Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Betreffend des geplanten Ärztegesetz möchte ich zur geplanten Änderung des Ärztegesetzes folgenden Einwand formulieren:


1)§2:

Die Ausübung des ärztlichen Berufs umfasst jede auf medizinisch wissenschaftlichen Erkenntnissen gegründete Tätigkeiten einschließlich komplemetär und altenativmedizischer Heilverfahren ,  diese dann, wenn sie  auf medizinisch wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen, die unmittelbar am Menschen oder mittelbar am Menschen ausgeführt wird….

 

Diese ergänzende Formulierung soll sicherstellen, daß es nicht durch Ärzte quasi legitimierte unwissenschaftliche Behandlungen gibt. D h Behandlungen wie bisher in diesem Bereich, nur mit dem Siegel des Arztes versehen.

 

2) Die Glaubhaftmachung der ärztlichen Fortbildung gegenüber der ÖÄK soll alle 5 Jahre stattfinden Dies analog der Regelung der Evaluierung der Ordinationen. Dies soll einen unnotwendigen und nicht begründbaren Verwaltungsaufwand der Ärzte und der damit befassten Institutionen  Ministerium und ÖÄK verhindern.

 

MFG

Dr Klaus Bernhart

Arzt f Allgemeinmedizin