Sylvia Bachschwell

OE1YXS

 

Franz Asenbauer-Gasse 3

1230 WIEN

Wien, am 31.7.2018

 

 

Per Mail an: begutachtung@parlament.gv.at.

 

 

Betreff:  Stellungnahme zu Telekommunikationsgesetz 2003,
Funkanlagen-Marktüberwachungs-Gesetz u. a., Änderung (63/ME)

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

als österreichische Staatsbürgerin begrüße ich grundsätzlich, wenn Gesetzeswerke vereinfacht und die Anzahl an einzelnen Gesetzen eher reduziert als vergrößert werden soll. Dennoch erwarte ich von den damit befassten Damen und Herren, dass sie bei diesem Vorhaben mit entsprechendem Fingespitzengefühl vorgehen.

 

Unser bestehendes Amateurfunkgesetz in das TKG, ein artfremdes Gesetz, zu integrieren, ist nicht sinnvoll, da der Amateurfunk von seinem Wesen her eine Fülle von international verankerten Alleinstellungsmerkmalen hat, die durch das TKG nicht abgebildet werden.

 

Amateurfunk als “experimenteller Funkdienst” hat eine Reihe von positiven Auswirkungen auf Staat und Gesellschaft, die es wert erscheinen lassen, diesen Funkdienst rechtlich nicht nur “zu dulden”, sondern mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu fördern, und zuzulassen, dass er sich auch technologisch am neuesten Stand orientiert und weiterentwickelt.

 

Einige Beispiele:

 

Funkamateure bilden ein weltweites Netzwerk. Amateurfunk ist in fast allen Staaten weltweit erlaubt. Grobe Beschränkungen gibt es nur in Staaten, die von der Demokratie wegtendieren oder diese überhaupt noch nicht erreicht haben.

 

Das Erscheinen von österreichischen Rufzeichen auf den internationalen Amateurfunkbändern ist daher ein Schaufenster nach Österreich, ein positives Zeichen aus userem Land, das unsere Amateure freiwillig und auf eigene Kosten im Rahmen des Funkverkehrs in die Welt setzen.

 

Einer der wichtigsten Aspekte des Amateurfunks heute ist der Wissenstransfer innerhalb der Amateurfunk-Community. Drahtlose Nachrichtenübermittlung ist heute technisch sehr vielfältig geworden. Nicht wenige Funkamateure haben auch beruflich mit Telekommunikation zu tun, und bringen ihr Wissen bei Kongressen und anderen Vortragsveranstaltung an interessierte Funkkollegen heran. Zahlreiche Menschen - ich kenne eine Reihe solcher - entwickelten über den Amateurfunk das Interesse und das Wissen um in einen hochwertigen technischen Beruf einzusteigen.

 

Ich sehe den Amateurfunk heute als Mittelpunkt vieler technischer Disziplinen; die Lizenz zum Senden hochfrequenter Signale als rechtliche Grundlage von Experiment und Wissensgewinn innerhalb und außerhalb schulischer Strukturen.

Ich selbst bin seit 17 Jahren lizensiert, mein Mann seit über 41 Jahren.

Unsere beiden Söhnen (21 und 17) sind beide seit ihrem 14. Lebensjahr lizensiert. Die Beschäftigung mit der Funktechnik hat für sie die Plattform geboten, sich spielerisch das notwendige Wissen anzueignen. In unserer Welt wird das Wissen um Technologien wichtiger denn je, daher ist der experimentelle Funk unverzichtbar für den Wissenserwerb.

 

Nun zu einigen Punkten, die von einer Gesetzesänderung einschränkend betroffen wären:

 

Der Notfunkverkehr im Amateurfunk stellt meiner Ansticht nach eine Erweiterung der bürgerlichen Pflicht zur Hilfeleistung dar, indem der Funkamateur eben auch via Funk zum “Ersthelfer” in einer Notsituation werden kann. Die bisherige Definition des Notverkehrs hat diese Grundhaltung unterstützt und bestätigt, und muss daher unverändert bleiben. Gesetzestexte können unmöglich so abgeändert werden, dass jeder Hilferufende und jeder Ersthelfer erst über die Legalität der Hilfe Gedanken machen müssen.

