Als alleinverdienender Vater von 4 Kindern bin ich mit dieser Entlastung von Familien ausdrücklich einverstanden.

 

(Leider war das Steuersystem bisher zu sehr auf das Bestrafen von Leistung ausgerichtet.)

 

 

 

Bei der Vorschreibung der ESt.Vorauszahlung für 2019 sollten die im Steuerakt hinterlegten Kinder bereits berücksichtigt werden.

 

Dieser Aspekt könnte entweder in den Übergangsbestimmungen ergänzt werden, oder als Erlass an die Finanzämter gehen.