10/PET XXVI. GP

Eingebracht am 05.10.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Petition

Abgeordnete zum Nationalrat

Muna Duzdar und

Verena Nussbaum

An Herrn

Präsidenten des Nationalrates

Mag. Wolfgang Sobotka

Parlament

1017 Wien Österreich

Wien, 28. September 2018

Sehr geehrter Herr Präsident!

In der Anlage überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition „Für die Gesundheit der AnrainerInnen - Straßenbahnen raus aus dem Eisenbahngesetz!"

Seitens der Einbringenden wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz angenommen. Die Petition bezieht sich auf das Eisenbahngesetz 1957.

Die Petition ist Ausdruck der Besorgnis, geäußert von zahlreichen Grazer Bürgerinnen und Bürgern in Hinblick auf die Tatsache, dass in den nächsten Jahren Ersatz für den in Graz in Betrieb befindlichen „Cityrunner" angeschafft werden muss. Die derzeitige gesetzliche Regelung garantiert allerdings nicht, dass Fahrzeuge in Betrieb genommen werden müssen, die immissionsärmer sind als der Cityrunner. Eine Gesetzesänderung ist daher notwendig.

Mit der Bitte um geschäftsordnungsgemäße Behandlung dieser Petition verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen

Muna Duzdar und Verena Nussbaum

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Petition

„Für die Gesundheit der AnrainerInnen - Straßenbahnen raus aus dem Eisenbahngesetz!"

Sprach man im Jahr 2007 über den damals beschlossenen Ankauf der 45 Variobahnen um insgesamt 97,5 Millionen Euro noch von einem „optimalen Ergebnis“ nach einer „bestens vorbereiteten Ausschreibung“, hält sich mittlerweile aus vielerlei Gründen - von Gleisaufweitungen bis Gehsteigverschmälerungen - der Jubel mehr als in Grenzen. Denn von „optimal“ kann keine Rede sein: Seit Jahren laufen AnrainerInnen an Straßenbahntrassen wegen der Erschütterungen und des großen Lärms der Variobahn Sturm - die mit dem wenig freundlichen Beinamen „Donnervogel" versehene Straßenbahn, laut einer Münchner Tageszeitung sogar Donnerwalze genannt, darf in Graz nicht überall und jederzeit fahren; und dort, wo sie unterwegs sein kann, fühlen sich viele der unmittelbaren AnrainerInnen trotz aufwändiger Adaptierungen, trotz teils umfassender Trassensanierungen in ihrer Wohnqualität schwerst beeinträchtigt. Denn, und diese Meinung vertreten etliche Fachleute, diese Straßenbahn sei aufgrund von Gewicht, Beschaffenheit etc. für einen innerstädtischen Raum wie Graz mit engen Radien, vielen Kurven, dichtem Verkehr und herkömmlichen Trassen weniger geeignet, da diese Bauart bei diesen Rahmenbedingungen fast zwangsläufig zu deutlich höheren Lärmbelastungen und Erschütterungen führe.

Gemäß Österreichischen Eisenbahnrechts, für das auch Straßenbahngenehmigungen zur Anwendung kommen, gibt es in Hinblick auf Immissionen zwar klar definierte Ö-Normen. Die Variobahn erfüllt diese auch. Allerdings: Diese Normen, Kriterien und Richt- bzw. Grenzwerte unterscheiden nicht zwischen einer Eisenbahn und einer Straßenbahn. Was absolut unverständlich ist: Denn Schienenfahrzeug ist nicht gleich Schienenfahrzeug -so wie Ball nicht gleich Ball ist. Ein Tischtennisball ist etwas anderes als ein Medizinball, und eine Straßenbahn ist ebensowenig eins zu eins mit einer Eisenbahn gleichzusetzen.

Hier den Hebel anzusetzen, wäre dringend notwendig: Denn nicht sein kann, dass - wie jetzt im Fall der Variobahn - die Erschütterungs- und Sekundärschall-Immissionen laut Gutachten zwar höher sind als jene der „alten" Vorgänger-Trams wie Cityrunner, aber AnrainerInnen dennoch diese deutlichen Mehrbelastungen in Kauf nehmen müssen, weil diese „dem Stand der Technik unter Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung des Betriebs der Eisenbahn" entsprechen; und dieser „Persilschein" entspringt eben genau daraus, dass im Eisenbahngesetz nicht unterschieden wird zwischen Straßenbahnen und Eisenbahnen.

Gerade in Hinblick darauf, dass Graz in den nächsten Jahren Ersatz für den - zum Glück wesentlich immissionsärmeren - Cityrunner benötigt, gleichzeitig aber alles getan werden müsste, um zu verhindern, dass im Zuge der nächsten Tram-Neuanschaffungen nicht wieder vergleichbare Problematiken wie jene mit der Variobahn auftreten, wäre eine Änderung des Eisenbahngesetzes dringend notwendig. Und zwar insofern, als in Bezug auf Immissionen, Grenzwerte und Kriterien zwischen Straßenbahnen und Eisenbahnen unterschieden wird; dies auch in dem Sinn, dass die GrazerInnen mit der nächsten Straßenbahngeneration Trams erleben sollen, die nicht laut polternd an ihren Wohnungen vorbeirumpeln und Gläser zum Klirren bringen, sondern die als attraktive Öffis gerne gesehen, aber wenig gehört und gespürt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Daher wird im Sinne der Grazerinnen und Grazer gefordert:

1.       Eine Novellierung des Eisenbahngesetzes ist insofern in Angriff zu nehmen, als im Eisenbahngesetz im Zulassungsverfahren hinsichtlich der Grenzwerte, Kriterien und Ö- Normen eine Unterscheidung zwischen Straßenbahnen und Eisenbahnen vorgenommen wird und

2.       Straßenbahnen speziell betreffend Begrenzung der Luftschallemissionen und Erschütterungsemissionen ein eigenes Regelwerk erhalten, um damit sicherzustellen, dass diese Fahrzeuge auch wirklich dem Stand der Technik entsprechen, wobei

3.       auch aus Sicherheitsüberlegungen im Sinne der Fahrgäste eine Begrenzung der für Traminsassen beim Fahrbetrieb auftretenden relevanten Beschleunigungsstöße festzulegen wäre und

4.       bei der Novellierung des Eisenbahngesetzes auf die Erfahrungen aus Graz zurückzugreifen und ExpertInnen der Holding Graz und allen anderen Beteiligungen der Stadt Graz sowie der BürgerInneninitiative-Straßenbahnanwohner_Innen in die Vorbereitungen einzubeziehen.