Wenn die Arbeitnehmer dieselbe Steuerleistung in AT erbringen erklärt sich eine Kürzung der Familienbeihilfe auf gar keinen Fall. Werden die steuerlichen Verpflichtungen in Österreich dem seines Heimatlandes angepasst - wäre der Fall ein anderer. In jedem Fall ist hier eine eklatante soziale Kälte sichtbar. Finde diese Änderung weder zeitgemäß noch weiterer Begutachtung nötig - absolutes No-Go!