Von Florian Zwingl

 

Stellungnahme zum Entwurf TKG und AFG

 

Sehr geehrter Herr BM Hofer,

sehr geehrte Abgeordnete zum Nationalrat,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

der vorliegende Entwurf zum TKG enthält eine Reihe von Änderungen, die mich als jungen technikafinen Menschen betreffen. In meiner Eigenschaft als Vice-Chairman der Internationalen Amateur Radio Union Region1 (IARU) möchte ich mich auf die Veränderungen im Amateurfunkdienst beziehen. Wie schon hunderte andere Stellungnahmen ausgeführt haben, ist die Zusammenlegung des AFG mit dem TKG unverständlich und sinnwidrig. Wenn die Vereinfachung des Rechtssystems darin bestehen soll, nur die numerische Anzahl an Gesetzen zu reduzieren, dann ist das eine äußerst primitive Messlatte, die einer Regierung nicht würdig ist. Auch das Erlöschen aller unbefristet ausgestellten Bewilligungen stellt einen massiven Eingriff in wohl erworbene Rechte des Bürgers dar, insbesondere da weitere Regelungen zum Wiedererlangen einer Bewilligung unter Beibehaltung des für den Amateurfunkdienst so wichtigen Rufzeichens im Gesetzesentwurf fehlen. Auch die angedachten Regelungen zum Nachrichteninhalt sind anachronistisch und stellen Zensur und Eingriff in die Rede-u. Meinungsfreiheit dar. Die Herabwürdigung der Rolle des Amateurfunkdienstes im Not-u. Katastrophenfall ist im Gegensatz zum Ziel der Regierung die Resilienz gegenüber Krisen (Blackout) in der Bevölkerung zu stärken. Erst kürzlich hat der ÖVSV mit dem Niederösterreichischen Zivilschutzverband (NÖZSV) im NÖ Landtag im Beisein des Landeshauptfraustellvertreters Bernkopf eine offizielle Partnerschaftsvereinbarung geschlossen.

besonders für die Jugend sind die Regelungen zu STRAFEN und GEBÜHREN viel zu hoch! Sinnvoll wäre die Gebührenfreistellung für alle Bewilligungen an Schulen und Ausbildungsstätten ( HTL, Fachhochschulen, Universitäten) und alle Bewilligungsinhaber unter 19 Jahren!

DAs vorgesehene Mindestalter von 14 Jahren zur Erlangung einer Funklizenz ist ebenso abzulehnen. Gerade in jungen Jahren ist die Begeisterung für Technik und Kommunikation stark und zu fördern. Wenn eine Person die Prüfung (insbesondere die Klasse3) erfolgreich ablegen kann, so ist nicht einzusehen, warum sie keine Bewilligung und Rufzeichen erhalten soll! Dies schwächt zukünftig den Wirtschaftsstandort Österreich für die Ausbildung hochqualifizierter Nachrichtentechniker, da der Berufswunsch in unserem Schulsystem ja schon vor 14. Lebensjahr bestimmt wird! Dem Amateurfunkdienst sollten wesentlich mehr Frequenzen und Bandbreite, insbesondere über 400 MHz zugewiesen werden um Experimente mit moderner Technik, wie LTE, WLAN, IoT, 5G usw.. zu fördern. Beispielhaft sei hier Irland und UK genannt.

Die gedachten Regelungen für Sprechfreiheit, Mitbenutzung von Clubstationen und Sonderrufzeichen sind allesamt zu restriktiv, hemmen den Auftritt von Amateurfunk in der Öffentlichkeit bei Veranstaltungen und spiegeln nicht die internationalen Entwicklungen wider. Selbstverständlich sollten auch nationale und lokale Veranstaltungen berücksichtigt werden.

 

Zusammenfassend spricht sich das Jugendreferat der IARU-R1 gegen die geplanten Änderungen aus, die vollkommen ohne die Anhörung der Interessensvertretung ÖVSV  durch einzelne Beamte der PT2 mit falscher Retro-Auffassung des Amateurfunkdienstes erstellt wurden.

Dies kann nicht der politische Wille der neuen Bundesregierung sein, denn der Entwurf widerspricht dem Regierungsprogramm an vielen Stellen diametral.

Mit der dringenden Bitte um Berücksichtigung und Abänderung des Textes im Sinne der Zukunft des Amateurfunkdienstes und dieses Landes.

Hochachtungsvoll

Florian Zwingl (20)

 

---ich stimme der Veröffentlichung zu---