22.46

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bun­desregierung! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Beim Wehrrechtsänderungsgesetz hat sich vom ersten Entwurf bis zu jenem Entwurf, der jetzt zur Beschlussfassung vorliegt, doch einiges verändert, vor allem im Bereich des Datenschutzrates. Wir werden diesem Gesetz aber trotzdem nicht zustim­men, und ich möchte das in der Folge begründen.

Wir hatten unter den Wehrsprechern vereinbart, dass wir, da diese Materie – das Wehrrechtsänderungsgesetz – eine sehr umfassende ist, auch im Ausschuss eine ent­sprechende Diskussion durchführen. Am 27.2. wurde diese wichtige Gesetzesmaterie dem Landesverteidigungsausschuss zugewiesen, kam aber nie auf eine Tagesord­nung.

Ich möchte noch festhalten, dass am 5.3. eine Sitzung des Landesverteidigungsaus­schusses stattgefunden hat. Die Sitzung am 4.6. wurde einvernehmlich abgesagt und nicht durchgeführt. Wir haben also keine Möglichkeit mehr gehabt, diesen Antrag in ei­ner Ausschusssitzung zu behandeln, stattdessen, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat diese schwarz/türkis-blaue Regierung diese Gesetzesmaterie in der Ple­narsitzung vom 3.7. für eine Beschlussfassung auf Schiene gebracht.

Ich finde es nicht in Ordnung, dass es, wenn man vorher vereinbart, dass man eine umfassende Diskussion durchführen muss, vor allem im Rechtsschutzbereich – stärke­re Kontrolle, parlamentarische Mitwirkung, was uns Sozialdemokraten wirklich sehr am Herzen liegt –, dann keine Diskussion gibt und auch keine geben kann, weil von den zwei ehemaligen Regierungsparteien auch keine Ambitionen vorhanden waren, eine Ausschusssitzung durchzuführen und diese Diskussion nachzuholen.

Betreffend die Rechtsschutzbeauftragten möchte ich noch festhalten – das haben wir heute schon bei einem anderen Punkt diskutiert –, dass wir das Budget in diesem Be­reich herausnehmen und zum Beispiel dem Parlament zuordnen sollten, aber es macht keinen Sinn, dass der entsprechende Minister das Budget der Rechtsschutzbeauf­tragten zur Verfügung stellt.

Zusätzlich haben wir bei den Rechtsschutzbeauftragten das Problem, dass sie auf der einen Seite für die Genehmigung von Anordnungen und Durchführungen zuständig sind, auf der anderen Seite aber die Kontrolle dessen, was sie damals genehmigt ha­ben, durchführen und uns in den geheimen Ausschüssen die Berichte vorlegen. Das ist nicht mehr zeitgemäß, das gehört adaptiert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Schluss noch Folgendes: Gerade im Be­reich BVT hat sich gezeigt, dass wir die Funktion der Rechtsschutzbeauftragten neu aufsetzen müssen und die rechtliche Kontrolle entsprechend adaptieren müssen, weil gerade bei der Hausdurchsuchung, die im BVT durchgeführt worden ist – man muss dazu auch wissen, dass der Rechtsschutzbeauftragte auch für die Löschung von Daten und die Einhaltung der Pflicht zur Löschung von Daten zuständig ist –, der Rechts­schutzbeauftragte nicht einmal befasst worden ist. Das ist auch ein Versäumnis gewe­sen, und deswegen: Zurück an den Start!

Ich stelle hier den Antrag auf Rückverweisung gemäß § 53 Abs. 6 Z 2 GOG: Die unter­zeichnenden Abgeordneten beantragen, das Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz, das Heeresdisziplinargesetz, das Heeresgebührengesetz, das Auslandseinsatzgesetz, das Militärbefugnisgesetz, das Sperrgebietsgesetz, das Munitionslagergesetz, das Mili­tärauszeichnungsgesetz, das Verwundetenmedaillengesetz und das Truppenaufent­haltsgesetz geändert werden, nochmals an den zuständigen Ausschuss zu verwei­sen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Hoyos-Trauttmansdorff.)

22.50

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ham­mer. – Bitte.