An die

Parlamentsdirektion

Herrn Mag. Gottfried Michalitsch                                                              Wien, am 3. April 2018

 

 

Betreff: Bürgerinitiative 20/BI

 

 

Sehr geehrter Herr Mag. Michalitsch,

 

wir danken für die Gelegenheit zur angesprochenen Bürgerinitiative Stellung nehmen zu können und tun dies gerne im Detail anhand des Originaltextes des eingebrachten Schriftstückes.

 

Im Falle der Einverleibung des Botanischen Gartens, der selbständiger Bestandteil des Weltkulturerbes Schönbunn ist in den Tiergarten könnten nur mehr Besucher/innen mit einer gültigen Eintrittskarte für den Tiergarten dieses Juwel besuchen. Die direkte frei zugängliche Verbindung vom Palmenhaus zur Gloriette würde entfallen, ebenso der Zugang von der Maxingstraße in den Schlosspark. Weiter werden massive Beeinträchtigungen der Substanz und die Abwertung der Bedeutung des Botanischen Gartens durch die Eingliederung in den Tiergartenbetrieb befürchtet.

 

Es ist falsch, dass der Botanische Garten ein „selbständiger“ Bestandteil des Weltkulturerbes ist. Weltkulturerbe ist „das Schloss und die Gärten von Schönbrunn“ als Gesamtkunstwerk. Natürlich gehört dazu auch der Botanische Garten, wie auch der Tiergarten Schönbrunn Teil des Weltkulturerbes ist.

 

Es ist richtig, dass bei Übertragung an den Tiergarten der Garten nur gegen Eintrittsgebühr besucht werden kann. Aber bereits jetzt muss für besonders pflegeintensive Teile des Schlossparks Eintritt bezahlt werden: Kronprinzengarten, Irrgarten und Orangeriegarten.

 

Die kürzeste und direkte Verbindung zwischen Palmenhaus und Gloriette ist der Weg über den Neptunbrunnen östlich am Tiergarten vorbei und nicht durch den Botanischen Garten.

 

Der Zugang von der Maxingstraße in den Schlosspark ist seit Jahrzehnten nur werktags möglich, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist das Tor an der Maxingstraße 13b geschlossen!

Allerdings planen wir einen neuen, ausschließlich für Fußgänger nutzbaren Zugang nördlich der Tiergarten Orang.erie (Maxingstraße 13a) der täglich und ganzjährig zur Verfügung steht.

 

Absolut nicht nachvollziehbar ist die angebliche Angst um die Substanz und die Bedeutung des Botanischen Gartens durch die Eingliederung in den Tiergarten.

Wir betreiben und betreuen seit 1992 den Tiergarten Schönbrunn, der unter Denkmalschutz steht und seit 1996 Weltkulturerbe ist, in ständigem Einvernehmen mit dem Bundesdenkmalamt, mit dem natürlich auch das Projekt Botanischer Garten abgesprochen sind.

Ein schönes Beispiel für unseren Umgang mit dem Weltkulturerbe ist wohl das Erste Palmenhaus von Schönbrunn am Rande des Botanischen Gartens. Dieses Gebäude, das ebenfalls zum Weltkulturerbe gehört, war im Laufe der Jahre bis zur Unkenntlichkeit umgebaut und entstellt worden und zuletzt als Filmstudio genutzt bis es wegen Baufälligkeit gesperrt werden musste.

Wir haben es 2005 übernommen und 2009 als „Orang.erie“ mit Orang Utan Innen- und Außenanlagen, Festsaal, Café und Büros wiedereröffnet. Wir erlauben uns die Fotos vor und nach der Übernahme, Sanierung und Revitalisierung beizulegen.

 

Jeder, der die Entwicklung des Schönbrunner Tiergartens in den letzten 25 Jahren verfolgt hat, weiß, dass es unser großes Anliegen ist, dieser großartigen Anlage wieder den Stellenwert und die Bedeutung zu geben, die sie verdient und an der sich unsere zahlreichen Besucher aus dem In- und Ausland erfreuen können. Das gleiche würden wir mit dem Botanischen Garten tun, ihn wieder als „Juwel“ erstrahlen lassen, ihm wieder Leben einhauchen und damit ungleich mehr Menschen erfreuen, als das heute möglich ist. Auch wenn sie dafür einen kleinen Beitrag leisten müssen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dagmar Schratter

Prof. Dr. Dagmar Schratter

Direktorin

Schönbrunner Tiergarten GmbH

Maxingstraße 13 b | 1130 Wien, Austria

T +43 1 877 92 94 - 234 | F +43 1 877 96 41

d.schratter@zoovienna.at | www.zoovienna.at

 

FN 47954x | HG Wien | UID: ATU 36794108 | DVR-Nr. 0673765

 

Filmstudios ca. 2004

 

Tiergarten-Orang.erie 2018