24/PET XXVI. GP

Eingebracht am 24.04.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Abgeordneter zum Nationalrat
Hermann Gahr

Wien, am 24. April 2019

An Herrn

Präsidenten des Nationalrates
Mag. Wolfgang Sobotka
Parlament

1017 Wien, Österreich

 

Petition

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

In der Anlage überreichen wir Ihnen gem. § 100 (1) GOG-NR die Petition betreffend

 

„Schutz für Nutz- und Haustiere“

 

mit dem Ersuchen um geschäftsordnungsmäßige Behandlung.

Mit freundlichen Grüßen

Abg. z. NR Hermann Gahr


Petition: Schutz für Nutz- und Haustiere
Bauernschaft in großer Sorge vor dem Wolf

Die Wipptaler und Stubaier Bauernschaft befindet sich in großer Sorge. Im benachbarten Südtirol ist eine schnelle Verbreitung des Wolfes zu vermerken. Es sind nun bereits auch an Südtirol angrenzende Gebiete, unter anderem das Wipp- und das Stubaital, von dieser beunruhigenden Entwicklung betroffen. Eine Analyse der Südtiroler Landesverwaltung konnte im Jahr 2017 sechs verschiedene Individuen von Wölfen feststellen. Im Jahr 2018 konnten daraufhin weitere Wolfsnachweise genetisch belegt werden. Dabei handelt es sich um Einzelwölfe, sowie auch um ganze Wolfsrudel!

Die Abteilung Land- und Forstwirtschaft der Südtiroler Landesverwaltung konnte allein von März bis November letzten Jahres 35 Schaf- bzw. Lammrisse, welche durch Wölfe verursacht wurden, verzeichnen. Diese Zahlen sind alarmierend! Gerade für uns Bauern aus dem Wipp- und Stubaital ist die Rückkehr der Wölfe eines der brennendsten Themen für die Zukunft. Wir brauchen Sicherheit: Für die Tiere, für die Menschen - für den Tourismus und die Landwirtschaft.

Allein in Tirol gibt es rund 2.100 bewirtschaftete Almen, die sich auf 380.000 ha Fläche verteilen. Dort verbringen jedes Jahr um die 32.000 Kühe, 77.000 Stück Jungrinder, 3.100 Pferde, 80.000 Schafe sowie 5.900 Ziegen den Sommer. Es lassen sich bereits erste Auswirkungen der Rückkehr der Wölfe in unserem dicht besiedelten Alpenraum sowie bei unseren bewirtschaften Almen und Bergwiesen erkennen. Immer mehr Landwirte überlegen, ihre Tiere im Tal zu lassen, da sie ihre Haus- und Nutztiere nicht hilflos den Wölfen aussetzen möchten. Unsere Nutztiere gehören geschützt!

Die Almwirtschaft in Tirol ist neben dem für die gealpten Tiere gesunden Auslauf und der daraus folgenden Produktion von hochwertigen und gesunden Lebensmitteln, auch ein wichtiges Aushängeschild für den Tourismus. Einheimische sowie Touristen nutzen die Almen als Erholungsgebiet, unsere Haus- und Weidetiere sorgen für eine gepflegte Kulturlandschaft, ohne sie würden die Almen zuwachsen und ein Fremdenverkehr in der heutigen Form wäre unmöglich, somit ist nicht nur das Wohlbefinden der gealpten Tiere, sondern auch der Tourismus in Tirol durch den Wolf gefährdet.

Die Berglandwirtschaft leistet darüber hinaus einen unverzichtbaren Beitrag zur Artenvielfalt in den Bergregionen. Auch wird durch das Abgrasen der Tiere die Grasnarbe gepflegt und somit werden starke Erosionen im Gebirge verhindert. Ein flächendeckender Herdenschutz ist praktisch und wirtschaftlich aus topografischen Gegebenheiten nicht möglich. Es ist unmöglich alle unsere Almen und Wiesen im Hochgebirge und steilen, abschüssigen Gelände komplett einzuzäunen.

Schutz für unseren Siedlungsraum und damit auch für Haus- und Weidetiere

Es ist für uns unvorstellbar, dass in der Gesamtbetrachtung der Folgen für den in Jahrhunderten geschaffenen nachhaltig bewirtschafteten Siedlungsraum in den Alpen der Wiederansiedlung des Wolfes von Tierschutzorganisationen der Vorrang eingeräumt wird und unsere Haus- und Weidetiere außer Acht gelassen werden. Auch die Jagd hat durch die Rückkehr der Wölfe mit extremen Problemen zu kämpfen. Deswegen verlangen wir, die gesetzliche Verankerung des Schutzes unserer Haus- und Weidetiere. Schutz muss in erster Linie für Haus- und Weidetiere gelten. Diese sind für Wölfe eine einfache Beute. Wölfe haben in Österreich keine natürlichen Feinde und können sich daher ungehindert fortbewegen und fortpflanzen.

Besonders zu beachten ist die brutale Art und Weise, wie Wölfe Haus- und Weidetiere reißen oder verletzen. Hier muss man auf die gesetzliche Definition der Tierquälerei zurückgreifen. Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen. Laut dieser Erklärung müssen Bäuerinnen und Bauern alles dransetzen, ihre Haus- und Weidetiere zu schützen. Die derzeitige gesetzliche Regelung lässt es aber nicht zu, dass Landwirte ihre Tiere ausreichend schützen, da es keinen hundertprozentigen Herdenschutz gibt und der Wolf einen absoluten Schutzstatus genießt.

Deswegen ist es jetzt Zeit zu handeln! Wir müssen unsere Tiere schützen!

Daher fordern wir:

       Schutz für unsere Haus- und Weidetiere

       Schutz für Wildtiere (Hirsche, Rehe, Gämsen...)

       Schutz für die betroffenen Menschen in der Region und für unsere Gäste

       Erhalt der Kulturlandschaft und der flächendeckenden Berglandwirtschaft

       Erhalt der einzigartigen Almwirtschaft

       Verankerung des Schutzes und des Tierwohls für Haus- und Weidetiere durch geeignete gesetzliche Maßnahmen

       Schaffung von gesetzlichen Regelungen, damit die Bäuerinnen und Bauern die Möglichkeit haben ihre Haus- und Weidetiere, laut dem geltenden Tierschutzgesetz, vor ungerechtfertigten Schmerzen, Leiden oder Schäden zu schützen.

      Abänderung der FFH-Richtlinie: Senkung des Schutzstatus des Wolfes, um national Entnahmen möglich zu machen. Klare gesetzliche und unbürokratische Rahmenbedingungen für Entnahmen des Wolfes

       Zur Regulierung des Bestandes muss eine kontrollierte Bejagung möglich sein. Wie es auch bei jedem anderen Wildtier der Fall ist.