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Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Frau Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Ich darf ganz kurz noch auf einen Rechnungshofbericht eingehen, in dem es um die Korruptionspräventionssysteme geht. Der Rechnungshof hat vier Ministerien geprüft – das Bundeskanzleramt, das Innenministerium, das Bildungsministerium und das Land­wirtschaftsministerium –, und dabei wurden eben die zur Korruptionsbekämpfung ge­setzten Maßnahmen verglichen, die Ziele bewertet, Risiko- und Schwächeanalysen durchgeführt, die Kommunikation sowie die Weiterentwicklung dieser Maßnahmen durch den Rechnungshof geprüft.

Insgesamt hat es 46 Empfehlungen gegeben, und es hat sich gezeigt, dass es durchaus Lücken gibt. Teilweise wurden nur Teilaspekte erfüllt, speziell was die Schu­lungen betrifft, da gibt es durchaus Nachholbedarf. Keines der vier Bundesministerien führte eine ressortweite Risiko- und Gefährdungsanalyse hinsichtlich der Korruptions­risken durch. Auch in puncto Aufklärung gibt es durchaus Verbesserungsbedarf.

Insgesamt ist auch der Bereich Lobbying überprüft worden. Besonders bemängelt wur­de die Meldung von Nebenbeschäftigungen; die Beurteilung der Zulässigkeit von Ne­benbeschäftigungen oblag in erster Linie den Bediensteten selbst.

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Umsetzung von drei Maßnahmen durch­aus eingefordert werden muss: eine ressortweite Risiko- und Gefährdungsanalyse hin­sichtlich der Korruptionsrisken, ergänzende Maßnahmen zur Stärkung des integren Verhaltens und Informationsmaßnahmen im Bereich Lobbying.

Das ist insgesamt also ein Rechnungshofbericht mit unterschiedlichen Bewertungen, aber es gibt den klaren Auftrag, dieses Thema zukünftig gesamtheitlich zu sehen und die vorhandenen Schwächen auszumerzen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Wö­ginger: Sehr gut!)

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Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag.a Ka­rin Greiner. – Bitte.