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Geschäftszahl: S91039/20-FLeg/2019 (2) DRINGEND |
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Eisenbahngesetz 1957, das Hochleistungsstreckengesetz und das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz geändert werden;
Stellungnahme
Zu dem mit der do. Note vom 1. Mai 2019, GZ BMVIT-210.501/0001-IV/E1/2019, übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Eisenbahngesetz 1957, das Hochleistungsstreckengesetz und das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz geändert werden, nimmt das Bundesministerium für Landesverteidigung wie folgt Stellung:
Aus Sicht der ho. Ressortinteressen bestehen im Gegenstand keine Einwände.
Die mit der Neufassung des § 12 EisbG (Z 3 des Entwurfs) vorgesehene Neuordnung der Behördenzuständigkeit mit der Bündelung der Zuständigkeit für nicht-öffentliche Eisenbahnen beim Landeshauptmann anstelle der bisher zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden wird wegen der damit verbundenen Vereinfachung der Behördenverfahren betreffend die Anschlussbahnen des Bundesheeres ausdrücklich begrüßt.
Dem Präsidium des Nationalrates wurde eine Ausfertigung dieser Stellungnahme auf elektronischem Wege übermittelt.
WIEN, am 20.05.2019
Für den Bundesminister:
MOSER
Elektronisch gefertigt