Die Familienbeihilfe wird über den Familienlastenausgleichsfonds bezahlt. Dieser wird aus Dienstgeberabgaben auf unselbstständige Einkommen gespeist- die Höhe dieser Dienstgeberabgabe ist unabhängig davon, woher die Dienstnehmer stammen.

Daher ist auch nicht einzusehen, dass die Familienbeihilfe plötzlich indexiert werden soll. Nachdem das Argument die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten sind, müsste im Umkehrschluss die Familienbeihilfe auch innerhalb Österreichs an die jeweiligen Lebenshaltungskosten angepasst werden - im Burgenland würde dann eben weniger ausgezahlt und in Vorarlberg oder Salzburg dafür umso mehr! Will das jemand?

Aus diesem Grund lehne ich diesesn Gesetzesentwurf ab!