0.20

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundes­minister! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich darf in aller Kürze ein paar Worte zu Tagesordnungspunkt 21: Rechtsanspruch auf Pflegekarenz, sagen.

Die Pflegekarenz wurde 2013 nach einem Modell ins Gesetz eingefügt, bei dem sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einigen müssen und eine Vereinbarung schließen müs­sen, wenn Pflegebedarf bei einem nahen Angehörigen in der Familie anfällt. Dann ist mit einer Vereinbarung im Betrieb eine kurzzeitige Auszeit und eine Bezahlung von Pflegekarenzgeld möglich.

Nun gehen wir einen Schritt weiter. Wir wissen, die Pflege ist ein Thema, mit dem wir uns in den vergangenen Sitzungen schon sehr ausführlich befasst haben und auch in der nächsten Legislaturperiode ausführlich befassen werden müssen, um an vielen verschiedenen Rädchen zu drehen, um die Pflege daheim, die stationäre Pflege, die Finanzierung der Pflege und alle Pflegebereiche gesamthaft zu bearbeiten.

Beim vorliegenden Gesetzentwurf geht es darum, dass der Arbeitnehmer unter gewis­sen Voraussetzungen einen Rechtsanspruch erhält, wenn er einen dringenden Pflege­bedarf bei einem nahen Angehörigen hat. Eine Voraussetzung ist, dass dieser Rechts­anspruch nur in Unternehmen gilt, die mehr als fünf angestellte Mitarbeiter haben, weil es natürlich für ein Unternehmen nicht ganz einfach ist, wenn jemand sehr plötzlich als Arbeitskraft ausfällt. Trotzdem ist jetzt unser Kompromiss, den wir gefunden haben, diesen Rechtsanspruch unter diesen Voraussetzungen einzuräumen.

Für das Protokoll und zur Information ein paar Zahlen: Im Jahr 2017 gab es in Öster­reich 2 634 Pflegekarenzgeldbezieher, davon circa 22 Prozent für die Begleitung von schwerkranken Kindern, 21 Prozent für eine Sterbebegleitung, also die sogenannte Fa­milienhospizkarenz – der Vollständigkeit halber: Da gab es jetzt schon einen Rechts­anspruch. Und circa 53 Prozent, also circa 1 500 Personen, haben Pflegekarenz auf­grund einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber in Anspruch genommen. In Summe ha­ben wir in Österreich 7,8 Millionen Euro staatlicher Finanzierung für das Pflegekarenz­geld aufgewendet.

Wir beschließen jetzt mit großer Mehrheit oder vielleicht sogar einstimmig diesen ge­setzlichen Anspruch. Das ist ein kleines Mosaiksteinchen in den vielen Bereichen, die wir verbessern müssen, damit Pflege zu Hause und im Allgemeinen besser wird. Sei­tens der Volkspartei haben wir einige Vorschläge für die nächste Legislaturperiode ge­macht, unter anderem auch den Pflege-daheim-Bonus, den wir einführen wollen.

In diesem Sinne hoffe ich auf breite Zustimmung und danke zur späten Stunde für die­ses neue Gesetz. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Rossmann: Das ist zu wenig!)

0.23

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Josef Muchitsch. – Bitte.