Ich halte die Anpassung der Familienbeihilfe an die jeweiligen Lebenshaltungskosten des Landes, in dem das Kind lebt, für RICHTIG. BEGRÜNDUNG:  Es zahlt NICHT der ausländische Elternteil, der in Österreich lebt, in den FLAF sondern es zahlen die ÖSTERREICHISCHEN ARBEITGEBER in den Familienlastenausgleichsfonds.