11/PET XXVI. GP

Eingebracht am 18.10.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Abgeordneter zum Nationalrat
Franz Eßl

Tamsweg, am 17. Oktober 2018

An Herrn

Präsidenten des Nationalrates
Mag. Wolfgang Sobotka
Parlament
1017 Österreich

Petition

Sehr geehrter Herr Präsident!

In der Anlage überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend

Petition für ein wolfsfreies Salzburg

mit dem Ersuchen um geschäftsordnungsgemäße Behandlung.

Mit freundlichen Grüßen

Abg.z.NR Franz Eßl

 


Petition für ein wolfsfreies Salzburg

Salzburg ist mit einem Anteil von mehr als einem Drittel der Landfläche ein von Grünland und Weidehaltung geprägtes Bundesland. Insgesamt werden dabei jedes Jahr über 100.000 Rinder, 35.000 Schafe und Ziegen sowie 5.000 Pferde und sonstige Nutztiere auf Weiden gehalten. Für rund 60 % der tierhaltenden Betriebe im Bundesland Salzburg stellen die Almen eine wichtige zusätzliche Futtergrundlage für die Tierhaltung dar. Die Weidewirtschaft ist neben der Produktion hochwertiger Lebensmittel dafür verantwortlich, dass die Kulturlandschaft in Salzburg ein Aushängeschild für den Sommertourismus sowie beliebter Erholungsraum für die Bevölkerung ist. Weiden leisten darüber hinaus einen unverzichtbaren Beitrag zur Artenvielfalt in Bergregionen.

Die Rückkehr von Wölfen stellt in Salzburg insbesondere für die Weidewirtschaft ein tiefgreifendes Problem dar, weil ein flächendeckender Schutz vor Wölfen aufgrund der geographischen und topographischen Gegebenheiten wirtschaftlich nicht möglich aber auch technisch in der Praxis nicht realisierbar ist. Die Lebensrealität der Bauern, von denen mehr als 2/3 im Nebenerwerb tätigen sind erlaubt nicht, die dafür theoretisch notwendigen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Es ist daher bei häufiger Wolfsanwesenheit von einer raschen Aufgabe der Weidewirtschaft auf betrieblicher Ebene auszugehen, was aus gesellschaftlicher Sicht allen Bemühungen der umfassenden Erhaltung der traditionellen Berglandwirtschaft im öffentlichen Interesse widerspricht.

Die Wolfrisse im Pongau im Mai 2018 haben gezeigt, dass der rechtliche Schutzstatus wenig Handhabe gegen Wölfe bietet, die sogar in Siedlungsnähe Risse verursachen. Auch die erhebliche Verunsicherung der Bevölkerung und unter den Weidetierhaltern geben Anlass, die Richtlinien dahin zu ändern, zu Schaden gehende Wölfe zeitnah entnehmen zu können und eine Rudelbildung in Salzburg zu verhindern.

Ein ausreichendes Futterangebot in Form von Wild- und Weidetieren führen zu einer dynamischen Entwicklung der Wölfe mit Reproduktionsraten von rund 30 Prozent. Durch die stetige Zunahme der Population und der Tatsache, dass der Wolf keine natürlichen Feinde hat, wird es zwangsläufig zum Kontakt und zum Konflikt mit der städtischen Bevölkerung und dem urbanen Siedlungsgebiet kommen, wie Beispiele aus Deutschland bereits zeigen.

Um eine Ausbreitung der Wölfe in Salzburg mit den damit verbundenen weitreichenden Folgen verhindern zu können und Salzburg wolfsfrei zu halten, ist eine Abänderung der FFH- Richtlinie zwingend erforderlich.

 

Der Salzburger Landesverband für Schafe und Ziegen und der Rinderzuchtverband Salzburg fordern daher:

1.       Die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen um Problemwölfe rasch entnehmen zu

können.

2.       Eine Abänderung der FFH-Richtlinie betreffend den Schutz von Wölfen.

        Der für das Management von Wölfen erforderliche gute Erhaltungszustand muss sich in seiner Beurteilung auf alle EU-Staaten beziehen, nicht auf Ebene der einzelnen Mitgliedsstaaten oder biogeographische Regionen. Die bestehenden Populationen in der EU sind derart miteinander genetisch vernetzt, dass wildbiologisch von einer zusammenhängenden Population ausgegangen werden kann, die sich in einem guten Erhaltungszustand befindet und deshalb ein europaweites Management eingeleitet werden kann.

        Dazu ist der strenge Schutzstatus für Wölfe in der FFH-RL in Artikel 12 u. 16 von „in ihrem natürlichem Verbreitungsgebiet" auf „in festgelegten Gebieten" abzuändern, die aufgrund einer wildökologischen Raumplanung zentrale Konfliktfelder mit der traditionellen Weidehaltung als kulturelles Erbe der Alpenregion berücksichtigen, was keinen dauerhaften Lebensraum für Wölfe in Salzburg ergeben kann.

        Dies muss auch gemäß der Zielsetzung der FFH-RL erfolgen, da diese in ihren Erwägungsgründen als Intention der Richtlinie explizit vorsieht, die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu fördern, wobei jedoch die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und regionalen Anforderungen berücksichtigt werden sollen.

Erwägungsgründe:

[... „Hauptziel dieser Richtlinie ist es, die Erhaltung der biologischen Vielfalt zu fördern, wobei jedoch die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und regionalen Anforderungen

berücksichtigt werden sollen."...]

Salzburg, 4. Oktober 2018