- und Betreuungsangeboten in Österreich, wie etwa:

o Rd. 130 Frauen- und Mädchenberatungseinrichtungen,

o 5 Frauenberatungsstellen bei sexueller Gewalt,

o eine österreichweite, rund um die Uhr erreichbare Helpline gegen Gewalt,

o eine österreichweite Online-Beratung

o 6 Notwohnungen und Wohngemeinschaften,

o Beratungen in Frauenhäusern

Dieses Angebot wird jährlich von rd. 90.000 Mädchen und Frauen in Anspruch ge­nommen.

•           Mit den restlichen rd. € 85.000 können insbesondere für Bewusstseinsbildung und Vermittlung von Informationen zu frauenspezifischen Themenbereichen notwendige Angebote zur Verfügung gestellt werden.

Wie ersichtlich, werden 99% des Budgets für direkte oder indirekte Gewaltschatzmaß­nahmen sowie der Präventionsarbeit verwendet. Obwohl zuletzt auch weitere Mittel aus anderen Budgetuntergruppen für frauenspezifische Maßnahmen herangezogen wurden, umso mehr Maßnahmen umsetzen zu können, so ist doch eindeutig, dass hier mehr Budget benötigt wird, um Frauen, die von Gewalt betroffen sind, zu helfen und um präventiv tätig werden zu können - nur so kann generell die Gewalt an Frauen ver­hindert und eingedämmt werden.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend wird aufgefordert, sich in den nächsten Bugdetberatungen für ein angemessenes Budget für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung einzusetzen.“

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der Antrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Bogner-Strauß. – Bitte.