 

Es ist das Recht österreichischer Staatsbürger, nach Ablegung der Amateurfunkprüfung eine Amateurfunkgenehmigung zu erhalten. Daher ist § 81a. Abs. 2 so abzuändern, dass eine Genehmigung (wie bisher) ohne Verzögerung zu erteilen ist.

 

Ich erwarte für meine Funkstation den Schutz vor Störungen, wie er im internationalen Recht festgelegt ist. Der Paragraf 83b. Abs. 8 „Durch die Erteilung der Amateurfunkbewilligung wird keine Gewähr für einen störungsfreien Amateurfunkbetrieb übernommen“ ist ersatzlos zu streichen. Der Amateurfunk ist nach der VO Funk ein Funkdienst wie alle anderen Funkdienste, die den Schutz vor Störungen genießen. 

 

Das Erlöschen von Rufzeichen und deren periodische Neuausstellung kann für die durchführende Behörde nur mit einem massiven Mehraufwand verbunden sein; eine Darstellung dieser Vorgangsweise als interne Vereinfachung ist einfach absurd.

 

Führerscheine und Fahrzeugzulassungen kennen ein derartiges Vorgehen nicht. Solange die vorgeschriebenen Gebühren bezahlt werden, ist dies doch im Interesse der Behörde - schließlich prüft niemand, ob z.B. ein Oldtimerfahrzeug angemeldet und mit gültigem Kennzeichen auch tatsächlich im Strassenverkehr bewegt wird, oder nur in der Garage steht.

 

Zur Kontinuität von Amateurfunk - Rufzeichen:

Nachdem die Identifikation einer Amateurfunkstelle im praktischen Funkverkehr nur durch ihr Rufzeichen erfolgt, ist sowohl im nationalen als auch im internationalen Funkverkehr eine langjährige Verknüpfung von Rufzeichen und Person des Funkamateurs ein wesentlicher Faktor, um Verwechslungen zu vermeiden und eventuell auch unlizensierte Stationen zu erkennen.

 

Amateurfunk ist zwar nichtkommerziell, aber nicht belanglos!

Für den einzelnen Funkamateur ist er oft mit hohem persönlichem Einsatz verbunden. Beispiele dazu: Erfolge in Funkwettbewerben, Teilnahme an DX-peditionen, technische Expertise, etc.  Auch dadurch entsteht eine hohe Bindung bzw. Identifikation einer Person mit dem Rufzeichen. Dass eine Person ein neues Rufzeichen erhält, ist üblicherweise Zeichen einer massiven Änderung in ihrem Leben, z. B. Umzug in ein anderes Land oder gravierende politische Änderungen im eigenen Land.

Kein einziger mitteleuropäischer Staat kennt eine zeitliche Befristung einer inländischen Amateurfunkbewilligung.  Es ist uns nicht ersichtlich, warum dieses unglückliche Vorgehen, ohne Basis einer Notwendigkeit, vorgeschlagen wurde.
Für mich sieht das leider wie eine Maßnahme zur Machtdemonstration aus.

 

Fazit: Die Kontinuität von Amateurfunkrufzeichen muss unangetastet bleiben !

 

Für die Zukunft des Amateurfunks gibt es noch eine Reihe von Optionen,

die bei der Neuformulierung der Bestimmungen einfließen sollten:

 

- Erweiterung der dem Amateurfunk zugewiesenen Anteile des Spektrums

- Vereinfachte, evt. Online - Genehmigung von Sonderrufzeichen

- Definition Nachrichteninhalt verbreitern, wichtigstes Merkmal: Nicht-kommerziell.

- Repeater, im speziellen “Hotspots” gebührenfrei

- Strafrahmen angepasst an “Privatpersonen” - nicht in einem Topf mit Telekom-Konzernen !

-    Fernmeldebüros / Standorte: Prüfungsmöglichkeiten zumindest in den Landeshauptstädten.

 

Mit der Erweiterung des rechtlichen Spielraums für den Amateurfunkdienst wird schließlich
niemandem etwas “weggenommen”, man schafft damit vielmehr notwendige Voraussetzungen

für Experiment und Ausbildung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Sylvia Bachschwell, OE1YXS