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Landesverteidigung

bmlv.gv.at

Abteilung Fremdlegislative und internationales Recht

Kmsr Mag. Belinda PLATZER

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Roßauer Lände 1, 1090 WIEN

Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus

Abt-17@bmnt.gv.at

Geschäftszahl: S91158/18-FLeg/2019 (1)

DRINGEND

 

Entwurf eines Bundesgesetzes über Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren durch ionisierende Strahlung (Strahlenschutzgesetz 2019);

Stellungnahme

Zu dem mit do. GZ BMNT-UW.1.1.8/0004-I/7/2019 vom 28. Februar 2019 übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes über Maßnahmen zum Schutz vor Gefah-ren durch ionisierende Strahlung (Strahlenschutzgesetz 2019 - StrSchG 2019) nimmt das Bundesministerium für Landesverteidigung wie folgt Stellung:

 

Das ho. Ressort dankt für die bislang gute Zusammenarbeit bei der Textierung dieses weitreichenden Legislativvorhabens und die darin bereits erfolgte Berücksichtigung militärischer Interessen.

 

Um die künftige Vollziehung der den militärischen Strahlenschutz betreffenden Bestimmungen des 2. Teils („Geplante Expositionssituationen“), 1. Hauptstück („Tätigkeiten“), 19. Abschnitt („Strahlenschutz im militärischen Bereich“) durch den Bundesminister für Landesverteidigung bestmöglich sicherstellen zu können, wird jedoch noch um folgende Anpassung der Vollzugsklausel im § 157 StrSchG 2019 ersucht:

 

In § 157 wird nach dem Abs. 4 folgender neuer Abs. 5 eingefügt:

„(5) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes hinsichtlich der §§ 74 bis 76 ist der Bundesminister für Landesverteidigung betraut.“

 

Die bisherigen Abs. 5 und Abs. 6 des § 157 werden demzufolge nachgereiht, dh. sie erhalten somit die Bezeichnungen „(6)“ und „(7)“.

 

Des Weiteren wird hinsichtlich der Ermächtigung zur Erlassung einer Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus in § 117 Z 3 (Verordnungsermächtigung) zur Festlegung näherer Bestimmungen betreffend Informationen für einen Assistenzeinsatz des Bundesheeres gemäß § 116 („Assistenzeinsatz des Bundesheeres“) gewünscht, dass in diesem Anlassfall das Einvernehmen mit dem Bundesminister für Landesverteidigung herzustellen ist. Auf Grund dessen wären ebenfalls im geplanten § 157 StrSchG 2019 die nachstehenden Änderungen vorzunehmen:

 

In § 157 Abs. 6 (neu) Z 2 wird der Ausdruck „sowie“ durch das Satzzeichen „,“ ersetzt.

In § 157 Abs. 6 (neu) Z 3 wird nach dem Wort „Technologie“ das Wort „sowie“ eingefügt.

In § 157 Abs. 6 (neu) wird nach der Z 3 folgende neue Z 4 angefügt:

„4. gemäß § 117 Z 3 das Einvernehmen mit dem Bundesminister für Landesverteidigung“

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wurde dem Präsidium des Nationalrates übermittelt.

 

WIEN, am 16.04.2019

Für den Bundesminister:
MOSER

Elektronisch gefertigt