21.42

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Dipl.-Ing. Maria Patek, MBA: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Ich komme gerade vom UN-Klimagipfel in New York. Dort habe ich gesehen, dass die Weltpolitik mit dem Thema Klimaschutz beschäftigt ist.

Klimaschutz ist also in der Welt angekommen. Die Staatengemeinschaft soll neue, am­bitioniertere Zusagen machen, um die Langfristziele des Pariser Übereinkommens ein­zuhalten. Die derzeitigen Zusagen der Staaten reichen zusammengenommen nicht aus, um die Begrenzung der globalen Erwärmung auf unter 2 Grad Celsius einzuhalten.

Klimaschutz ist daher das Gebot der Stunde und Klimaschutz geht uns alle an. Jeder und jede kann und soll dazu etwas beitragen. Die Jugend führt uns das klar vor Augen, dass ein Weitermachen wie bisher eine lebenswerte Zukunft bedroht. Sie fordert ein rasches Ende der Nutzung aller fossilen Energieträger und damit verbunden Netto-Null-Emissionen deutlich vor dem Jahr 2050.

Österreich bekennt sich zu den internationalen Klimazielen und zu einer aktiven in­tegrierten Klimaschutz- und Energiepolitik. Der vorliegende Gesetzesantrag ist daher ein wichtiger Schritt für den Klimaschutz. Durch das Einbauverbot von Ölkesseln wird die Dekarbonisierung des Gebäudebestandes vorangetrieben.

Die Bundesregierung setzt im Rahmen der österreichischen Klima- und Energiestrate­gie Mission 2030 sehr wichtige Vorhaben weiter um, in erster Linie die zwölf Leucht­türme der Strategie. In der Mission 2030 wurde für den Sektor Gebäude ein sehr ambi­tioniertes Ziel beschlossen. Bis zum Jahr 2030 sollen in diesem Bereich die Treibhaus­gasemissionen um 3 Millionen Tonnen weniger werden. Außerdem sind für diesen Sektor sehr konkrete Maßnahmen vorgesehen, wie das Einbauverbot von Ölkesseln bei der Neuerrichtung von Gebäuden ab 2020.

Das ist in einigen Bundesländern bereits geregelt, in anderen nicht. Um eine flächen­deckende Regelung rechtzeitig ab 2020 anwenden zu können, begrüße ich diesen Ini­tiativantrag ausdrücklich. Die Sicherstellung eines frühzeitigen Starts ist deswegen so wichtig, weil das enorme Langzeiteffekte hat. Ein neuer Ölkessel kann über 20, wenn nicht gar 40 Jahre in Betrieb sein.

Wenn wir diesen Schritt geschafft haben, müssen wir uns auch um die Ölkessel im Be­stand kümmern. Da gilt das Ziel, bis 2030 den derzeitigen Bestand von rund 600 000 auf mindestens die Hälfte zu reduzieren. Für die bereits im Bestand befindlichen Öl­kessel braucht es ein vielseitiges Maßnahmenpaket. Kernstück sind jedenfalls Anreize durch Förderungen, die den sozial verträglichen Umstieg auf klimafreundliche Heizsys­teme ermöglichen sollen.

Mit dem Raus-aus-dem-Öl-Bonus des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tou­rismus wurde ein treffsicheres Instrument geschaffen, das die Wohnbaufördersysteme der Länder sehr gut ergänzt. Ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, den heurigen Raus-aus-dem-Öl-Bonus um weitere 20 Millionen Euro aufzustocken. Dafür möchte ich mich herzlich bedanken.

In zeitlicher Hinsicht soll, wie gesagt, mit dem vorliegenden Bundesgesetz eine rasche Anwendung des Ölkesseleinbauverbots kommen. Die Länder werden dies im Rahmen ihrer Genehmigungsverfahren ab dem 1. Jänner 2020 berücksichtigen.

In laufende Verfahren, die vor dem 1.1.2020 gestartet wurden, wird natürlich nicht ein­gegriffen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Zinggl: Wo bleibt die Son­der…?)

21.46

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Biß­mann. – Bitte.