An die

Parlamentsdirektion

NR-AUS-PETBI.Stellungnahme@parlament.gv.at.

 

 

Down Syndrom Österreich bedankt sich für die Möglichkeit einer Stellungnahme zur Bürgerinitiative #fairändern.

 

 

Vorbemerkung:

Für Down Syndrom Österreich sind die Rechte von Menschen mit Behinderungen, aber auch die Frauenrechte unantastbar. Es darf nicht Gegenstand der Diskussion werden, dass diese beiden Themen gegeneinander ausgespielt oder aufgewogen werden, wie dies leider in der aktuellen Diskussion rund um die Bürgerinitiative der Fall ist. Gesetzliche Errungenschaften zum Wohle und zur Selbstbestimmung von Frauen dürfen nicht angetastet werden. Die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen sollten im Sinne der UN-Konvention gestärkt werden.

 

 

Zum Thema Down Syndrom haben wir folgende Anmerkungen:

 

1. Down Syndrom Österreich sieht die Bürgerinitiative #fairändern differenziert. Wir möchten nicht in eine grundsätzliche Werte- und Weltanschauungsdiskussion einsteigen bzw. dafür instrumentalisiert werden. Allerdings können wir uns als Verein mit einigen Punkten identifizieren.

 

 

2. Was wir unterstützen: Eine Behinderung darf nicht Grund für einen Spätabbruch sein!

Dennoch braucht es einen gesetzlichen Rahmen, der wie bisher die Möglichkeit eines Spätabbruchs unter bestimmten Umständen („wenn der Schwangerschaftsabbruch zur Abwendung einer nicht anders abwendbaren ernsten Gefahr für das Leben oder eines schweren Schadens für die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren erforderlich ist“) möglich macht. Wünschenswert wäre hier eine wertefreie und objektive Beratung durch Fachleute bzw. eine Ethikkommission.

 

 

3. In der derzeitigen Gesetzgebung wird das Down Syndrom gleichgesetzt mit einer Schwerstbehinderung. Somit besteht aktuell die Möglichkeit, einen Embryo mit der Diagnose Down Syndrom bis zur Geburt abtreiben zu können.

 

 

 

 

 

 

 

 

Gerade beim Down Syndrom ist aber eine relativ zuverlässige Diagnose innerhalb der Fristenlösung (bzw. bis kurz danach) möglich, sodass es aus unserer Sicht keine Veranlassung gibt, ein Kind mit der alleinigen Diagnose Trisomie 21 nach der 16. SSW abzutreiben.

 

 

4. In diesem Zusammenhang möchten wir darauf verweisen, dass ungeborene Kinder mit Trisomie 21 zwar in der Schwangerschaft als schwerbehindert angesehen werden, kommt ein Kind mit Trisomie 21 jedoch auf die Welt, gilt diese Einstufung nicht mehr. Eltern müssen um zahlreiche Unterstützungen kämpfen (angemessene Pflegestufe, Therapien, Unterstützung bei Inklusion in Kindergarten und Schule, angemessene Unterstützung im Beruf etc.). Diese Diskrepanz gilt es zu beseitigen: Es ist an der Zeit, Menschen mit Trisomie 21 im Sinne des Inklusionsgedankens der UN-Behindertenrechtskonvention bestmöglich auf ihrem Lebensweg zu unterstützen, dazu gehören auch unkomplizierte Behördenwege, berufliche Chancen und Möglichkeiten, vor allem aber eine gesellschaftliche Akzeptanz, die wir uns von der Politik besser gesteuert wünschen.

 

 

5. Wie zahlreiche Erfahrungen von betroffenen Frauen zeigen, wird eine Beratung von Frauen, die ein Kind mit Trisomie 21 erwarten, bisher nicht immer neutral und objektiv durchgeführt. Hier wünschen wir uns eine bessere Aufklärung der Eltern, vor allem aber eine grundlegende Schulung von Ärzt*innen und all jenen Personen, die in diesem Zeitraum der Entscheidungsfindung mit der Frau zu tun haben. Ziel sind die bestmögliche und objektive Information und Beratung, damit Frauen auf Basis dieser ihre Entscheidung treffen können. Hier besteht unserer Meinung nach noch enormer Nachholbedarf!

 

 

6. Frauen, die sich entscheiden, ein Kind mit Trisomie 21 zu bekommen, sollten in ihrer Entscheidung positiv bestärkt werden. Auch hier ist eine bessere Aufklärung nicht nur durch die Ärzt*innen, sondern auch der Ärzt*innen selbst wünschenswert. Wir denken z.B. an einschlägiges Informationsmaterial, Kontakte zu Sozialarbeiter*innen, Psycholog*innen, aber auch zu Eltern, die bereits ein Kind mit Trisomie 21 haben!

 

 

Fazit: Menschen mit Behinderungen dürfen nicht diskriminiert werden, weder vor ihrer Geburt noch danach. Wir treten für eine bestmögliche Unterstützung der Frauen und Familien in der Zeit der Schwangerschaft ein, sowohl bei der Entscheidungsfindung als auch in der Begleitung der Schwangerschaft, und wir  fordern auch bessere Rahmenbedingungen und mehr Unterstützung und Akzeptanz für Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft, damit wieder mehr Eltern den Mut finden, gerade Kinder mit Down Syndrom auf die Welt zu bringen!

 

 

 

 

 

Wir wünschen uns eine bunte Gesellschaft, in der auch Menschen mit Behinderungen einen Platz finden.

 

Gerade Menschen mit Down Syndrom bereichern die Gesellschaft durch ihre direkte Art und ihr unvoreingenommenes Wesen. Und wie alle Menschen brauchen sie unsere Liebe und Fürsorge. Dies kann nur in einer Gesellschaft geschehen, die ihnen eine Chance gibt. Menschen mit Down Syndrom und ihr soziales Umfeld bestmöglich zu unterstützen, dafür treten wir als Verein Down Syndrom Österreich ein!

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Monika Mazegger

Verein Down-Syndrom Österreich

 

 

 

 

Sylvia Andrich

Obfrau