Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) dankt für die Übersendung der beiden Entschließungsanträge und erstattet dazu folgende Stellungnahme:

 

Der ÖRAK begrüßt jegliche Bestrebungen, der fortschreitenden Digitalisierung durch Anpassungen der gesetzlichen Vorschriften bestmöglich Rechnung zu tragen, so wie dies hier für den Konsumentenschutzbereich angedacht ist. Zugleich erlaubt sich der ÖRAK den Hinweis, dass sich viele Bereiche der Digitalisierung, wie etwa datenschutzrechtliche Regelungen, nicht nur auf Konsumenten beschränken. Gesetzliche Konsolidierungs- und Anpassungsmaßnahmen sollten daher im gebotenen Maß stets sektorübergreifend vorgenommen werden, um solcherart das Risiko konfligierender Rechtsvorschriften zu minimieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Mag. Silvana Asen

Juristischer Dienst

 

Österreichischer Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK)

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