SCHRIFTLICHE INFORMATION gemäß § 6 EU-InfoG

zu Top 2 der Tagesordnung des

Ständigen Unterausschusses in EU-Angelegenheiten am 22. Mai 2018

 

1.      Bezeichnung des Dokuments

COM (2018) 131 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde

 

2.      Inhalt und Ziel der Vorlage

Die Arbeitsbehörde soll unter anderem

·        Zugang zu Informationen von Einzelpersonen und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zu Rechten und Pflichten in grenzüberschreitenden Situationen sowie zu grenzüberschreitenden Arbeitsmobilitätsdiensten erleichtern;

·        den Informationsaustausch und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden – ggf. auch koordinierte und gemeinsame Inspektionen erleichtern;

·        eine Mediatorenfunktion bei Streitigkeiten zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten annehmen;

·        die Mitgliedstaaten beim Kapazitätsaufbau im Hinblick auf die Durchsetzung des einschlägigen Unionsrechts unterstützen.

Die Arbeitsbehörde soll in all diesen Bereichen vorwiegend informieren, koordinieren und unterstützen. Sie soll einige bestehende EU-Gremien ersetzen.

 

3.      Hinweise auf Mitwirkungsrechte des Nationalrates und Bundesrates

Mitwirkungsrechte bestehen gemäß Art. 23e ff B-VG.

 

4.      Auswirkungen auf die Republik Österreich einschließlich eines allfälligen Bedürfnisses nach innerstaatlicher Durchführung

Der sich ergebende Anpassungsbedarf auf nationaler Ebene hängt vom Ergebnis der Verhandlungen ab und lässt sich derzeit noch nicht feststellen.

 

5.      Position der zuständigen Bundesministerin samt kurzer Begründung

Grundsätzlich sehen wir Bemühungen, die die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden im Hinblick auf die wirksame Durchsetzung von Unionsrecht erleichtern, positiv – auch um den Binnenmarkt zu stärken. Gerade im Hinblick auf die zu führenden Verhandlungen zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen ist ein Mehrwert der Arbeitsbehörde im Vergleich zu den bestehenden, bewährten Strukturen und Gremien auf EU-Ebene nötig. Auf eine vernünftige Kosten-/Nutzenrelation muss jedenfalls Bedacht genommen werden. Wichtig ist, dass die Kompetenzen nationaler Behörden vom Vorschlag nicht berührt werden dürfen und kein bürokratischer Mehraufwand betrieben wird.

 

 

6.      Angaben zur Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität

Die Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität sind noch zu prüfen.

 

7.      Stand der Verhandlungen inklusive Zeitplan

Die Diskussion auf Ratsarbeitsgruppen-Ebene hat unter bulgarischem Vorsitz im April 2018 begonnen. Das Europäische Parlament hat noch keine Stellungnahme abgegeben.