Sehr geehrte Damen und Herren,

 

zum Entwurf des Bundesgesetzes über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung von terroristischen und bestimmten anderen Straftaten (PNR-Gesetz – PNR-G) erlassen und das Bundeskriminalamt-Gesetz geändert wird darf ich wie folgt Stellung nehmen:

 

Das geplante PNR-Gesetz bringt den BürgerInnen eine anlasslose und verdachtsunabhängige Massenspeicherung von personenbezogenen Daten und zwar nicht nur für Flüge in Drittstaaten, sondern für alle Flüge aus oder nach Österreich, auch innerhalb des Schengen-Raumes. Diese geplante österreichische Regelung erfüllt damit die EU-Richtlinie weit über das erforderliche Mindestmaß. Diese Erweiterung ist erheblich und es gibt dafür keinerlei Begründung, dies in dieser Art zu gestalten.

 

Eine Vielzahl an Daten über Buchung, Strecke, Zahlungsmittel, Kontaktangaben, Sitzplatzreservierung und mit dem Sitzplatz in Verbindung stehende Informationen (gemeint werden damit beispielsweise Essenswünsche sein), Gepäck, Sprache eines unbegleiteten Minderjährigen u.v.m. sollen beim Bundeskriminalamt fünf Jahre lang, also einen extrem langen Zeitraum,  gespeichert werden. Dies obwohl es keinen Anlass und keinen Verdacht gegen die reisenden Personen gibt. Dies stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in Grundrechte, nämlich dem Schutz und Achtung des Privat- und Familienlebens sowie des Recht auf Schutz personenbezogener Daten dar.

Beispielsweise kann bei der Angabe eines Essenswunsches, ein Rückschluss auf das Religionsbekenntnis gezogen werden. Das Religionsbekenntnis ist ein besonders zu schützendes Kriterium im Rahmen des Datenschutzes.

 

Ergänzend dazu wird angemerkt, dass bereits die Richtlinie, die mit diesem Entwurf umgesetzt wird (PNR-Richtlinie (EU) 2016/681) unions- und grundrechtswidrig ist. Insbesondere dann, wenn den Entscheidungen des EuGH gefolgt wird, der zwischenzeitlich zwei Mal die – mit dem PNR sehr gut vergleichbare – Vorratsdatenspeicherung sämtlicher Telekommunikationsdaten für EU-rechtswidrig erklärt hat und letztens ein Abkommen zum Austausch von Fluggastdaten zwischen der EU und Kanada als unvereinbar mit Art. 7 (Achtung des Privat- und Familienlebens) und Art. 8 (Schutz personenbezogener Daten) der EU-Grundrechtecharta erklärte.

 

Trotz dieser Entscheidungen des EuGH will die österreichische Regierung die Richtlinie, mit dem geplanten Entwurf noch dazu überschießend erfüllen.

 

Gleichzeitig wird der DSGVO und des neuen DSG nicht entsprochen. So wird es nach dem Entwurf beispielsweise verabsäumt, eine nationale Kontrollstelle einzurichten und einen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen einzusetzen. Die Informationspflichten, die Dokumentationspflichten, das Auskunftsrecht und die Datensicherheitsmaßnahmen sind  unzureichend ausgestaltet.

 

Abschließend wird noch angemerkt, dass für eine derartige heikle und komplexe Materie, die in Grundrechte eingreift, eine längere Begutachtungsfrist unbedingt notwendig ist.

 

Der vorgelegte Entwurf in dieser Form, ist daher abzulehnen. Die PNR Richtlinie darf nur unter Wahrung der Grundrechte so minimal wie möglich umgesetzt werden, unter der Prämisse des maximalen Datenschutzes!

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Claudia Glössl