15. Punkt

Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Militär­befugnisgesetz, das Sperrgebietsgesetz 2002, das Munitionslagergesetz 2003, das Militärauszeichnungsgesetz 2002, das Verwundetenmedaillengesetz und das Truppenaufenthaltsgesetz geändert werden (Wehrrechtsänderungsgesetz 2019 – WRÄG 2019) (509 d.B.)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Nun gelangen wir zu Tagesordnungspunkt 15. Hinsichtlich dieser Regierungsvorlage wurde dem Landesverteidigungsausschuss eine Frist zur Berichterstattung bis zum 24. September gesetzt.

Ein Wunsch auf eine mündliche Berichterstattung im Sinne des § 44 Abs. 4 der Ge­schäftsordnung liegt nicht vor.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte, Sie haben das Wort.