12/PET XXVI. GP

Eingebracht am 19.10.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition


 

An Herrn

Präsidenten des Nationalrates
Mag. Wolfgang Sobotka
Parlament

1017 Wien, Österreich

Wien, am 03.09.2018

Sehr geehrter Herr Präsident!

In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend

KEIN Ausverkauf des Wassers

Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf Unionsebene sicherzustellen, dass im Zuge der Revision der EU-Trinkwasser-Richtlinie:

a)      keine Regelungen verankert werden, die zur Forcierung der Liberalisierung bzw. Privatisierung und der Verpflichtung zur Wasseraufbereitung beitragen,

b)      der wirtschaftlicher Vergleichsdruck in der Branche nicht verschärft wird,

c)       die Wasserversorger nicht mit neuen Auflagen, Verpflichtungen und bürokratischen Hindernissen belastet werden und

d)      die Wasserversorgung in öffentlicher Hand gestärkt wird.

Seitens des Einbringers wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:

Die Sicherung der elementaren Daseinsvorsorge zählt zu den Kernaufgaben der Politik und ist eine moralische Verpflichtung gegenüber kommenden Generationen. Funktionierende Bildungs- und Gesundheitssysteme, Wasserversorgung, Müllentsorgung oder die gesicherte Versorgung mit leistbarer Energie gelten als Kernbereiche, zu deren Sicherung Politik und Gesetzgeber angehalten sind.

 

 

 


Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Abg.z.NR Erwin PREINER

Anlage PETITION

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Abg.z.NR Erwin PREINER - office@erwinpreiner.at - 7092 Winden am See, Franz Liszt-Str. 11


 


 

PETITION

des Abg.z.NR Erwin PREINER
betreffend der EU-Trinkwasser-Richtlinie

KEIN AUSVERKAUF DES WASSER!

Die Sicherung der elementaren Daseinsvorsorge zählt zu den Kernaufgaben der Politik und ist eine moralische Verpflichtung gegenüber kommenden Generationen. Funktionierende Bildungs- und Gesundheitssysteme, Wasserversorgung, Müllentsorgung oder die gesicherte Versorgung mit leistbarer Energie gelten als Kernbereiche, zu deren Sicherung Politik und Gesetzgeber angehalten sind.

Daseinsvorsorge kann nur als sicher betrachtet werden, wenn sie im Einflussbereich der öffentlichen Hand liegt, da hierdurch das Handeln der Entscheidungsträger demokratisch legitimiert wird und der politischen Verantwortlichkeit und Kontrolle unterliegt. So können Kriterien wie Bürgernähe, Leistbarkeit, Nachhaltigkeit, Arbeitsplatzsicherung, Stärkung des Wirtschaftsstandortes oder Versorgungssicherheit garantiert werden.

Europa wird in den Städten und in den Kommunen gelebt und deswegen sind die lokalen Interessen in den Vordergrund der europäischen Gesetzgebung zu rücken. Hinsichtlich der Wasserversorgung hat das aktuelle Vorhaben der EU-Kommission mit dem Anfang Februar veröffentlichten Vorschlag zur Revision der EU-Trinkwasserrichtlinie für deutliche Kritik gesorgt, da sie unseren Wasserversogern massive Schwierigkeiten bereiten könnte.

Als problematisch werden insbesondere angeführt:

Ø  Die Untersuchungsumfänge würden vor allem für kleine Wasserversorgungsunternehmen unverhältnismäßig steigen. Laut einer Studie der

 


Universität für Bodenkultur würden sich die Kosten der Trinkwasseruntersuchung für diese Versorger mit einer maximale Wasserabgabemenge von 36.500 m3 jährlich, von denen es im Burgenland eine größere Anzahl

 

gibt, von € 250.- auf ca. € 18.000.- erhöhen, was in keiner Relation zum Nutzen steht bei rund 50 Cent pro Kubikmeter Wasser nur für die Wasseruntersuchung.

Ø Bisherige Indikatorparameterlisten (entspricht Richtwerten) sollen gestrichen werden, hingegen Parameter, die keine gesundheitliche Relevanz aufweisen, zu Parameterwerten (Grenzwerten) werden. Die Gefahr von gesundheitlich nicht zu begründenden Grenzwertüberschreitungen mit allen damit verbundenen Problemen - von der Information der Bevölkerung bei Überschreitung bis hin zur Wasseraufbereitung erhöht sich damit massiv.

Ø Neue Substanzen (u.a. hormonaktive Substanzen) im Ultraspurenbereich sollen in die Parameterlisten aufgenommen werden, die rein als Vorsorgewerte zu sehen sind und in diesen Konzentrationsbereichen keine Relevanz haben - dadurch wird ein enormer Druck in Richtung der Wasserversorgungsunternehmen bewirkt, die genutzten Wässer aufzubereiten, was fachlich nicht nachzuvollziehen ist.

Ø  Vor allem bei Pestiziden (Pflanzenschutzmittelsubstanzen und deren Abbauprodukten), aber auch bei anderen Substanzen war es bisher möglich, mangels gesundheitlicher Gefährdung für maximal 3 mal 3 Jahre Abweichungen zu erlauben (Erlassung von

Trinkwasserausnahmebescheiden). Dies soll zukünftig wegfallen, was zum Druck in Richtung einer sofortigen Aufbereitung führt - auch wenn Maßnahmen gesetzt werden, die allerdings einen gewissen Zeitraum bis zur Wirkungsentfaltung brauchen.

Ø  Der Schutz von Wasserkörpern, welcher von den Behörden, bzw. den Verursachern (z.B.: der Landwirtschaft) wahrzunehmen ist, wird zu wesentlichen Teilen an den Wasserversorger delegiert, was für die burgenländischen Wasserversorger nicht bewältigbar ist.

Ø  Bei der Risikobewertung der Hausinstallationen wird ebenfalls Druck in Richtung Aufbereitung erzeugt, damit negative Veränderungen durch die Hausinstallation nicht stattfinden. Sinnvoller wäre eine Regelung, dass nur geeignete Materialien

 


einzusetzen sind.

Ø  Bisher schon gegebene Informationspflichten sollen massiv überzogen wer-den. Es wird eine Reihe an Daten eingefordert, die zwar im Rahmen von Benchmarkingvergleichen nützlich sein können, aber nicht Ziel einer Trinkwasserrichtlinie sein sollten. Dies geht über den Informationsbedarf für den Kunden weit hinaus und führt zu einem verstärkten Wettbewerbsdruck, der auch für Ziele der Liberalisierung bzw. Privatisierung genutzt werden kann.

 

 

Gerade in Österreich wurde die EU-Bürgerinitiative "Right to Water" sehr unterstützt, wobei es den Unterzeichnern weniger um eine bessere Wasserversorgung als um ein Verhindern der Perspektive „Ausverkauf des Wassers“ ging. Auch der aktuelle Entwurf zur Revision der Trinkwasserrichtlinie lässt Impulse in Richtung Liberalisierung bzw. Privatisierung durch die Hintertür erkennen.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf Unionsebene sicherzustellen, dass im Zuge der Revision der EU-Trinkwasser-Richtlinie:

a)keine Regelungen verankert werden, die zur Forcierung der Liberalisierung bzw. Privatisierung und der Verpflichtung zur Wasseraufbereitung beitragen,

b)   der wirtschaftlicher Vergleichsdruck in der Branche nicht verschärft wird,

c)die Wasserversorger nicht mit neuen Auflagen, Verpflichtungen und bürokratischen Hindernissen belastet werden und

d)   die Wasserversorgung in öffentlicher Hand gestärkt wird.