23.20

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Eßl, es war jetzt schon spannend, zuzuhören. In den letzten 17 Monaten oder fast 20 Monaten war die ÖVP, wenn es um Tierschutz gegangen ist, nicht Partner in diesem Haus, sondern hat immer wieder blockiert. (Bei­fall bei SPÖ und JETZT.)

Wenn dir die Bauern so am Herzen liegen – und du sagst, man muss mehr für die Hühnerzucht tun und man möchte den Landwirten unter die Arme greifen –, dann frage ich mich, warum zum Beispiel dieser Putenantrag eigentlich erst jetzt von euch kommt. Nachdem wir einen Entschließungsantrag eingebracht haben und ihr das gewusst habt, habt ihr einen gesamtändernden Antrag eingebracht, der in Wirklichkeit alles ver­wässert. So schaut die Realität aus.

Man muss ganz klar sagen: Da hättet ihr schon viel länger aktiv sein können, da hätte die ÖVP schon viel länger tätig sein können. Du sagst, dass die Landwirte arm sind, weil sie dann keine österreichischen Puten mehr verkaufen können. Darauf muss ich dir sagen: Wir haben derzeit eine Eigenbedarfsdeckung von 48 Prozent. Nur 48 Pro­zent von dem, was die Konsumentinnen und Konsumenten wollen, wird aus den hei­mischen Betrieben gedeckt. (Ruf bei der ÖVP: Warum?) – Warum? – Das sage ich euch: Weil ihr euch nicht darum gekümmert habt, dass von der Europäischen Union dafür Sorge getragen wird, dass in den entsprechenden Tierschutzrichtlinien europa­weit Standards für die Putenhaltung eingebracht werden. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Holzinger-Vogtenhuber.)

Deswegen bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ein­führung europaweiter Standards für die Haltung von Puten“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für gesetzliche Tierschutzrichtlinien einzu­setzen, die einen tierwohlgerechten Mindeststandard bei der Haltung von Puten (Trut­hühnern) einführen, der dem österreichischen Standard entspricht.“

*****

Und der zweite Part, wo man etwas hätte tun können, wären die Wachteln gewesen. Dagegen habt ihr euch auch immer ausgesprochen. Ich kann mich nicht erinnern, dass ihr einmal auf uns zugegangen seid, als wir die Anträge eingebracht haben, um in der Wachtelhaltung etwas zu tun. Das ist der nächste Punkt. Auch da könnt ihr den Bauern unter die Arme greifen, denn dort gibt es auch mangelnde Bestimmungen – aber in Ös­terreich –, und so bringe ich den zweiten Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Auf­nahme detaillierter Haltungsbestimmungen für Wachteln in die 1. Tierhaltungsverord­nung“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, detaillierte Regelungen zur Aufzucht und Haltung von Wachteln in die 1. Tierhaltungsverordnung aufzunehmen.“

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Das sind wichtige Punkte, da kann man den Landwirten unter die Arme greifen. Dort kann man gute Qualität erzeugen.

Was das Thema dieses Kükenschredderns betrifft: Das ist aus meiner Sicht ein reiner Fake-Antrag, weil er sich eben nicht damit auseinandersetzt, dass es zukünftig zu al­ternativen Methoden kommt, weil es eben nicht dazu kommt, dass man sich dafür ein­setzt, dass die Bestimmungen geschaffen werden (Zwischenrufe der Abgeordneten Berlakovich und Strasser), dass man frühzeitig, bevor die Küken ausgebrütet sind, ihr Geschlecht bestimmen kann, anstatt dass sie dann im Alter von einem Tag, von zwei oder drei Tagen getötet werden. Das wäre der richtige Ansatz, und diesen Ansatz ver­folgt die FPÖ in ihrem Antrag, daher werden wir diesem Antrag auch zustimmen. Das ist wesentlich.

Ihr macht zwar Anträge, aber ihr macht 5 Minuten, bevor die Tür zu ist, schnell noch ein paar Anträge und wollt uns dann erklären, am 29. September sollen die Bürgerin­nen und Bürger die ÖVP wählen, weil sie eine Tierschutzpartei ist. Also da macht ihr euch nur mehr lächerlich. Die letzten Monate habt ihr euch da nur mehr lächerlich gemacht. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Holzinger-Vogtenhuber. – Abg. Jaro­lim: Ausgezeichnet!)

Zu den Tiertransporten: Ja, da ist einiges gelungen, aber auch nicht mit euch. In der letzten Sitzung ist einiges gelungen. Da haben wir davon gesprochen, dass wir die EU-Lizenzen und die Transportlizenzen den schwarzen Schafen in der Tierhaltung weg­nehmen. Und ja, man muss Tiertransporte reduzieren; das habe ich auch in der letzten Plenarsitzung klargemacht. Ihr habt euch auch gegen einen Reduktionsplan gewehrt, mit Händen und Füßen – und jetzt wird er kommen müssen.

Die schwarzen Schafe beim Tiertransport – und da bin ich bei dir – gehören rausge­holt, deswegen bringe ich einen weiteren Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ein­führung von Mindeststrafen im Tiertransportgesetz 2007 (TTG 2007)“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle zum Tiertransportgesetz 2007 (TTG 2007) zur Beschlussfassung vorzulegen, womit Mindeststrafen in § 21 Abs. 1 eingeführt wer­den und § 21 Abs. 4 entfällt, somit der Verstoß jedenfalls anzuzeigen ist.“

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Damit kann man genau die, die gegen das Tiertransportgesetz verstoßen, an die Kan­dare nehmen und zur Verantwortung ziehen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ so­wie der Abg. Holzinger-Vogtenhuber.)

