20/PET XXVI. GP

Eingebracht am 28.02.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

 

Abgeordneter zum Nationalrat

Wolfgang Zinggl

Wien, am 28.2.2019

An Herrn

Präsidenten des Nationalstes

Mag. Wolfgang Sobotka

Parlament 1017 Wien, Österreich

 

Sehr geehrter Herr Präsident! In der Anlage überreichen wir Ihnen gem. § 100 (1) GOG-NR die Petition betreffend

Petition für den Erhalt des Status „Welterbe für das historische Zentrum von Salzburg"

mit dem Ersuchen um geschäftsordnungsmäßige Behandlung.

Seitens des Einbringenden wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz angenommen. Vertragspartner der Welterbekonvention und damit für deren Einhaltung verantwortlich ist die Republik Österreich. Bei BGBL. Nr. 60/1993 handelt es sich um die Welterbekonvention in Form eines Bundesgesetzes.

Mit freundlichen Grüßen,

Abg. z. NR Wolfgang Zinggl


Petition für den Erhalt des Status „Welterbe für das historische Zentrum von Salzburg"

Im Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Salzburg fehlt in der Legende die Kenntlichmachung des Welterbes. Gemäß § 43 Abs. 1 Z 1 Salzburger Raumordnungsgesetz sind Flächen mit Nutzungsbeschränkungen aufgrund von Bundes- oder Landesgesetzen kenntlich zu machen. Die Volksanwaltschaft hat diese Rechtsauffassung am 26.02.2019 bestätigt. Bei BGBL. Nr. 60/1993 handelt es sich um die Welterbekonvention in Form eines Bundesgesetzes.

1.   "Die Bundesregierung wird aufgefordert, erforderliche Maßnahmen zu setzen, um sicherzustellen, dass der Erhalt des UNESCO-Welterbestatus des historischen Zentrums von Salzburg weiterhin gewährleistet bleibt."

2.       „Die Österreichische Bundesregierung, insbesondere das Bundeskanzleramt, wird ersucht, in Zusammenarbeit mit dem Land und der Stadt Salzburg auf die Eintragung der Welterbezone gem. § 43 Abs. 1 Z. 1. Salzburger Raumordnungsgesetz im Flächenwidmungsplan bei Land und Stadt Salzburg hinzuwirken."