Der Schutz personenbezogener Daten ist ein Eckstein der Patienten orientierten Entwicklung personalisierter diagnostischer und therapeutischer Konzepte, Ihre Nutzung ist zugleich die Basis der Fortschritte in der personalisierten Medizin. Entsprechend ist eine Regulierung im Rahmen des Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 – Wissenschaft und Forschung – WFDSAG 2018 sehr zu begrüßen. Dies muss jedoch unter strikter Vermeidung einer Überregulierung, die die Umsetzung der Regulative zum Selbstzweck macht, erfolgen. Eine realitätsnahe Anpassung des Gesetzes, die dem Erhalt der Praxistauglichkeit einschlägiger datenschutzrechtlicher Normen ohne vermehrten administrativen Aufwand Rechnung trägt und die Balance des Schutzes der Daten des Individuums und der Erfordernisse des wissenschaftlichen Fortschritts zum Ziele hat, ist nicht nur im Sinne einer Stärkung des Forschungsstandorts Österreichs zu begrüßen, sondern ist auch im Interesse vieler Patientinnen und Patienten, die auf diagnostische und therapeutische Fortschritte hoffen.