23.25

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Einführung europaweiter Standards für die Haltung von Puten

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 18, Antrag der Abgeordneten Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot der Tötung von männlichen Ein­tagsküken, (946/A(E)

Auf Grundlage des Tierschutzgesetzes regelt die 1. Tierhaltungsverordnung die Min­destanforderungen für die Haltung von Nutztieren.

In dieser sind spezielle Regelungen für die Haltung von Puten (Truthühnern) festgelegt. Solche dezidierten Haltungsvorschriften existieren jedoch auf europäischer Ebene nicht. Dies ist aus Tierwohlsicht bedenklich und stellt eine Wettbewerbsverzerrung für die heimische Landwirtschaft dar, die auf dem Rücken der Tiere ausgetragen wird. Die Konsumenten und Konsumentinnen erwarten sich außerdem einen europaweiten Tier­schutzstandard, der zumindest den österreichischen Regelungen entspricht.

Gut zwei Millionen Putenküken werden jedes Jahr in Österreich eingestallt. Die Menge an Fleisch, die später daraus gewonnen wird, deckt den Bedarf der heimischen Kon­sumentinnen und Konsumenten bei Weitem nicht. Zu 48 Prozent versorgte sich Öster­reich im Jahr 2018 selbst mit Putenfleisch (siehe Grüner Bericht 2019, Tabelle 1.5.16). Vor allem im Außer-Haus-Konsum landet kaum heimisches Putenfleisch am Teller.

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für gesetzliche Tierschutzrichtlinien einzu­setzen, die einen tierwohlgerechten Mindeststandard bei der Haltung von Puten (Trut­hühnern) einführen, der dem österreichischen Standard entspricht.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch

Kollginnen und Kollegen

betreffend Aufnahme detaillierter Haltungsbestimmungen für Wachteln in die 1. Tierhal­tungsverordnung

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 18, Antrag der Abgeordneten Josef A. Rie­mer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot der Tötung von männlichen Eintags­küken, (946/A(E)

Auf Grundlage des Tierschutzgesetzes regelt die 1. Tierhaltungsverordnung die Min­destanforderungen für die Haltung von Nutztieren.

Mit der Novellierung der 1. Tierhaltungsverordnung im Jahr 2017 wurden Japanwach­teln unter den Begriff „Hausgeflügel“ in Anlage 6 aufgenommen, um dem wachsende Interesse an Fleisch und Eiern dieser Tiere auch aus Tierschutzperspektive gerecht zu werden.

Im Bereich des Vollzugs der 1. Tierhaltungsverordnung, der den Ländern obliegt, hat sich jedoch herausgestellt, dass die getroffene Änderung der Verordnung nicht aus­reicht, um diese Tiere unter einen entsprechenden Schutz zu stellen, da die Erwar­tungshaltung, dass ein Wachtel-Nutztierbetrieb selbstverständlich zusätzlich die Emp­fehlungen des Tierschutzrates zur Legewachtelhaltung, die in den Amtlichen Veterinär­nachrichten veröffentlicht wurde, berücksichtigen wird, nicht in jedem Fall eingetreten ist.

Um diesen Tieren als Nutztieren einen ausreichenden Schutz zu geben, sind daher de­taillierte Regelung zu Aufzucht und Haltung in der 1. Tierhaltungsverordnung aufzuneh­men.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, detaillierte Regelungen zur Aufzucht und Haltung von Wachteln in die 1. Tierhaltungsverordnung aufzunehmen.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Einführung von Mindeststrafen im Tiertransportgesetz 2007 (TTG 2007)

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 17, Antrag der Abgeordneten Josef A. Rie­mer, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Tierschutz im Bereich Lebendtiertrans­porte (945/A(E))

Medienberichte der letzten Monate haben verstärkt zu einer öffentlichen Diskussion beigetragen, dass bestehende Tiertransportvorschriften zu oft umgangen bzw. nicht eingehalten werden. Die Einführung von Mindeststrafen im Tiertransportgesetz 2007 sollen mithelfen, zu erreichen, dass sich mehr Normadressaten als bisher um die klare Einhaltung der für die transportierten Tiere so wichtigen Vorgaben halten.

Mit der Einführung von Mindeststrafen bei Verwaltungsübertretungen nach § 21 Absatz 1 Tiertransportgesetz 2007 soll eine stärkere generalpräventive Wirkung der Bestim­mungen erreicht werden und somit, dass weniger Tierleid beim Transport von Tieren verursacht wird.

Die gefertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle zum Tiertransportgesetz 2007 (TTG 2007) zur Beschlussfassung vorzulegen, womit Mindeststrafen in § 21 Abs. 1 eingeführt wer­den und § 21 Abs.4 entfällt, somit der Verstoß jedenfalls anzuzeigen ist.“

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Präsidentin Doris Bures: Die drei Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß ein­gebracht und stehen mit in Verhandlung.

Herr Abgeordneter Andreas Kühberger ist nun zu Wort gemeldet. – Bitte. (Abg. Jaro­lim: Tierquälerpartei ÖVP!)