Reinhard Siegert     geb. 07.02.1947                                                                               .                                                                                        Siedendorfergasse 18                                    20.07.2018

3400 Klosterneuburg

 

Mit der Implementierung des Amateurfunkgesetzes in das TKG 2003 bin ich nicht einverstanden.

Der Amateurfunk ist nichtkommerziell und nicht gewinnorientiert.  Die Implementierung in ein Gesetz, dass fast ausschließlich kommerzielle und gewinnorientierte Fragen der Telekommunikation regelt ist nicht sinnvoll. Es verkompliziert für den einfachen  Anwender, also den Funkamateur die Lesbarkeit und die Beurteilung, welche Textteile für ihn gültig sind. Aus diesem Grund bleibt auch in anderen Ländern in Europa das Amateurfunkgesetz bestehen und wird nicht in ein Anderes implementiert.

Mit den Änderungen bin ich ebenfalls nicht einverstanden.

Im aktuellen Gesetzesentwurf ist die über jahrzehntelange Gepflogenheit des Vorabstimmens zwischen der Obersten Fernmeldebehörde einerseits und dem Österreichischen Versuchssenderverband als Standesvertretung der Funkamateure diesmal nicht zur Geltung gekommen , sondern es wurde seitens der Betreiber dieser Novelle, diese so formuliert, dass verschiedene für Funkamateure nachteilige Auslegungen möglich sind.

 Dadurch, dass die Verordnung dazu erst zu einem späteren Zeitpunkt erstellt wird und uns Funkamateure schon mitgeteilt wurde, dass wir dazu auch nicht im Vorfeld kontaktiert werden und mitarbeiten können, lässt  praxisfremde Entscheidungen vermuten.

Der derzeitige juristische Leiter der OFMB ist dafür bekannt, dass er das Amateurfunkgesetz juristisch einwandfrei, aber praxisfremd interpretiert.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Reinhard Siegert

OE3NSC