SCHRIFTLICHE INFORMATION gemäß § 6 EU-InfoG

zu Top 3 der Tagesordnung des

Ständigen Unterausschusses in EU-Angelegenheiten am 22. Mai 2018

 

1.      Bezeichnung des Dokuments

COM (2017) 753 final Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)

 

2.      Inhalt und Ziel der Vorlage

Die Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch hat das Ziel, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von für den menschlichen Gebrauch bestimmtem Wasser ergeben, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit zu schützen.

Die bestehende Trinkwasser-Richtlinie wurde 1998 veröffentlicht und zuletzt 2015 überarbeitet. Der aktuelle, auf Basis einer Evaluierung verfasste, Vorschlag umfasst im Wesentlichen die Qualität des Wassers für den menschlichen Gebrauch, die Gefahrenbewertung von Wasserkörpern, die Risikobewertung von Hausinstallationen und den Zugang zu Wasser.

 

3.      Hinweise auf Mitwirkungsrechte des Nationalrates und Bundesrates

Mitwirkungsrechte bestehen gemäß Art. 23e ff B-VG.

 

4.      Auswirkungen auf die Republik Österreich einschließlich eines allfälligen Bedürfnisses nach innerstaatlicher Durchführung

Der sich ergebende Anpassungsbedarf auf nationaler Ebene hängt vom Endergebnis der Verhandlungen ab und lässt sich derzeit noch nicht abschließend feststellen.

 

5.      Position der zuständigen Bundesministerin samt kurzer Begründung

Österreich nimmt die Bedenken der Bundesländer und der Wasserversorger, insbesondere der kleinen, ernst. Nach der Koordinationssitzung mit BMNT, BMDW und Ländern wurden dem derzeitigen BG Vorsitz die fachlichen Bedenken Österreichs mitgeteilt.

Die Neufassung der Richtlinie fällt hinsichtlich der Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch in die Zuständigkeit des BMASGK. Die Richtlinie behandelt allerdings auch die Bereiche Hausinstallationen (Bauprodukte) und den Zugang zu Wasser, welche nicht in die Zuständigkeit des BMASGK fallen.

 

6.      Angaben zur Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität

Aus Sicht der Länder besteht für eine grundlegende Änderung des Überwachungssystems kein Handlungsbedarf, da sich die bisherigen Regelungen bewährt haben. Es wurde eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben. Der Bundesrat hat am 13.03.2018 eine begründete Stellungnahme (Subsidiaritätsrüge) an den Rat übermittelt.

 

7.      Stand der Verhandlungen inklusive Zeitplan

Die Trinkwasser-Richtlinie wird in der RAG Umwelt (Zuständigkeit BMNT) behandelt. Der Vorschlag wurde am 1.2.2018 von der EK vorgelegt und bis jetzt in sechs RAGs unter BG-Vorsitz diskutiert. BG plant zwei weitere RAGs sowie die Vorlage eines ersten technischen Kompromissvorschlages am 24.05.2018. Die Verhandlungen sowie die Arbeiten am Kompromissvorschlag sollen unter AT-Ratspräsidentschaft fortgeführt werden.

Der Bericht des zuständigen EP- Ausschusses (ENVI) wird für Mitte Mai erwartet, mit einer Abstimmung im EP ist erst im Herbst 2018 zu rechnen.