16/PET XXVI. GP
Eingebracht am
13.12.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom
Original sind möglich.
Petition
An Herrn
Präsidenten des Nationalrates
Mag. Wolfgang Sobotka
Parlament
1017 Wien, Österreich
Wien, am 13.Dezember 2018
Sehr geehrter Herr Präsident!
In der Anlage überreiche ich/ überreichen wir Ihnen gem. §100 (1) GOG-NR die Petition betreffend Reduktion von Plastikmüll
Seitens der Einbringerlnnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht angenommen:
Abfallwirtschaftsgesetz 2002 - AWG 2002
Dieses Anliegen wurde bis zur Einbringung im Nationalrat von _____________ BürgerInnen unterstützt.
Mit der Bitte um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser Petition verbleibe ich/verbleiben wir mit freundlichen Grüßen
Anlage
Hinweis: Ggf. vorgelegte Unterschriftenlisten werden nach dem Ende der parlamentarischen Behandlung datenschutzkonform vernichtet bzw. gelöscht, soweit diese nicht nach den Bestimmungen des Bundesarchivgesetzes zu archivieren sind.
Wien, am 13.12.2018
Parlamentarische Petition „Reduktion von Plastikmüll“
der Abgeordneten zum Nationalrat
Doris Margreiter und Klaus Uwe Feichtinger
Kunststoffe haben in fast alle Lebensbereiche Einzug gefunden und sind aus heutiger Sicht nirgends wegzudenken. Aufgrund der Allgegenwärtigkeit dieser Werkstoffe im Verpackungssektor stellt deren Reduktion eine ernstzunehmende Herausforderung dar.
1) Im Bereich des Recyclings und Wiederverwertens
müssen Kunststoffe
sortenrein der Wiederverwertung zugeführt werden, was meist nur
unzureichend möglich ist.
2) Gemischte Kunststofffraktionen werden letztlich zur thermischen Verwertung überführt, was zu einer unnötigen Steigerung der CO2-Emissionen führt.
3)
Die Herstellung von
Kunststoffen ist energieintensiv und verbraucht wertvolle
und nicht unendlich verfügbare Ressourcen wie Erdöl.
4) Eine regelmäßige Aufnahme von
gesundheitsbedenklichen Inhaltsstoffen (wie
z.B. Weichmacher & Mikroplastik etc.) über die Nahrungskette kann
zudem
unsere Gesundheit langfristig negativ beeinflussen.
Letztlich setzt der Handel Kunststoffverpackungen
in Umlauf, welche durch die KonsumentInnen und EndverbraucherInnen entsorgt
werden müssen und für diese Kosten verursacht. Für die
KonsumentInnen gibt es aber keinerlei Wahlmöglichkeit,
was die Verpackungsmaterialien angeht. Meist gibt es Verbundstoffverpackungen,
wie etwa Tetrapack™ oder Kunststoffflaschen z.B. bei Limonaden und Milch
und
dies größtenteils in Form von Einwegverpackungen. Die
Wahlmöglichkeit ist bis auf wenige Produkte wie Milch, Mineralwasser und
Bier eingeschränkt. Dies gilt es nachhaltig zu ändern!
Der Nationalrat wird ersucht, nachfolgende Maßnahmen im Rahmen der Bundesgesetzgebung zu beschließen:
1) Die verpflichtende Einführung eines Pfandsystems für EinwegPlastikverpackungen, um eine Rücklaufquote von 90% zu erzielen.
2) Gleichzeitig soll der Mehrweganteil für
Getränkegebinde kontinuierlich auf
50% bis 2020 und mindestens 70% bis 2022 gesteigert werden. Dies verlangt entsprechende
Anpassungen der Nachhaltigkeitsagenda für Getränkeverpackungen.
3) Um den KonsumentInnen eine klare
Unterscheidbarkeit zwischen Einweg- und Mehrweggebinden zu ermöglichen,
muss zudem eine Kennzeichnungspflicht
für Getränkegebinde eingeführt werden.
4) In Bereichen, in denen Kunststoffverpackungen
derzeit aus technischen oder hygienischen Gründen notwendig sind,
müssen die ProduzentInnen, im
Austausch mit Forschungseinrichtungen mit entsprechender Kompetenz
biologisch abbaubare Alternativverpackungen entwickeln und verwenden, um
den Einsatz von erdölbasierenden Grundstoffen zu reduzieren.
5) Gebietskörperschaften, Unternehmen, Institutionen sowie Personen die Umweltgesetze massiv missachten und dadurch die Erreichung der Umweltziele auf kommunaler und nationaler Ebene erschweren bzw. verhindern, müssen mit erheblichen Strafen bedroht werden können. Entsprechendes Umweltstrafrecht ist zu erlassen bzw. gegebenenfalls zu novellieren und anzupassen.